Guten Abend,
wie man sieht bin ich Neu! Ich hoffe ihr habt ein schönes Weihnachtsfest gehabt! 🙂
Also, ich bin gerade ziemlich verunsichert im Bezug auf bevorstehende Trennung am 01.01.2014. Ich bin leiblicher Vater eines Kindes (5.Jahre); nicht verheiratet; Sorgerecht für das Kind besteht zu gleichermaßen; das Kind trägt mein Nachname.
Nachdem ich hier gelesen habe, das es besser ist, bezüglich des Kindes eine Elternvereinbarung mit der EX zu treffen, habe ich dies auch vor.
Also habe ich ihr das mit der Elternvereinbarung bereits vorgeschlagen, passiert ist bisher nichts! Mich lässt, das Gefühl nicht los, das meine EX sich mit dem Kind zum 01.01.2014 aus dem Staub macht.
Meine Frage nun: Kann ich meine EX zu etwas festnageln? Darf die Mutter, das Kind so einfach mitnehmen?
Kann man auch Elternvereinbarungen treffen, sobald die EX aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist? Oder greift das Prinzip " Aus den Augen, aus dem Sinn"?
Also was kann ich jetzt noch machen?
Auf Antworten freue ich mich!
Hallo Father,
willkommen hier im Forum. Du wirst hier viele gute Tipps erhalten.
Thema Sorgerecht: Du hast also eine Vereinbarung beim Jugendamt mit deiner Exe über das GSR schriftlich fixiert? Hier kommt es oft zu einer Verwechslung mit der Vaterschaftsanerkennung und dem GSR.
Grundsätzlich braucht man bei einer Trennung eigentlich nur gesunden Menschenverstand und ein paar Leitlininien, die beide Elternteile beachten. Dann braucht man weder Dritte, die Euch etwas vorschreiben oder Familiengerichte, die etwas entscheiden. Da aber bei Trennungen oftmals das rationale Denken aussetzt, muss man oftmals andere Wege gehen.
Aus der Forenerfahrung brauchen manche KMs feste Regeln (von einer "höheren Instanz" - sprich Jugendamt oder Gericht- vorgegeben), um überhaupt einen sinnvollen Umgang sicherstellen zu können.
Die KM kann grundsätzlich hinziehen, wohin sie möchte. Aus der Erfahrung hier, hat der Vorteile, der zuerst Fakten schafft. Und das sind in Punkto Planung und Präzision von Trennungen zu 90 Prozent die Frauen.
Du kannst zu jeder Zeit eine Elternvereinbarung treffen. Du musst Dir nur verdeutlichen, dass eine Vereinbarung - ob nun bei Euch am Küchentisch verfasst oder vor dem Jugendamt ausformuliert - keine Vereinbarung mit Durchsetzungsmöglichkeit ist. Sprich, Deine Exe kann das unterschreiben und morgen ganz anders handeln. Und nichts passiert. Verbindliche Vorgaben kann nur das Familiengericht treffen.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung ist es allerdings anzustreben, dass ihr diese Dritten gar nicht braucht. Also müsst ihr gemeinsam festlegen, wie ihr den Umgang mit Eurem Kind regeln wollt. Hier gibt es verschiedene Modelle.
Am besten hat sich das Wechselmodell bewährt. Das Wechselmodell ist nicht fest definiert. Es kann das klassische "jede zweite Woche von Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr" sein und bis zu einem Modell reichen, bei dem das Kind eine komplette Woche beim Elternteil ist und dann wechselt.
Jedes Modell hat Vor-und Nachteile und sollte so genutzt werden, dass es für das Kind und die Elternteile auch sinnvoll durchführbar ist. So kann man auch mit dem Standardumgang alle 2 Wochen starten und diesen dann später um Tage in der Woche ausbauen.
Geregelt werden sollte auch der Umgang an hohen Feiertagen und in den Ferien (z.B. hälftige Ferien bei jedem Elternteil).
Auch sollte ein Pasus beim beliebten "Umgangsausfall" eingefügt werden. Also fällt Umgang aus, muss dieser umgehend nachgeholt werden (ohne wenn und aber).
