Hallo,
meine Nochfrau wird sich von mir scheiden lassen. Wir haben einen gemeinsamen 3 jährigen Sohn.
Es stellt sich nun die Frage, wie das mit der Krankenversicherung des Kindes funktioniert.
Ich hab im Internet schon unterschiedliche Dinge gelesen, aber für unsere Konstellation nicht das passende gefunden.
Folgende Konstellation:
- Kind lebt bei KM
- KM ist berufstätig, Beamtin, privat krankenversichert
- Kind ist zur Zeit bei der Versicherung der KM privat versichert
- KV Angestellter, freiwillig gesetzlich versichert (da über Beitragsbemessungsgrenze)
- KV zahlt Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt
Kann das Kind nun nach der Scheidung bei mir in der (freiwillig) gesetzlichen KV mitversichert (Familienversicherung) werden?
Muss das Kind in der privaten KV bleiben?
Wenn privat sein muss, wer muss die Beiträge zahlen?
Vielen Dank schon mal vorab!
Viele Grüße
Binimi
Ja. Rechtlich geht das.
Allerdings nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist.
Wenn nicht, kann sie auch verlangen, dass es in ihrer PKV bleibt und du bezahlst.
Wie üblich im Familienrecht:
Mutter entscheidet, Vater bezahlt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Binimi,
grundsätzlich gibt es nach der Scheidung tatsächlich ein Wahlrecht bei der KV; der vorher geltende Grundsatz, dass Kinder beim besser verdienenden Elternteil versichert werden müssen, besteht nicht mehr.
Allerdings: Es ist ein Wahlrecht; keine Pflicht. Wenn Deine Ex also nicht mitspielt, sondern sich gerne an irgendwelche (auch eingebildeten) Vorzugsbehandlungen für Privatpatienten gewöhnt hat, wird in der Regel - zumindest bei streitigen Auseinandersetzungen - entschieden, dass das Kind in der PKV bleiben "darf" und der UH-Pflichtige (in diesem Falle Du) die KV-Beiträge zusätzlich zum Unterhalt leisten muss.
Wie gut ist denn Eure Gesprächsbasis? Evtl. könnt Ihr Euch ja darauf einigen, Junior in Deiner GKV mitzuversichern und die so gesparten Beträge ganz oder teilweise auf ein Sparkonto zu legen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin
„grundsätzlich gibt es nach der Scheidung tatsächlich ein Wahlrecht bei der KV; der vorher geltende Grundsatz, dass Kinder beim besser verdienenden Elternteil versichert werden müssen, besteht nicht mehr.“
Diesen Satz kann ich so nicht stehen lassen. Denn diesen Grundsatz gibt es nicht in diesem Kontext. Denn solange beide Elternteile jeweils eine eigene Versicherung in der GKV haben, können sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert wird. Da ist es dann auch egal, ob sie gesetzlich oder freiwillig dort versichert sind. Sie müssen noch nicht mal in derselben Krankenkasse sein 😉
Hingegen gilt schon immer der Grundsatz, dass die Kinder dann nicht ohne weiteres in der GKV kostenfrei mitversichert werden können, wenn einer der Eltern privat versichert ist. Dann wird es halt erschwert, dem Kind den Zugang zu einer kostenfreien Familienversicherung beim anderen Elternteil zu gewähren. Es kommt dann darauf an, ob man miteinander verheiratet ist, und auch spielt das Einkommen des privat Versicherten eine Rolle oder wer der besser Verdienene ist. Aber eben nur dann.
Es gibt noch ein paar andere Prüftatbestände, mit denen ich euch nicht langweilen will. Wenn man von der gesetzlichen KK überprüfen lässt, ob eine Familienversicherung möglich ist, dann steht natürlich bei einer positiven Antwort noch die Frage im Raum, ob die Eltern sich darauf einigen können.
