Scheidung bei Abwes...
 
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Scheidung bei Abwesenheit?

 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mein erklärtes Ziel ist ja "Projekt Scheidung 2010". Das FG Tempelhof/Kreuzberg scheint eine Weile zu brauchen, bis es einen Termin vergibt. Ich bin aber guter Hoffnung, dass es in 2010 über die Bühne geht.

Meine Frage: Die Wahrscheinlichkeit, dass mein demnächst-Ex am Termin "unpässlich" ist, ist nicht gerade gering. Sagen wir eher, sehr groß. Was ist dann mit unserer Scheidung, wenn er da nicht aufkreuzt? Und beim zweiten Mal nicht und beim dritten Mal nicht?

Muss ich dann
a) bei jedem folgenden anberaumten Termin WIEDER aufkreuzen (wer bezahlt mir das??) oder kann
b) auch in Abwesenheit geschieden werden oder muss ich dann da drei Jahre drauf warten? Obwohl, wir werden auf jeden Fall zum Termin drei Jahre getrennt leben, mein Auszug war ja am 20.1.2007...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 20:10
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was ist dann mit unserer Scheidung, wenn er da nicht aufkreuzt?

Hmm.. regulär fällt mir da erst mal das Zwangsgeld ein, dass angeordnet wird, wenn er nicht zum
Termin erscheint.

b) auch in Abwesenheit geschieden werden oder muss ich dann da drei Jahre drauf warten?

Also bei meiner Oma (69 Jahre) war die Scheidung damals in Abwesenheit, da mein Großvater trotz
mehrmaliger Aufforderung nicht erschienen ist, geschweige denn, aufzufinden war. Dies war allerdings
Ende der 60er. Wie es heute ist, weiss ich leider nicht.

Obwohl, wir werden auf jeden Fall zum Termin drei Jahre getrennt leben, mein Auszug war ja am 20.1.2007

Dann kann man auf jeden Fall zu 100 % davon ausgehen, dass eine Wiederaufnahme der Ehe unwahrscheinlich ist
und dass die Ehe als gescheitert gilt.

Ich drück dir die Daumen!

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 20:22
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei einem Scheidungstermin beim Familiengericht hast Du an sich gewonnen. Richter mögen es nicht, wenn einer von beiden Parteien nicht erscheint. Ordnungsgeld und Zwangsvorführung!

Eine Verzögerung kann es nur im Vorfeld geben, wenn z.B. die Aufteilung der Rentenpunkte unklar ist. Da gibt es genügend Verschleppungsmöglichkeiten, wenn einer von beiden keine Lust hat. Bei meiner ersten Ehe habe ich die Scheidung 4 Jahre lang verschleppen können. Das war eine kleine Rache von mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 17:30
(@Wolkenhimmel)

Hi Süße!

Mein lieber SchwieVa ist damals zu seinem ersten und zweiten Scheidungstermin auch nicht aufgetaucht, sondern hat sich jeweils 1 Tag vorher ein Attest austellen lassen, er sei reiseunfähig. Beim dritten Termin ist der Richter in T'hof / Kreuzberg geplatzt und hat ihn in Abwesenheit geschieden...

Bussi WH

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 18:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr zwei,

ich glaube, bei seiner Rentenberechnung hakt auch noch was, zumindest hat mein Anwalt noch nicht die Berechnung erhalten, resp. ich die Abschrift, so wie er ja die von mir. Mein RA hat aber jetzt fest drauf gesetzt, dass es 2010 passiert.

Na hoffen wir mal, dass ich nicht drei Anläufe brauche, aber gut zu wissen, dass eine Scheidung in Abwesenheit möglich ist. Nur für den Fall, dass..

LG und Danke,
LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 20:00
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei meiner ersten Scheidung habe ich 3 Jahre fuer die Rentengeschichte gebraucht. Das ist die beste Verschleppungstaktik.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 20:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, mein Ex hat eigentlich keine "bösartigen" Züge an sich. Wenn er sich um Dinge nicht kümmert, dann hängt das entweder an seiner Vogel-Strauss-Politik (was ich nicht sehe/beachte existiert nicht), seinem Alkoholproblem oder einer Kombination daraus.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 20:15
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine Ex hat sich aber wirksam bei mir geraecht. Sie hat mir ein Schreiben geschickt, dass sie auf alle Rentenansprueche verzichtet und darauf bin ich reingefallen. So ein Schreiben ist naemlich nichts Wert. Also niemals den Anderen unterschaetzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 20:18