Generell solltet ihr darauf achten, dass der Umgang planbar und regelmäßig verläuft. So ist es auch für Euer Kind in der Regel überhaupt kein großes Problem. Manche KMs haben leider die Ansicht, dass Umgang beim KV bedeutet, dass dieser ein "billiger Babysitter" ist und man diesen nur nutzt, wenn gerade attraktive Party- oder Freizeitmöglichkeiten anstehen und das Kind "stört". Das hat aber nichts mit geplantem Umgang zu tun. Somit sind auch Aussagen wie "Du kannst das Kind immer sehen wann Du willst", von vorneherein abzulehnen.
Nach dem Auszug der KM mit Eurem Kind ist Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Da Umgangs- und Unterhaltsstreitigkeiten in der Regel gerade in der Anfangszeit vermischt werden, solltest Du dieses Thema auch schnell klären und der KM den zustehenden Unterhalt auch leisten, so dass es auf diesem Feld keine Probleme gibt.
Also, nutz die Ideen und erarbeitete doch mal eine Elternvereinbarung für Euch. Du kannst auch die Suchmaschine nutzen und Dir Anregungen holen. Wir schauen auch gerne über Deine Entwürfe drüber. Gruß Ingo
P.S. Bleibe stets freundlich und versuch die Sache mit Deiner Exe friedlich zu klären. Sei froh, dass Du keine Scheidung bewältigen musst. Das spart Dir schon manch Nerven und Geld. Falls Du so nicht weiterkommst, können wir dann lageabhängig weiterhelfen.
Hallo,
besten Dank für die Infos! Allerdings bin ich leicht überfordert mit dem ganzen. Gerne hätte ich euer Wissen!
Was meint Ihr, macht es Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten? Ich benötige für das Arbeitsamt Unterlagen im Bezug meiner EX, die sie nicht erbringen möchte.
@Ingo: Nein, habe nichts beim Jugendamt beantragt. Ich habe hier im Forum etwas nachlesen können im Bezug auf Elternvereinbarungen die man mit dem Partner treffen kann.
Vg
Moin fh,
mE steht derzeit eine sehr wichtig Entscheidung an, die Dein ganze weiteres Leben prägen wird:
Es geht ums Kind und sein Leben in den Familien in spezieller Organisation, den beiden Trennungsfamilien:
Soll/kann das Kind überwiegend
- bei Dir oder
- bei der Mutter leben oder
wollt/könnte ihr Eltern Euch für das Kind auf
- eine Doppelresidenz, auf ein Wechselmodell verständigen.
In einer zu verfassenden Elternvereinbarung wird diese Frage bzw die Antwort schwer änderbar fixiert werden.
W.
Hi Father,
gib uns doch bitte noch ein paar mehr Infos zu Deiner Situation. Bist Du derzeit arbeitslos? Welche Unterlagen benötigst Du von Deiner Ex? Gruß Ingo
Moin,
Soll/kann das Kind überwiegend
- bei Dir oder
- bei der Mutter leben oder
wollt/könnte ihr Eltern Euch für das Kind auf
- eine Doppelresidenz, auf ein Wechselmodell verständigen.In einer zu verfassenden Elternvereinbarung wird diese Frage bzw die Antwort schwer änderbar fixiert werden.
bei einem bereits feststehenden Auszug von Mutter und Kind zum 1.1.2014 wird am 28.12.2013 (also 3 Tage bzw. ein Wochenende vorher) überhaupt nichts mehr "geregelt" oder "fixiert". Muddi wird nicht warten, bis der TO sich überlegt hat, wie sein GSR nun zur praktischen Anwendung kommen soll; dieser Umzug wird einfach bedingungslos stattfinden.
Welche Vereinbarungen sich danach noch treffen lassen, wird der TO sehen. Ein Beharren auf Rechten oder der Versuch, ein Wechselmodell oder auch nur die Unterschrift unter einer Elternvereinbarung zu erzwingen wird bei einem solchen Timing schwierig bis unmöglich. Insofern kann man ihm aktuell nur zu ausgesuchter Freundlichkeit raten, wenn die Gesprächsbasis mit Muddi irgendwie erhalten werden soll, um eine Elternvereinbarung nicht von vornherein unmöglich zu machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
DAS schließt keineswegs aus, daß sich der TO sofort Gedanken über den Verbleib und Betreuung des Kindes macht.
