Hallo, ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.
Ich will mich von meiner Frau scheiden lassen. Wir sind jetzt noch weniger als ein Jahr verheiratet.
Ich habe ca. 2000 Euro Gehalt, meine Frau bekommt derzeit 450 Euro Krankengeld.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, die im Februar 3 Jahr wird.
Wir sind seit ca. November getrennt, also ich habe ihr gesagt, dass ich mich trenne. Wohnen aber noch zusammen. Ich schlafe im
Wohnzimmer und sie im Schlafzimmer.
meine Fragen wären folgende.
1. Was müsste ich an Trennungsunterhalt zahlen
2. wird die Zeit der Trennung (seit November) mit angerechnet
3. Würdet ihr einen Notar oder Anwalt nehmen?
Moin Denis,
bei einem Netto von 2.000 EUR liegt der Kindesunterhalt bei 257 EUR. Der Trennungsunterhalt wird sich grob auf die Differenz zu Deinem Selbstbehalt von 1.100 EUR belaufen, also auf etwa 640 EUR. Dann haben Du und Deine Ex (inkl. Krankengeld) jeweils ca. 1.100 für Euch.
Auf einen solchen Betrag könnt Ihr Euch unter 4 Augen einigen - oder darüber streiten. Ihr könnt das Trennungsjahr auch in einer Wohnung absolvieren, wenn Ihr getrennt wirtschaftet - das hätte zumindest den Vorteil, dass Du nicht von heute auf morgen aus dem Leben Deines Kindes gekickt wirst. Vielleicht schafft Ihr es ja, für Euer Kind ein Betreuungsmodell einzurichten, in dem Du nicht nur alle zwei Wochenenden vorkommst.
Getrennt seid Ihr ab dem Datum, das Ihr übereinstimmend als Trennungsdatum angebt; ab da läuft das Trennnungsjahr. Überprüft wird das nicht.
Anwälte und Gerichte braucht Ihr im Augenblick nicht. Aber wenn einer von Euch damit anfängt, wird der andere vermutlich mitmachen. Besser investiert Ihr das Geld in eine Mediation - und in eine Gestaltung der Zukunft, in der Deine DEF schnellstmöglich (wieder) auf wirtschaftlich eigene Füsse kommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also verstehe ich das richtig, 1100 Euro muss mir zum Leben bleiben?
Nach Abzug des Kinderunterhaltest?
Bitte berechne dein Netto auf Basis von Steuerklasse 1. Dann muss der Unterhalt berechnet werden. Bei einer Trennung im November ist ab 2014 die Steuerklassenänderung Pflicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Dennis,
Also verstehe ich das richtig, 1100 Euro muss mir zum Leben bleiben?
Nach Abzug des Kinderunterhaltest?
Theoretisch ja; praktisch kann man das so pauschal nicht sagen, denn Selbstbehalte können auch abgesenkt werden. Es kommt immer auf eine Gesamtschau aller Faktoren an. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang Deine DEF in öffentliche Töpfe greifen muss, um selbst über die Runden zu kommen, warum und wie lange sie noch Krankengeld bezieht, wieviel sie danach verdienen kann, wie weit Du Dich selbst in die Betreuung Eures Kindes einbringst etc.
Ein guter Rat, den man immer geben kann, ist auf jeden Fall der, alle anstehenden Fragen unter verantwortungsvollen Erwachsenen zu klären und Anwälte und Gerichte weitmöglichst aussen vor zu lassen; am besten so, dass Ihr sie erst für die Scheidung braucht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Für die Scheidung braucht ihr mindestens einen Anwalt.
Ein Notar geht da nicht.
Der wird ggf. für Teilaspekte benötigt, wie z.B. Immobilienauseinandersetzungen oder Änderungen des Güterstands.
Ihr solltet aber versuchen, soviel wie möglich ohne Anwalt zu klären.
Versucht jemand anderes zu finden, der zwischen euch in Streitfragen vermitteln kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe gerade mit einer Bekannten gesprochen, Sie meinte das Kindergeld für meine Stieftochter ist auch ein Einkommen für meine Frau, ist das richtig?
