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Kind ummelden

 
 Abe
(@abe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr lieben.

Wir haben uns getrennt, haben 2Kinder 8 und 4.
Die Kinder bleiben überwiegen bei mir, dem Vater.

Wir haben uns des Weiteren geeinigt das wir das Kindergeld aufteilen, jeder bekommt die hälfte.

Jetzt zu meiner frage.
Jetzt möchte Sie dass das eine Kind bei Ihr gemeldet ist.
Damit das Kindergeld direkt auf Ihr Konto kommt, und ich Ihr das nicht überweisen muss.
Ich bin damit aber nicht ganz einverstanden, habe bedenken wegen dem Schulplatz etc.
Evtl. anderes einzugsgebiet etc.
Sie bleibt in der gleichen Stadt.

Was haltet Ihr davon?
Was muss man dabei beachten?

vielen dank ihr lieben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 11:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Der KG-Anspruchsberechtigte legt fest, auf wessen Konto das KG zu überweisen ist. Das kann freilich auch bei beiden Kindern ein unterschiedliches Konto sein. Da reicht ein entsprechender Antrag an die Familien-Kasse.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 12:46
(@psoidonuem)
Rege dabei Registriert

Grundsätzlich muss Madame Dir aber Umterhalt zahlen. Davon darf sie ja dann das halbe Kindergeld abziehen. Wenn sie keinen Unterhalt bezahlt, hat sie folglich auch keinen Anspruch auf das halbe Kindergeld.

Mir ist natürlich klar, dass man Kompromisse machen muss, aber "ich will es nicht von Dir sondern von der Kindergeldkasse haben" ist albern. Du musst daher genau wissen, ob da nicht was anderes dahintersteckt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 15:53
 Abe
(@abe)
Schon was gesagt Registriert

Danke.
Genau darum geht es mir ja, was hat es auf sich.

Ohne mich bekommt Sie es nicht geändert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 22:10
 Loge
(@loge)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Abe,

Wenn ihr euch einig seid, dass sie ein Kindergeld erhält finde ich die Lösung, dass eines der Kinder bei jedem Elternteil gemeldet ist grundsätzlich gut. Das gibt jedem Sicherheit auf den Anspruch des Kindergeldes und auf einen gegenseitigen Ausgleich des Unterhaltes. Vielleicht könnt ihr darauf aufbauend eine notarielle Vereinbarung treffen.

Aus Erfahrung muss ich dir sagen, dass es leider nicht ausreichend ist den Wohnsitz der Kinder bei dir gemeldet zu haben. Und obwohl die Meldung des Hauptwohnsitzes Bestandteil des Sorgerechtes ist, kann eine Mutter ohne Einverständnis eines des Vaters die Kinder ummelden während andererseits ein Vater das Einverständnis der Mutter nachzuweisen hat. Also suche nicht den Streit sondern eine Vereinbarung und lass den Wohnsitz eines Kindes bei der Mutter. Das gibt Sicherheit.

Wenn du aber streiten möchtest und sie sich nicht auf eine notarielle Vereinbarung einlässt solltest du jetzt das ABR beantragen. Mit der Zustimmung zur Änderung des Hauptwohnsitzes bei dir hast du vor Gericht vtl. gute Vorteile.

Es ist schade, dass alles immer wieder auf den Unterhalt reduziert wird. Mir wären die Kinder wichtiger. So hat halt jeder seine Prioritäten.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 08:07
(@pegasus)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

ich wollte es nur mal gesagt haben. Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.

Soll heißen, dass an Geld denken auch eine Form von Kindeswohl ist. Wenn man sein Kind nicht ordentlich ernähren oder
kleiden oder auch mal Kleinigkeiten bieten kann bringt auch diese ganze Liebe nichts. Denn die kann man bekanntlich nicht
essen. Mal ganz davon abgesehen, dass ET`s mit finanziellen Sorgen auch keine fröhliche und kindgerechte Umgebung bieten
können. Somit sollten Mutter UND Vater nicht ausbluten.

Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2016 09:31