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Muss man(n) sich alles gefallen lassen?

 
(@bitmapbrother)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
 

Erst mal zu meiner Situation:

- Seit 2004 geschieden.

- Habe einen 6jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht), der bei der Mutter im Nachbarort (20 km Entfernung) lebt.

- Ich leiste von Anfang an vollen Unterhalt für´s Kind.

- Umgang wird immer mehr gekürzt

Habe folgendes Problem:

Seit unserer Trennung gibt es in Sachen Umgangsrecht die typischen Probleme.

Die Mutter mauert und versucht mit allen Mitteln den Umgang zu meinem Sohn zu verhindern. Nun geht es mittlerweile schon soweit, dass nachweislich Lügengeschichten wie Zahlungsbereitschaft des KU, Unzuverlässigkeit bei Abholung des Kindes usw. betreffen, in der Öffentlichkeit verbreitet werden.

Bei dem Versuch einer Umgangserweiterung meinerseites, sind mir diese falschen Behauptungen sogar schriftlich von Ihrem Anwalt geschickt worden.

Jetzt meine Frage: Muss man(n) sich das alles gefallen lassen, oder  soll man sich mit allen Mitteln dagegen wehren (notfalls auch gerichtlich)?

Ich weiss ganz genau, dass Sie mich zu gerichtlichen Schritten provozieren will. Sie bekommt schließlich Prozesskostenhilfe (ich nicht) und würde solche Auseinandersetzungen gerne vor Gericht austragen.

Ich befürchte allerdings, dass solche Auseinandersetzungen nur noch mehr in die falsche Richtung gehen und ich dann meinen Sohn überhaupt nicht mehr sehe.

Wäre Euch dankbar für Euren Tipp.

Grüße
Bitmapbrother


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2006 17:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bitmapbrother,

lass Dich von der Dame nicht ins Bockshorn jagen. Ihr Verhalten ist nicht ungewöhnlich - vermutlich erklärbar durch einen gewissen Frust darüber, dass Dein Leben weitergeht, während ihres stagniert.

Wenn sie den Käse gerichtlich geklärt haben will - bitte, lass sie doch. Dort wird sie möglicherweise ein paar Dinge hören, die ihr nicht so passen. Zum Beispiel, dass Unterhalt und Umgang nicht das Geringste miteinander zu tun haben. Manche brauchen das tatsächlich schwarz auf weiss, damit sie es glauben und sich daran halten.

Mein Rat: Liste für die jüngere Vergangenheit und auch für die Zukunft die Umgänge mit Deinem Sohn auf, beispielsweise in einer Excel-Tabelle. Schreibe auch alle geplanten Umgänge dazu und die (vorgeblichen) Gründe, warum sie ausfielen. Dann beauftragst Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen. Mach Dir auch um die PKH Deiner Ex keine allzu grossen Sorgen: Dieser Antrag wird im Vorfeld geprüft; wenn sie keine exzellent guten Gründe für ihre Umgangsverweigerung hat, kann es ihr passieren, dass dem PKH-Antrag gar nicht stattgegeben wird.

Falsche Behauptungen eines Anwalts kann man in vielen Fällen übrigens leicht entkräften. Vor allem, wenn der Anwalt sich nicht traut, diese im gerichtlichen Verfahren zu wiederholen. Was er aussergerichtlich auf Papier schreibt, kann Dir eh egal sein; es ist rechtlich vollkommen ohne Belang, nur ein bisschen Show für seine Mandantin.

Deine Befürchtung, Deinen Sohn überhaupt nicht mehr zu sehen, ist sehr offensichtlich beabsichtigt; Du sollst kuschen. Ich kann Dir diese Sorge nehmen: Ob Ihr beide Umgang miteinander habt, ist nur so lange die Entscheidung Deiner Ex, wie Du die Dame das frei entscheiden lässt. Deshalb der Rat: Lass es einen Familienrichter entscheiden; den interessieren nur die Rechte Deines Sohnens und nicht die Launen Deiner Ex.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2006 17:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schreib der Ex einen Brief:

Herzallerliebstes Exschnuffelmausihasipups,

mit diesem Schreibe spreche ich dir gegenüber eine Abmahnung aus.

Beweisbar hast du dich gegenüber
a) Person a
b) Person b
c) Percon c
...

gegen mich dahingehend geäußert, ich würde
a) keinen KU zahlen
b) dem Umgang mit unserem Kind nicht oder nur unregelmäßig wahrnehmen
c) ...

Höchst ungern werde ich im Wiederholungsfalle Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bzw. Verleumndung (§ 187 StGB) gegen dich stellen müssen.