Nein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Dennis,
bei einem Netto von 2.000 EUR liegt der Kindesunterhalt bei 257 EUR. Der Trennungsunterhalt wird sich grob auf die Differenz zu Deinem Selbstbehalt von 1.100 EUR belaufen, also auf etwa 640 EUR. Dann haben Du und Deine Ex (inkl. Krankengeld) jeweils ca. 1.100 für Euch.
Das sehe ich geringfügig anders, und zwar sowohl beim Kindes- als auch beim Trennungsunterhalt.
Kindesunterhalt: Bei einem Netto von ca. 2.000 Euro bleibt nach Einkommensbereinigung auch schon mal ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1.900 Euro oder weniger übrig; dafür reicht nämlich je nach zuständigem Oberlandesgericht ggf. bereits die 5%-Pauschale für berufsbedingte Kosten. Bei nennenswerten Fahrtkosten zur Arbeit und/oder Beitragszahlungen in eine zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Lebensversicherung o.ä.) wird das unterhaltsrelevante Einkommen sogar klar unterhalb von 1.900 Euro sein. Damit wäre es aber nicht Zeile 3, sondern "nur" Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, und somit nicht 257 Euro Kindesunterhalt, sondern "nur" 241 Euro.
Trennungsunterhalt: Auch hier wird das Einkommen vor der Unterhaltsberechnung bereinigt, also gehe ich nicht von 2.000 Euro sondern beispielsweise mal von 1.900 Euro aus (also beim Kindesunterhalt "gerade eben so" noch Zeile 2 statt Zeile 3). Es ist tatsächlich so, dass es wegen des ziemlich niedrigen Einkommens deiner Ex (d.h. Krankengeld) runtergeht bis an den Selbstbehalt: Von den angenommenen 1.900 Euro sind 241 Euro bereits weg für Kindesunterhalt, bleiben noch 1659 Euro übrig, und alles über dem Selbstbehalt von 1.100 Euro, d.h. 559 Euro, geht als Trennungsunterhalt an die Kurzzeit-Ehefrau. Achtung: Ihre Krankheit wird ja nicht ewig dauern; wenn sie wieder arbeiten geht, sieht die Berechnung ggf. zu deinen Gunsten schon wieder etwas anders aus.
Wenn du detaillierte Zahlen lieferst, kann ich das gerne mal mit dir zusammen durchrechnen. Ich brauche dafür: Zuständiges Oberlandesgericht; dein durchschnittliches Brutto-Einkommen der letzten zwölf Monate einschließlich Weihnachts-/Urlaubsgeld u.ä. (brutto deshalb, damit wir das Netto für 2014 mit der Steuerklasse I ermitteln können, denn das Nettoeinkommen des Jahres 2013 ist nur bedingt aussagefähig); eventuelle weitere Einkünfte sowohl bei dir als auch bei der Demnächst-Ex; welche berufsbedingten Kosten du hast und dort insbesondere die Fahrten zur Arbeit; Beiträge für zusätzliche Altersvorsorge falls du so etwas hast; und dann noch, ob (ggf. selbstgenutztes) Wohneigentum vorhanden ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
hier kannst Du Dir eine Grundrechnung durchführen lassen. Diese habe ich am Anfang auch genutzt! Schau mal unter
http://www.rechner-unterhalt.de/trenn/rechnen.php
und versuche Deine Infos zu bekommen.
Lg Anton
Änderung durch Malachit: Auf Anregung vom Brainstormer habe ich den Link durch Text mit der verlinkten Adresse ersetzt. Im übernächsten Beitrag hatte ich bereits geschrieben, warum ich wenig bis gar nichts von diesem Unterhaltsrechner halte, aber ich will niemanden daran hindern, die Seite trotzdem zu besuchen. Allerdings, einen direkten Link dorthin möchte ich hier dann lieber doch nicht haben.