Auch wenn die Mutter entschlossen ist, das Kind an sich und mit zu reißen, so steht ihm doch das wichtige Umgangsrecht zu, das - gut vereinbart - bis ans Wechselmodell heran reichen kann. Standardumgangs macht immerhin schon ca 30% der Jahreszeit aus.
Ein limitierender Faktor ist, wie der TO Job und Familie unter einen Hut bekommt, ob er in Teilzeit gehen will oder kann usw. usf.
Das Endergebnis seiner Überlegungen geißt er zügig in eine Elternvereinbarung zum Umgangsrecht, die er der Mutter zur Bestätigung vorlegt, weiter im sog. Dreisprung, wenn die Mutter schwierig wird.
Er könnte zB signalisieren, dem Wegzug des Kindes Kraft Sorgerecht zuzustimmen und die Mutter beim Umzug großzügig zu unterstützen, wenn im Gegenzug ein gutes Umgangsrecht fixiert wird. Dazu muß er auf seiner Seite aber erst einmal wissen, was für ihn überhaupt geht.
W.
Es geht mE darum, statt wie gelähmt dem mütterlichen Treiben zuzusehen, die Inititive zu ergreifen und aus der Situation das Beste zu machen. Noch hat er nicht alle Karten ge- bzw verspielt und sich aus der Hand nehmen lassen.
W.
Moin,
DAS schließt keineswegs aus, daß sich der TO sofort Gedanken über den Verbleib und Betreuung des Kindes macht.
nachdem ein Umzug samt Wohnungssuche kaum über Nacht passiert, wäre es sinnvoll gewesen, sich diese Gedanken schon vor Wochen und Monaten zu machen, als die Trennung sich abzeichnete.
Auch wenn die Mutter entschlossen ist, das Kind an sich und mit zu reißen, so steht ihm doch das wichtige Umgangsrecht zu, das - gut vereinbart - bis ans Wechselmodell heran reichen kann. Standardumgangs macht immerhin schon ca 30% der Jahreszeit aus.
nun ja, sich drei Tage vor dem voraussichtlichen Umzug Gedanken über das "danach" zu machen, spricht nicht unbedingt für planvolles Handeln. Von "an sich reissen" würde ich da nicht reden.
Das Endergebnis seiner Überlegungen geißt er zügig in eine Elternvereinbarung zum Umgangsrecht, die er der Mutter zur Bestätigung vorlegt, weiter im sog. Dreisprung, wenn die Mutter schwierig wird.
na klar. Und Muddi kann diese Vereinbarung mit unterschreiben - oder es eben bleiben lassen. Oder ein Gegenangebot mit dem "Standard-Umgang" machen (lassen).
Er könnte zB signalisieren, dem Wegzug des Kindes Kraft Sorgerecht zuzustimmen und die Mutter beim Umzug großzügig zu unterstützen, wenn im Gegenzug ein gutes Umgangsrecht fixiert wird.
wenn die Koffer bereits gepackt sind und der Möbelwagen bestellt ist, muss man sich eher keine Gedanken darüber machen, wozu man nun seine Zustimmung erteilen möchte und welche umgangsrechtlichen Details man gerne hätte. Das ist etwa so sinnvoll wie sich vor ein brennendes Haus zu setzen und sich zu überlegen, bei welcher Gesellschaft man eine Feuerversicherung dafür abschliessen möchte.
Der TO kann - mit Glück - noch Schadenminderung betreiben. Der Zug für die Diskussion von "Rechten" ist nach seiner Schilderung längst abgefahren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich bin völlig bei Dir, Martin, daß der TO spät dran ist.
Aber gerade weil das so ist, sollte er jetzt noch reißen, was zu reißen ist...
und dazu einen leichten Tritt erhalten, statt ihn zum Bremsen und Zuschauen zu animieren.
