Scheidung nach 3 Ja...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Scheidung nach 3 Jahre getrennt lebend schwer zerüttet

 
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

Folgende Fragen:

Scheidung im Verbundverfahren

1. wir leben seit über 3 Jahre getrennt. Kann der Familienrichter die Ehe scheiden obwohl noch Verfahren wie Ehegattenunterhalt / Zugewinn / nach ehelicher Unterhalt noch ausstehen / anhängig sind ? Oder ist dies aufgrund der Verbundklage nicht möglich ?
    ( könnte er die Verfahren abkoppeln obwohl die Ehefrau dies evtl verhindern möchte weil ihr dadurch ja der Ehegattenunterhalt entfällt ?

2. Sollte man vorher noch eine Hausratsklage anschieben oder wartet man ab und lässt man dies dann durch den Familienrichter entscheiden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2016 17:13
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wir haben damals das Verfahren Zugewinn abgetrennt.
Wie das mit EU ist keine Ahnung.

Aber warum sollte das nicht der Fall sein? Nach drei Jahren Verfahrenszeit?
Worin liegt es begründet, dass diese Punkte noch offen sind?
Mauert die Ex oder du?
Wenn sie mauert sollte das möglich sein, zumindest in meinen Augen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2016 17:59
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Sophie,

ja korrekt die EX mauert. Versucht über PKH alles zu tun damit sich das Verfahren lange erstreckt. Unterhaltsklage wurde vor 2 Wochen nun eingereicht. Zugewinn ist hoch komplex und kann man sich Jahre drüber streiten.

Sofern das ZUGEWINN Verfahren abgekoppelt werden würde. Ab wann wären dann eventuell Zinsen zu zahlen bzw. wären auch bei einem langen Verfahren auch rückwirkend Zinsen zu zahlen oder erst ab dem Tag wenn die Summe des Zugewinns feststeht ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2016 18:07
(@urmel63)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bei mir hat es zur rechtskräftigen Scheidung 7 Jahre gedauert da Ex alle möglichen Anträge gestellt hat und im passenden Moment noch Anwaltswechsel hingelegt. Gericht ist meinen Anträgen auf Abtrennung der Scheidung aus dem Verbund nicht gefolgt.

Schließlich ging es dann noch in die Revision vor dem OLG.

Zinsen auf den Zugewinn wurden bei mir ab Zustellung Scheidungsantrag gerechnet.

Der ganze Kram ist immer auch abhängig vom Richter… Einzelfall eben.

Viel Erfolg
urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2016 21:09
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

Würde interresieren welche Gründe du für die Abtrennung der Verfahren angegeben hast.
Es korrekt und den Eindruck habe ich auch das es immer ein Billigkeitsermessen zu sein scheint.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2016 21:18
(@urmel63)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir haben auf die unbillige Länge der Sache mehrfach hingewiesen sowie das ein Abtrennen das hoch strittige Verfahren beruhigen könne, nicht zuletzt auch wegen der Kinder.

Das wollte man aber nicht, sonst wäre der Trennungsunterhalt ja nicht so lange weitergelaufen.

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2016 22:57
 Well
(@well)
Zeigt sich öfters Registriert

Vermutlich so wie es scheint wird eine Abtrennung nicht möglich sein.
Richter des Amtsgerichtes und Oberlandesgerichtes drängen zu einem Vergleich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2016 13:10