Moin Malachit,
Wenn du detaillierte Zahlen lieferst, kann ich das gerne mal mit dir zusammen durchrechnen. Ich brauche dafür: Zuständiges Oberlandesgericht; dein durchschnittliches Brutto-Einkommen der letzten zwölf Monate einschließlich Weihnachts-/Urlaubsgeld u.ä. (brutto deshalb, damit wir das Netto für 2014 mit der Steuerklasse I ermitteln können, denn das Nettoeinkommen des Jahres 2013 ist nur bedingt aussagefähig); eventuelle weitere Einkünfte sowohl bei dir als auch bei der Demnächst-Ex; welche berufsbedingten Kosten du hast und dort insbesondere die Fahrten zur Arbeit; Beiträge für zusätzliche Altersvorsorge falls du so etwas hast; und dann noch, ob (ggf. selbstgenutztes) Wohneigentum vorhanden ist.
natürlich kann man jede nur denkbare Eventualität und jede Abzugs- oder Zuschlagsmöglichkeit mit einbauen. Aber warum sollte das Ergebnis der Noch-Ehefrau des Openers aussergerichtlich einleuchten (müssen)? Weil ein bestimmtes Oberlandesgericht so rechnet? Das wird sie nicht die Bohne interessieren.
Mein Lösungsvorschlag war für den Küchentisch und eine Einigung unter 4 Augen gedacht. Wenn man es haarklein und "100-prozentig gesetzeskonform" haben möchte, will der eine jeden Cent, den er bekommen kann und der andere keinen Cent mehr bezahlen als er unbedingt muss. An diesem Punkt kommen Anwälte und Gerichte im Spiel, und dann ist Polen offen.
Deshalb gibt es von meiner Seite angesichts der Fragestellung des TO eine überschlägige Berechnung, die sinngemäss heisst: "Wir schmeissen alles in einen Topf, ziehen den KU ab und teilen den Rest erst mal durch zwei." Das entspricht gängigen Vorstellungen von Fairness - und für diese muss der TO seine DEF gewinnen. Ansonsten hat er demnächst nämlich Anwaltsbriefe in der Post, durch kleinlichste UH-Berechnung vielleicht 30 oder 50 EUR Trennungsunterhalt pro Monat "gespart" - aber dafür eine eigene Anwaltsrechnung über den 50-fachen Betrag an der Backe. Und dann war wieder das deutsche Unterhaltsrecht ganz böse und väterfeindlich.
Grüssles
Martin
(der der Ansicht ist, dass man im Privaten nicht alles haarklein und "gerecht" regeln muss, sondern so, dass alle damit leben können)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Anton,
hier kannst Du Dir eine Grundrechnung durchführen lassen.
Ach komm, mach' dich nicht lächerlich mit diesem Pipifax-Ding von Unterhaltsrechner. Wenn dort bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes nicht einmal abgefragt wird, wie viel Kindesunterhalt man zahlt, dann muss man sich mit der Materie schon vorher so gut auskennen, dass man die Berechnung genau so gut auch selber und von Hand durchführen kann.
Und wenn in den "Erklärungen" zum Trennungsunterhaltsrechner lesen muss: "Der Maßstabe des Unterhaltes bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, dass heißt nach dem Lebens-, Erwerbs, und Vermögensverhältnissen beider Ehegatten" (Hervorhebung ist von mir) - sorry, dies ist, vorsichtig ausgedrückt, eine irreführende Aussage: Die Vermögensverhältnisse spielen normalerweise für die Unterhaltsberechnung nur insofern eine Rolle, dass die Erträge des Vermögens in die Unterhaltsberechnung einfließen, nicht das Vermögen selbst. Ich möchte gar nicht so genau wissen, wie viele Frauen ohne unterhaltsrechtliche Vorkenntnisse dies fälschlicherweise genau andersherum verstehen ;-(
Ich hab' dann spaßeshalber mal den dortigen KU-Rechner mit einem Beispiel gefüttert, denn KU ist ja die deutlich einfachere Rechenaufgabe als TU. Ich wollte halt wissen, ob das Gerät wenigstens dieses beherrscht - aber weit gefehlt.
Es war übrigens kein übermäßig kompliziertes Beispiel, und noch dazu eines, das durchaus ähnlich ist zu Fällen, die hier im Forum relativ häufig aufschlagen: Zwei Kinder, eines drei Jahre, eines sieben Jahre alt, Netto-Einkommen von 1.600 Euro. Bei den berufsbedingten Kosten habe ich die pauschalen 5% stehen gelassen (der Rechner gibt übrigens keinen Hinweis darauf, dass dies zwar bei den meisten, aber nicht bei allen Oberlandesgerichten zulässig ist), und das Ding spuckt mir als Ergebnis aus: Es handelt sich um einen Mangelfall mit Unterhalts-Zahlbeträgen von 236 Euro und 284 Euro.