Herzliche Grüße, besonders auch an unseren Sohn

dein

bitmapbrother

Euer Verhältnis wird sich danach nicht bessern, das sollte dir klar sein.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2006 18:39
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sissu Deep, dat würde ich anners machen.

Also bmpbrother,
bei Dir geht es um Umgang. Also regel den Umgang. Du kannst deine Kräfte von vielen Seiten auflösen lassen, wichtig ist jedoch der Umgang. Dann fokussiere dich auf diesen.

Die üblen Nachreden kannst Du intrafamiliär nicht verhindern (das ist das wirklich dumme) und in der Öffentlichkeit hat das Interesse an einer Trennung eine Halbwerttszeit von 6-12 Monaten, je nach Personenkreis.

Lass Mausi sich auf dem Feld austoben und ignoriere es. Während dessen betonierst Du aber das Umgangsrecht.
Trennungen haben manchmal was von Liebesbeziehungen: Man muss schenken können.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2006 19:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi zusammen!

Nun auch mein Brei, da ich mächtige Erfahrungen machen mußte mit übler Nachrede.

Gegen mich wurden die übelsten Vorwürfe und Verleumdungen erhoben. Teilweise mündlich, zumeist aber sogar in Form von eidesstattlichen Versicherungen dem AG gegenüber.

Ich erstatte die von Deep angeführten Anzeigen. Sowohl gegen die KM als auch gegen ihre Komplizen. Insgesamt ging es um 6 verschiedene Rufmorde. Alle wurden von der Staatsanwaltschaft nach 3 Monaten eingestellt und abgewiesen mit Verweis auf das anhängige zivilrechtliche Verfahren bzw da nicht hinlänglich bewiesen werden könnte, daß diese gegen mich gerichteten Verleumdungen nicht doch wahr sein könnten. Den zivilrechtlichen Entscheider, also unseren Fam-Richter, interessierte das nicht die Bohne.

Trotzdem finde ich Deeps Vorschlag gut und befolgenswert, denn die KM von Bmpbrother weiß ja nicht vorher, daß alle seine Anzeigen abgewiesen werden würden, so er sie denn tatsächlich erstatten würde. Vielleicht bekommt sie Angst und hält zukünftig das Schandmaul.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2006 19:17
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Und noch n bißchen Senf von mir,
nach den Erfahrungen , die ich im Laufe des letzten Jahres mit Umgangsrecht un KLagen miterleben "durfte" , denke ich auch , das da sofort ein Riegel vorgeschoben werden sollte. ( Ihr wißt ja : gestörte Kommunikation = Sorgerecht weg)
Geh gegen die üble Nachrede an , erstreite Dir Deinen Umgang.
Man muss schenken können? Also , da möchte ich nichts geschenkt haben ( nur das ,was zusteht) , alles andere kann der andere sich schenken... 😉
Zumal wir ja alle wissen , wenn es erst soweit ist , das man den Umgang einklagen muss , dann zieht ellenlang Zeit ins Land. Wertvolle Zeit mit dem Kind.
Deeps Vorschlag finde ich klasse. Bei uns auf Dorf hätte es auch ein Anschlag am Gemeindebaum vorm " Konsum" getan mit:
Liebe Leute, ich zahle pünktlich meinen Unterhalt und darf mein Kind nicht sehen. Oder so ähnlich. Aber man muss seinen Stolz natürlich nicht gleich zu Brei trampeln.
Laß es Dir nicht bieten.
Halt schön durch.
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2006 19:45
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Auch ich habe ähnliches erlebt und durchgemacht während der Trennung und auch nach der Scheidung und wurde dann auch mal vom JA vorgeladen. Bei dem Termin konnt eich meine Ex- mit ihren eigenen Waffen schlagen, da ich haarklein Buch geführt hatte wann ich wo meine Kinder sehen oder nicht sehen durfte bzw. wie oft mir der Umgang seitens der KM unterbunden wurde, selbst Telefonate waren nicht möglich. Diese Unterlagen überließ ich freundlicherweise dem JA und betonte dabei immer das es mir um das Wohl meiner Kinder geht und ich keinen Wert auf Stress mit der Ex lege. Dazu gabs ne Erklärung von meinem Chef wie oft meine Ex sich bei mir auf der Arbeit wie eine Furie aufgeführt hat und danach war das Thema für die durch und der KM wurde unmißverständlich klar gemacht das ich als KV nicht nur die Pflicht sondern auch das Recht habe meine Kinder zu sehen und das sie dem Umgang nicht zu unterbinden hat. Bisher ging es relativ gut.. gibt zwar gerade mal wieder Stress aber das wäre OT und passt nicht hier rein.
Alles Gute
nrwdad


Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2006 00:35