Hallo, habe kleines Problem mit dem Termin der Scheidungseinreichung. Wir sind seit 16 Monaten getrennt. Scheidung würde man also einreichen können. Leider verklagt mich meine DEF noch auf höheren KU und auf Trennungs usw. Unterhalt. Auch bei der Vermögens und Hausrataufteilung gibt es noch klärungsbedarf. Irgendwie habe ich aber den Eindruck das es meiner DEF mit ihrem RA nicht eilt, da ja die Zeit für sie läuft.(Versorgungsausgleich usw.).
Jetzt die Hauptfrage "Kann ich trotz aller Widrigkeiten einfach die Scheidung einreichen" um den Abrechnungszeitpunkt zu setzen ?
Werden die Gerichtskosten usw. nacher trotzdem geteilt auch wenn ich die Scheidung einreiche.
mfg erich :question:
Ja kannst du und solltest du.
Das Trennungsjahr ist nicht dafür da, alle Fragen zu klären sondern zu prüfen, ob es nicht vielleicht doch noch klappt mit der Ehe.
Die Auseinandersetzungen werden, wenn man sich nicht vorher einigt, während der Scheidung geklärt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Schonmal Danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte vom ganzen lesen der anderen Themen irgendwie den Eindruck das ich da was falsch machen kann.
Aber auf gütliche Vorgerichtliche einigung usw. besteht eh keine Hoffnung, da der RA meiner DEF aber auch wircklich jeden Kriegsschauplatz aufmacht den es irgendwie zu geben scheint.
Dann werde ich mal nächste Woche nach dem Amtsgerichtstermin wegen KU u.TU meinen RA beauftragen die Scheidungsunterlagen zu erstellen.
mfg erich