Eben sacken lassen, nicht wahr?
Also ein Mangelfall, und die errechneten Zahlbeträge sind angeblich sogar höher als der Mindestunterhalt i.H.v. 225 Euro und 272 Euro?!? Sorry, aber das ist nun schon fast unterirdisch.
Die korrekte Lösung lautet natürlich: Bereinigtes Einkommen von 1.520 ist rechnerisch Zeile 2 der DT, aber bei 241 Euro plus 291 Euro bleiben nur 988 Euro übrig, also weniger als der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile (und sogar weniger als der Selbstbehalt), also Rückstufung nach Zeile 1 mit Unterhaltszahlbeträgen von 225 Euro und 272 Euro; dem Unterhaltszahler bleiben somit 1.023 Euro, der Selbstbehalt ist gewahrt, wenn auch nur knapp. Es ist also kein Mangelfall, sondern ein klarer Fall für den Mindestunterhalt; und trotzdem braucht der Unterhaltspflichtige ein paar Euro weniger zu zahlen als das, was dieser Möchtegern-Unterhaltsrechner für den angeblichen Mangelfall ausgespuckt hat.
Ich hab' dann noch ein wenig weiter experimentiert, und stelle fest, das Ding hat keine Eingabemöglichkeit für mehr als drei Kinder, und kennt weder den Bedarfskontrollbetrag noch eine Herauf- oder Herabstufung anhand der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Auf letzteres wird immerhin in einer "Anmerkung" hingewiesen, allerdings mit dem Text, die "Düsseldorfer Tabelle (...) weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte", was seit ein paar Jahren veraltet ist - inzwischen werden bekanntlich zwei Unterhaltsberechtigte als Standardfall angenommen.
Wirklich übel (und eigentlich unverzeihlich) ist aber: Bei der Eingabe des Einkommens für die Berechnung des Kindesunterhalts steht im Erklärungstext geschrieben, man möge sein Bruttoeinkommen eingeben - in der Folge wird dann aber mit dem so eingegebenen Einkommen weitergerechnet, als wäre es das Nettoeinkommen! Zwar vermutlich keine Absicht, sondern ein dummes Versehen (weiter oben neben dem Eingabefeld für das Monatseinkommen steht was von "netto", allerdings beim Eingabefeld für das Jahreseinkommen fehlt diese Angabe) - trotzdem darf so etwas eigentlich nicht passieren.
Ich vergebe für diesen Unterhaltsrechner daher das Prädikat: ziemlich wertlos. Es wird dort teilweise ein Unsinn geschrieben und gerechnet, dass es für den Unterhaltspflichtigen wirklich brandgefährlich wird, wenn er sich darauf verlässt, dass die dort ermittelten Werte schon so ungefähr stimmen würden.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Martin,
Mein Lösungsvorschlag war für den Küchentisch und eine Einigung unter 4 Augen gedacht.
Ach, tatsächlich?
bei einem Netto von 2.000 EUR liegt der Kindesunterhalt bei 257 EUR.
In deinem Original-Beitrag liest es sich m.E. aber so, als sei zumindest der fällige KU eine unabänderliche Tatsache - und genau das ist es eben nicht: Wie bereits gesagt, unter einigermaßen realistischen Annahmen wird im vorliegenden Fall bei einem unbereinigten Netto von zweitausend Euro und bei zwei Unterhaltsberechtigten der KU wohl eher 241 Euro als 257 Euro betragen.
Und wenn Dennis bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes die berufsbedingten Kosten unter den Tisch fallen lässt, dann wäre das für ihn zumindest dann ein ziemlich dummer Schnitt ins eigene Fleisch, wenn und insoweit diese Kosten tatsächlich anfallen. Mal angenommen, Dennis verheizt für die Fahrt zur Arbeit tatsächlich jeden Monat Benzin im Wert von hundert Euro - nun, das macht er ja nicht zu seinem eigenen Vergnügen, aber deine überschlägige TU-Berechnung führt dann dazu, dass er selber weniger Geld zur freien Verfügung hat als seine Ex, denn aus "seiner" Hälfte des Geldes muss er ja erst mal die Benzinkosten bezahlen, und derlei Kosten hat sie ja nun offensichtlich nicht. Finde ich nicht wirklich prickeld, und übrigens auch nicht wirklich fair.
