Nachehelicher Trenn...
 
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Nachehelicher Trennungs-UH

 
 Roro
(@roro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hatte hier ja auch schon öfter mal geschrieben....nun ist die Scheidung endlich eingereicht!
Wir möchten es einvernehmlich abwickeln, einem neutralen RA hat sie nicht zugestimmt, nun geht es also über ihren. Ich habe im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt, mit den Punkten, wie wir uns geeinigt hatten! Haus ist ausbezahlt, Hausrat schon lange getrennt, Betreuung meiner beiden Kids (11+15) geregelt, Kids-UH nach D'dorfer Tabelle klar.....Diskussionspunkt war eigentlich nur, was sie weiterhin bekommt.
Wir haben uns auf ein auslaufendes Modell geeinigt....bis zur Scheidung 300 €/Mon., danach 6 Mon. 300 €/Mon. und 6 Mon. 250 €/Mon.....dann Schluss!
Nun hat ihr der RA (der nur abwickeln sollte) den Floh ins Ohr gesetzt, dass sie UH verlangen soll bis mein jüngstes Kind 15 ist. Sie wird im Sommer 12. Aber sie geht zur Ganztagsschule...kommt an 3-4 Tagen erst um 16h nach Hause.
Meine Ex geht nur 3 Tage voll arbeiten.....obwohl sie schon lange viel mehr machen könnte! Bis Anfang des Jahres ging sie nur 2 Tage arbeiten, bis dahin habe ich 500 €/Mon. bezahlt. Außerdem leben meine Kinder zu knapp 50% bei mir, und wir sind nun seit 4 Jahren getrennt!
Was kann ich ihr und dem RA nun entgegenen? Ich möchte mir jetzt sicher nicht alles vordiktieren lassen, will aber auch vermeiden, dass es Stress gibt und wir dann "einvernehmlich" vergessen können!
Danke für eure Hilfe!

Gruß roro


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2014 20:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was kann ich ihr und dem RA nun entgegenen? Ich möchte mir jetzt sicher nicht alles vordiktieren lassen, will aber auch vermeiden, dass es Stress gibt und wir dann "einvernehmlich" vergessen können!

Dass du das nicht möchtest.
Du möchtest bei der vorgenannten Regelung bleiben.
Wenn sie das wiederum nicht möchte und ihr euch nicht einigen könnt, habt ihr schlicht und ergreifend keine einvernehmliche Scheidung.
Der von ihr gewählte Anwalt ist eben nicht euer Anwalt, sondern alleine ihrer.
Und genau so verhält er sich.

Eine einvernehmliche Scheidung hat man nunmal erst dann, wenn man eine Einigung erzielt hat und diese vor Gericht niedergeschrieben wird.
Vorher nicht.
Da nützt auch die schönste Absicht nichts.

Ich hätte in dieser Situation jedenfalls keine Lust, ohne eigenen Anwalt zum Gericht zu gehen, denn der andere kann dort jederzeit einen beliebigen Antrag stellen und du kannst diesen nicht mal ablehnen weil das ohne Anwalt nicht geht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 02:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roro,

Nun hat ihr der RA (der nur abwickeln sollte) den Floh ins Ohr gesetzt, dass sie UH verlangen soll bis mein jüngstes Kind 15 ist.

Dann kannst Du Deiner Ex sagen, dass es kein Altersphasenmodell mehr gibt, nach dem es einen automatischen Anspruch bis zum x. Lebensjahr gibt.

Eure Einigung stellt einen Kompromiss dar. Nicht mehr nicht weniger.

Entweder Ihr bleibt bei Eurer Einigung oder sie möge Dich verklagen, dann wäre Dein Ausgangspunkt: Kein Unterhalt nach Scheidung.

Dass IHR Anwalt bei einem Streit auf jeden Fall als Gewinner aus Eurem Konflikt hervorgeht, ist klar.
(Nur ob sie das begreift, ist weniger klar)

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2014 10:19