Wenn jemand Beamter ist, erhält er ja auch Beihilfe, und dann kostet die Private recht wenig Geld für das Kind. Da würde sogar ich als klarer Verfechter des Solidarsystems der GKV stark überlegen, ob ich das will.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin ginnie,
den ganz aktuellen Sachstand kenne ich nicht, aber den vor ca. 5 Jahren: Da hab ich das Ding nämlich selbst gemacht. Bis dahin waren sowohl meine Ex als auch ich selbst freiwillig in der GKV versichert; unsere Kinds waren über mich (bislang "Besserverdiener") familienversichert.
Ich wolle aber aus der GKV raus und in die PKV rein, weil ich als Selbständiger Maximalbeiträge bezahlte (über 600 EUR pro Monat) und trotzdem ständig mit Zuzahlungen zur Kasse gebeten wurde, wenn ich mal was brauchte. Bei der PKV zahle ich etwa die Hälfte - und bekomme noch Geld zurück, wenn ich sie nicht in Anspruch nehme. Meine Kids sind seither über die gesetzliche KK ihrer Mutter versichert; ging problemlos.
Wie gesagt: Das haben wir 2008 (?) so eingetütet; ob es heute noch genauso geht, weiss ich nicht. Aber in der beschriebenen Form hat es funktioniert und tut das bis heute. Nach Einkommensbescheiden hat uns nie jemand gefragt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das geht heute bei geschiedenen immer noch. Der Zwang die Kinder PKV zu versichern wenn der Besserverdiener in der PKV ist hat als eine der Bedingungen die Ehe der Eltern.
Moin,
ergänzend sei noch angemerkt, dass gerade bei Beamten es immer auch drauf ankommt, wie die Beihilfe zahlt. Bei bestimmten Bundesländern gibt es mehrere Monate Rückstau und Wartezeiten bei der Beihilfebearbeitung. Der Arzt will aber spätestens nach 30 Tagen seine Kohle. Somit kommen auch schnell Rückstände auf, die (falls überhaupt möglich) dann aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass eine Impfung für Kinder mal schnell mehrere hundert Euro Kosten kann, man den Impfstoff selber in der Apotheke kaufen muss, ist es schon eine gute Überlegung wert, die Kinder in der GKV zu versichern, wernn man dazu die Möglichkeit hat. Gruß Ingo
Mein Sohn ist über mich privat versichert, erhält Beihilfe und ICH zahle 30 Euro im Monat. Ich käme im Leben nicht auf die Idee, diesen Zustand zu ändern.
Und ich musste in zehn Jahren weder Impfstoff selbst bezahlen, noch hat eine Rechnung je mehr als 100 Euro verursacht. Das war dann eine U-Untersuchung und planbar
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie ihr in einem anderen Teil des Forums lesen konntet, ist mein Sohn sehr schwer krank. Er ist wie hier im Beispiel beschieben über seine Mutter privat Krankenversichert. Ich würde daran nichts ändern.
So oder so ist seine Krankheit schweineteuer aber ohne die Private Krankenversicherung müssten wir noch mehr draufzahlen. Mein Kind kann in einem Zweibettzimmer liegen und muss nicht mit drei anderen weinenden Kindern in einem Zimmer leben.
Wäre mein Sohn nicht Privat versichert gewesen so wäre seine Krankheit nicht so früh erkannt worden, denn dann hätte meine Ex nicht am Kinderarzt vorbei einfach in die Ambulanz der Kinderklinik gehen können.
Auch sonst ob es nun um Kieferorthopädie oder Brille geht. Für mich gab es nie eine alternative zur PKV. Meine Ex bekommt noch Beihilfe. Wäre unser Sohn gesetztlich versichert würde er garantiert nicht so gut versorgt wie er es im Moment ist.
Da ich eine Familie kenne deren Leukämiekrankes Kind gesetzlich versichert war kann ich deine These nicht so stehen lassen. Auch dieses Kind hat über Jahre hinweig eine ausgezeichente medizinische VErsorgung bekommen.