W.
@Ingo ans all: Bin in Hartz4 gerutscht! Die Wohnung wird zu groß,nebenbei darf ich Arbeit finden. Das ist viel im Moment! Vom Auszug weis ich erst seit 2 Wochen. Vor einer Woche habe ich zum erstenmal etwas über,Elternvereinbarung,Wechselmodel gehört. Ich meine auch, besser spät als nie!
Was meint Ihr,Rechtsanwalt einschalten ? Keineswegs will ich die Sache außer Hand geben,denn das Kind weint schon und hat mir mitgeteilt,das ich nicht weggehen soll.
Mit Hartz4 dürfte ich doch kostenfrei ein Rechtsanwalt bekommen?
Danke für nützliche Infos!
VG
Nabend,
ich muss nochzmal nachhaken. Du schreibst vom GSR und davon ,dass du beim JA nichts unterschrieben hast.
Das gemeinsame Sorgerecht besteht aber nur, wenn du und die KM beim JA die Erklärung über die gemeinsame Sorge unterschrieben habt.
Welchen Nachnamen euer Kind trägt spielt beim SR keine Rolle. Ebenso müsstest du ja beim JA die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben haben, diese isr abernicht mit dem GSR zu verwechseln.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin fatherhood,
Du scheinst durchaus in einer gewissen Opferrolle gefangen, in der Du den Eindruck hast, Dir würden schlimme Dinge passieren - ohne jedoch Deinen eigenen Anteil daran erkennen zu wollen.
Bin in Hartz4 gerutscht! Die Wohnung wird zu groß,nebenbei darf ich Arbeit finden. Das ist viel im Moment!
In H4 rutscht man nicht einfach so; dem geht ja eine Arbeitslosigkeit voraus. Und dass erwachsene Menschen arbeiten und für sich und ihre Angehörigen sorgen (und nicht etwa nur "Arbeit finden dürfen") ist naheliegend. Möglicherweise spielte das eine Rolle bei der Entscheidung Deiner Partnerin, sich von Dir zu trennen. Das kritiklose Annehmen der Rolle eines Transferleistungsempfängers macht Menschen als Partner nicht sonderlich attraktiv.
Vom Auszug weis ich erst seit 2 Wochen.
dann musst Du auf einigen Ohren aber ziemlich taub gewesen sein. Diesen Auszug hat Deine Partnerin ja sicher nicht über Nacht beschlossen; der hatte eine Vorgeschichte. Der Satz "ich ziehe aus" ist dann üblicherweise nur das letzte Statement nach einer langen Serie fruchtloser Diskussionen.
Was meint Ihr,Rechtsanwalt einschalten ?
das kannst Du tun - aber was soll der Anwalt leisten? Er kann Deiner Frau den Auszug nicht verbieten; dass sie das Kind mitnimmt auch nicht: Ein Anwalt kann überhaupt niemand etwas verbieten. Er könnte bei Gericht in Deinem Auftrag einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) stellen. Damit dieser Aussicht auf Erfolg hat, solltest Du aber nachweisen können, dass Du auch bisher bereits den Löwenanteil der Kinderbetreuung geleistet hast; zum Beispiel, weil Ihr Euch auf die Rollenverteilung geeinigt hattet, dass Du den Hausmann machst, während Deine Partnerin Geld verdienen geht. War das so? Von welcher Kohle hat sie gelebt, wie hattet Ihr die Familienfinanzierung geregelt? "Die darf nicht ausziehen, weil ich doch auch Sorgerecht habe!" ist in diesem Kontext kein Argument: Dein Sorgerecht (sofern Du es tatsächlich hast; die Fragen von @midnightwish aus #12 sind nicht von der Hand zu weisen) wäre durch den Auszug ja nicht in Gefahr, denn Sorgerecht bedeutet nicht "müssen unter einem Dach leben." Du würdest allerdings mit grosser Sicherheit mit der Gegenfrage konfrontiert werden, wie Du künftig Deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachzukommen gedenkst, denn Sorgerecht impliziert auch eine (auch finanzielle) Sorgepflicht. "Bin in Hartz4 gerutscht" ist da keine besonders gute Antwort.