Unbestritten ist allerdings, dass eine gütliche Einigung, mit der alle Beteiligten leben können, wesentlich besser ist als ein Gefecht vor Gericht, bei dem letztlich nur die Anwälte gewinnen. Trotzdem, oder sogar gerade deswegen, sollte man auch für Verhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung seine eigene Position möglichst genau kennen; nachgeben kann man anschließend immer noch, wenn und sobald auch die Gegenseite zu Kompromissen bereit ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Malachit,
In deinem Original-Beitrag liest es sich m.E. aber so, als sei zumindest der fällige KU eine unabänderliche Tatsache - und genau das ist es eben nicht:
er ist es insofern, dass man ihn auch ohne detaillierte Kenntnis von Bereinigungsmöglichkeiten und Abzugs-Optionen aus der DDT ablesen kann: Finger auf Einkommensstufe, nach rechts auf Altersstufe - ablesen, fertig.
Wie bereits gesagt, unter einigermaßen realistischen Annahmen wird im vorliegenden Fall bei einem unbereinigten Netto von zweitausend Euro und bei zwei Unterhaltsberechtigten der KU wohl eher 241 Euro als 257 Euro betragen.
Mit "Einkommensbereinigung" kennt sich kein Laie bei seiner ersten Scheidung aus. Und alles, was wir dem TO hier mitteilen, kann ER glauben, wenn er mag; seine DEF muss es nicht die Bohne interessieren. Wer bereits hier wegen 16 EUR herumzackert, darf sich nicht wundern, wenn eine Woche später die erste Anwaltspost kommt.
Mal angenommen, Dennis verheizt für die Fahrt zur Arbeit tatsächlich jeden Monat Benzin im Wert von hundert Euro - nun, das macht er ja nicht zu seinem eigenen Vergnügen, aber deine überschlägige TU-Berechnung führt dann dazu, dass er selber weniger Geld zur freien Verfügung hat als seine Ex, denn aus "seiner" Hälfte des Geldes muss er ja erst mal die Benzinkosten bezahlen, und derlei Kosten hat sie ja nun offensichtlich nicht. Finde ich nicht wirklich prickeld, und übrigens auch nicht wirklich fair.
von Fahrtkosten war bislang nicht die Rede. Sollten sie nennenswert anfallen, steht es ihm ja frei, seiner Ex zusätzlich vorzuschlagen "...und von der Kohle im Topf ziehen wir nach dem KU auch noch den Fahrtkosten-Hunni ab und teilen den Rest durch zwei". Genauso wie man sich darauf einigen kann, bei der Trennung unter einem Dach Miete und Nebenkosten in Abzug zu bringen, bevor man durch zwei teilt.
"Fair" ist am Ende nicht, was ein OLG berechnen würde (denn das ist hoffentlich ganz weit weg), sondern was beiden Beteiligten als fair erscheint - und beide davon abhält, Anwälte und Gerichte wegen TU ins Spiel zu bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Malachit,
Ich vergebe für diesen Unterhaltsrechner daher das Prädikat: ziemlich wertlos. Es wird dort teilweise ein Unsinn geschrieben und gerechnet, dass es für den Unterhaltspflichtigen wirklich brandgefährlich wird, wenn er sich darauf verlässt, dass die dort ermittelten Werte schon so ungefähr stimmen würden.
Dann wäre es umso wichtiger, diesen Spam-Link aus dem Original-Beitrag zu entfernen oder ihn alternativ in reinen Text umzuwandeln.
--
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
erledigt.
Allerdings halte ich Antons Beitrag nicht für Spam, sondern nur für den nicht ganz gelungenen Versuch, hilfreich zu sein. Immerhin ist die verlinkte Adresse, so weit ich es beurteilen kann, kein kommerzielles Angebot, sondern der Versuch einiger Studenten, ein zu komplexes Thema in einen zu simplen Rechen-Automaten zu quetschen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