Bei deinem Loblied auf die PKV wundert es mich dann aber doch, dass du darüber jammerst ständig neue Zuzahlungsrechnungen zubekommen und begleichenzu müssen. Die mit bekannte Familie musste kaumetwas aus eigener Tasche zahlen. War zwar ab und an ein Kampf Dinge bewilligt zu bekommen, aber die KK hat immer eingelenkt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da ich eine Familie kenne deren Leukämiekrankes Kind gesetzlich versichert war kann ich deine These nicht so stehen lassen. Auch dieses Kind hat über Jahre hinweig eine ausgezeichente medizinische VErsorgung bekommen.
Guten Abend Tina,
das kenne ich auch so aus meinem Umfeld. Die gesetzlichen Krankenkassen mögen hier und da den Rotstift zücken, wenn Homöopathie und anderer Firlefanz verlangt wird. An krebskranken Kindern sparen sie bei uns nicht. Nicht einmal die chronisch klamme AOK. Die gut aufgestellte TK stellt die meisten PKVen - was die medizinische Versorgung schwer kranker Kinder angeht - mühelos in den Schatten.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Es geht bei meinem Sohn noch um Hoöophatische Mittel und ein Nahrungsergänzungsmittel die die Krankenkasse nicht bezahlt.
Die PKV zahlt die vorbeugende Ergotherapie, die Beihilfe nicht. Der Arzt sagte uns einer geetzlich versicherten Familie hätte er diese gar nicht erst vorgeschlagen.
Zudem noch die Anfahrtskosten und Investionspauschale des mobilen Pflegedienstes die auch nicht von der PKV bezahlt werden.
Der Fernseher und das Telefon an seinem Bett kosten zusammen am Tag 2,5 Euro. Bei über 60 Tagen im Krankenhaus bisher sind dort mehr als 150 Euro zusammengekommen.
Da es vor dem Krankenhaus nur Kurzzeitparkplätze gibt für max. 2 Stunden mussten wir einen Stellplatz im Krankenhausparkhaus anmieten. 99 Euro im Monat. Das machen wir jetzt schon seit 3 Monaten.
Die Spritkosten zur Klinik (Meine Ex hat 25km Anfahrt, ich ein paar km mehr) bezahlt uns auch keiner.
Unser Sohn friert immer und weil mein Sohn eine heiße Wärmflasche weh tut mussten wir ihm eine große Wärmedecke kaufen in die er sich einkuscheln kann.
Das zahlt natürlich keine KV.
Ich kann da noch ne Stunde so weitermachen.
Hi Karsten,
lass dich nicht einschüchtern von den Bürokraten. Dir steht mehr zu als du denkst.
Die Spritkosten zur Klinik (Meine Ex hat 25km Anfahrt, ich ein paar km mehr) bezahlt uns auch keiner.
Als unsere Tochter auf der Intensivstation lag wurden die Fahrtkosten von der GKV ersetzt.
Aber nur für eine Hin- und Rückfahrt pro Tag. KM war meist vormittags da wenn Junior in der Schule war. Ich bin nach Feierabend hingefahren. Also zwei An- und Abfahrten jeden Tag. Fahrtkosten und Heilmittel die die GKV nicht ersetzt hat haben wir bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt. Dazu genügte ein Attest der Klinik das die Anwesenheit von beiden Eltern medizinisch notwendig ist. Das Attest stellen die Ärzte bei schwerkranken Kindern sofort aus wenn sie sehen das Eltern sich kümmern. Weil Liebe das beste Heilmittel ist. Lass dich nicht unterkriegen. Der Junge braucht euch jetzt beide.
Gruss Horst
@karsten
Wenn absehbar ist, dass ein Kind für längere Zeit pflegebedürftig ist, kann eine Pflegestufe beantragt werden.
Es gibt bereits eine Pflegestufe 0, die bis zu 2400 Euro im Jahr zahlt.
Das kann schon sein, wenn man wegen einer Erkrankung regelmäßige Physiotherapietermine mit dem Kind wahrnehmen muß.
Bis in die Tiefe kenne ich mich damit nicht aus, weiß das aber aus meinem näheren Umfeld.