Mit Hartz4 dürfte ich doch kostenfrei ein Rechtsanwalt bekommen?
Du bekommst einen Beratungshilfeschein und bei einem Gerichtsverfahren auch Verfahrenskostenhilfe. Aber beantworte Dir selbst - siehe oben - die Frage: "Was genau soll der Anwalt für mich tun?" Ohne einen konkreten Auftrag von Deiner Seite kann er gar nicht tätig werden.
Bring da mal ein bisschen Struktur rein. Und versuche dabei so gut wie möglich, objektiv zu sein. Es geht nicht um die Frage, wer sich als ärmere Wurst darstellen kann, sondern nur darum, wie die Zukunft gestaltet wird.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Father,
ganz wichtiger Punkt von Tina, den ich ja schon in meinem ersten Posting angesprochen habe: Hast Du beim Jugendamt mit Deiner ex eine schriftliche Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht verfasst? Wenn nicht hast Du kein GSR! Dies musst Du erstmal mit Hilfe Deiner Unterlagen prüfen.
Im Moment seh ich noch keinen wirklich Sinn für einen Anwalt. Eine Scheidung musst Du ja zum Glück nicht abwickeln. Der Anwalt kommt erst später ins Spiel.
Wir empfehlen hier immer den Umgangs-Dreisprung:
1. Phase: Gespräche / Brief an die KM mit genauer Forderung Deines Umgangswunsches. Kriegt ihr das so auf die Reihe, passt alles. Unterhalt zahlst Du nach der Düsseldorfer Tabelle.
2. Klappt das nicht, geht es zum Jugendamt (Vermittlungsgespräch). Hier könnt ihr mit Hilfe der JA-Mitarbeiter eine Lösung erarbeiten. Achtung: Auch diese Vereinbarung ist nicht bindend. Die KM kann sich darüber hinwegsetzen.
3. Gerichtliche Klärung: Kommt ihr nicht weiter, muss das FamGericht eine Umgangsregelung beschließen, an die sich auch die KM halten muss (was z.T. aber auch nicht passiert). Dann können jedoch sogar u.U. sogar Zwangsmaßnahmen gegen die KM eingeleitet werden.
Was kannst Du dir denn derzeit realistisch als Zeitraum für eine Kinderbetreuung vorstellen? Wie gesagt, die Suche eines Arbeitsplatzes um auch Deiner finanziellen Verantwortung gerecht zu werden, musst Du auch einplanen. Gruß Ingo
Moin,
hinsichtlich der Bindungswirkung von Elternvereinbarungen möchte ich nochmal auf
www.elternvereinbarung.de verweisen.
JEDE Vereinbarung von Eltern ist vertragsähnlich bindend. Wenn sich ein ET an eine Vereinbarung nicht mehr halten möchte, dann muß er schon schwerwiegende Gründe haben. Anderenfalls, wenn diese nicht vorliegen, wird ein Gericht die Vereinbarung bestätigen, ihr ggf beitreten und uU Ordnungsmittel bei Zuwiderhandlung androhen, um die Parteien dazu zu bewegen, den vereinbarten Zusatnd herzustellen.
Eine andere Sache ist die Vollstreckbarkeit solcher Vereinbarungen. Um sie vollstrecken zu können. also um den vereinbarten Zustand erzwingen zu können, müssen sie mW min. im Vergleich geschlossen worden sein und müssen als vollstreckbare Ausfertigungen vorliegen.
W.
Hallo,
vielen Dank, ihr seit Klasse!
Wir haben dem Jugendamt damals die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erklärt.
Hartz4=Teufelskreislauf! Bin mit der Trennung und der suche nach einer Wohnung genug beschäftigt.Klar ist mir,das es na mit einer Arbeit schneller eine Wohnung zu finden.Aber erst mal eine Arbeit(Vollzeit) finden und Probezeiten bestehen! Und 400 Euro Job imponiert kein Vermieter.In meiner jetzigen Wohnung habe ich am besten heute bereits auszuziehen,wenn es nach JobCenter geht.Daher suche ich Grad nach einer Sozialwohnung und bemühe mich,dem Kind ein Vater zu geben! Ist das geschafft,dann kann ich mit gutem Gewissen eine Vollzeitstelle finden...
Den Umgangs-Dreisprung wird mir sicherlich helfen,den Kontakt zum Kind nicht zu verlieren. Der Sohn meiner Schwester sieht sein Kind seit nunmehr 5 Jahren nicht. Im Detail weis ich aber gerade nicht wie das passieren konnte.
Danke,durch Euch bekomme ich mehr Struktur...
Vg
Hallo fatherhood,
Der Sohn meiner Schwester sieht sein Kind seit nunmehr 5 Jahren nicht. Im Detail weis ich aber gerade nicht wie das passieren konnte.
Dann frag' ihn doch bitte bei nächster Gelegenheit, ob er noch darum kämpft, dies zu ändern; und wenn ja, welche Hilfe er dabei hat. Wenn's dir sinnvoll erscheint, kannst du ihn dann ja gerne auf dieses Forum hier verweisen.
Wobei, fünf Jahre Umgangsboykott, wenn's denn etwas in dieser Art sein sollte, das ist schon heftig. Kann aber natürlich auch sein, wenn du's "im Detail nicht weißt", dass er einer von jenen ist, denen das eigene Kind vergleichsweise egal ist, so etwas gibt's ja auch. Im Moment ist das alles nur Spekulation; wie gesagt, frag' ihn doch bitte einfach mal.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Generell solltet ihr darauf achten, dass der Umgang planbar und regelmäßig verläuft. So ist es auch für Euer Kind in der Regel überhaupt kein großes Problem. Manche KMs haben leider die Ansicht, dass Umgang beim KV bedeutet, dass dieser ein "billiger Babysitter" ist und man diesen nur nutzt, wenn gerade attraktive Party- oder Freizeitmöglichkeiten anstehen und das Kind "stört". Das hat aber nichts mit geplantem Umgang zu tun. Somit sind auch Aussagen wie "Du kannst das Kind immer sehen wann Du willst", von vorneherein abzulehnen.
Und es ist nicht nur so, dass Mann eine 'billige Babysitter' ist, sondern es spart auch Geld 😉
Für ein we mit Kindern braucht man nicht gerade wenig davon.
Damit hatte ich auch zu 'kämpfen'...
Meine Ex hatte sogar einen neuen ganz schnell gefunden...
Ich habe mich entschieden, gar nicht dran zu denken, sondern doch mich mit den Kindern die Zeit zu verbringen.
Besonders nach der Trennung und einen Neuen zu hause, hatten sie es auch nicht einfach.
Die Sicherheit, dass Papa da ist und immer trotz allem da sein wird, war und ist sehr wichtig für sie.
Und das war für mich am wichtigsten
Da gucke ich einfach drüberhinweg...
Moin Mr. Papa,
es geht aber bei solchen KMs nicht darum, für ein "gemeinsames Ziel" oder für das Kind Geld einzusparen, sondern oftmals um das Ausleben von egoistischen Vorteilen (Teilnahme an Feiern, Party machen). Wenn Du dich darauf einlassen willst, okay. Du musst dann aber auch damit rechnen, dass eine solche KM diese Spielchen dann auch ausbauen wird.
Besonders nach der Trennung und einen Neuen zu hause, hatten sie es auch nicht einfach.
Auch das sollte nicht die Triebfeder sein. Eine auch innerliche Trennung von der Exe ist wichtig, um auch für Dich persönlich einen Neuanfang zu machen (incl. neuer Partnerschaft). Auch dafür braucht es planbare Freizeit (genau wie es der KM in diesem Fall zusteht - das hier oftmals innerhalb von wenigen Tagen die "große neue Liebe" gefunden wird, haben wir hier allerdings schon oft gesehen).
Da gucke ich einfach drüberhinweg...
Bei einer halbwegs vernünftigen Umgangsgestaltung mag das funktionieren - bei strittigen Trennungen ist davon aber abzuraten. Gruß Ingo
