Die heiße Phase beg...
 
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Die heiße Phase beginnt

 
(@edge540)
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Ich werde Übermorgen, auf  Wunsch meiner Nochfrau, das Erste persönliche Gespräch nach 9 Monaten mit ihr führen.
Sie wolle noch einige Fragen klären. Wie auch immer diese aussehen? Alle Gespräche bisher fanden am Telephon statt.
Diese verliefen immer ruhig und sachlich.
Hier noch einige Infos:
Getrennt seit 01.06
Zwei Kinder 16 und 19 ( beide bei mir )
Frau arbeitet seit 01.06 wieder auf Steuerkarte ( 4Tage ) 750€ Netto Lstk.5
Zahle keinen TU
Habe beim JA eine Beistandsschaft eingrichtet.
Bekomme aber keinen KU, da Mangelfall?
Da wir uns gütlich einigen wollen ( kann man oder frau das eigendlich ) habe ich eine Folgekostenvereinbarung mit
ihr ausgearbeitet,die aber noch nicht beim Notar unterschrieben wurde.
Ihr RA sagt - Es hätte noch Zeit-
Ich habe noch keinen RA, da wir es über einen gemeinsamen versuchen wollen ( sie bekommt Pkbh ).
Macht es Sinn, sofern die Folgekosten ( EU, Zugewinn, Hausrat usw. ) im Vorfeld geklärt sind,
sich auf Ihren RA zu einigen um halt die Scheidungskosten klein zu halten?
Zwei Kids, Reihenhaus ( zur Miete ) sind ja auch nicht im Sonderangebot zu bekommen.
Auf was sollte ich noch achten?
Ach ja, auch wenn die Kids schon groß sind, hat sie jedes Kind seit der Trennung nur ein mal gesehen!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2006 20:07
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo edge,

bezüglich der finanziellen Fragen können dir andere kompetenter weiter helfen als ich.

Aber was eine gütliche Trennung und den gemeinsamen Rechtsanwalt angeht, kann ich dir aus eigener Erfahrung nur sagen - Finger weg. Es ist ein Widerspruch in sich. Ein Anwalt vertritt immer nur eine Partei. Da müsstet ihr euch schon hunderprozent einig sein, damit das klappt.

Was ist das für eine Folgekostenvereinbarung? Warum hat das noch Zeit? Macht mich aus dem Bauch heraus schon misstrauisch.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2006 22:55
(@polly)

Hallo,

also wenn Ihr euch wirklich so einig seit, kann ein Anwalt schon okay sein. Aber es ist nie euer gemeinsamer Anwalt. Sondern immer nur der Anwalt einer Partei, anders geht das rechtlich nicht. Der andere steht also ohne Anwalt, womöglich "schutzlos" da.

In Deinem Fall leben die Kinder bei Dir, Du zahlst keine Unterhalt. Aber wie lebt sie von 750 Euro?
Nun denn, nach einer Scheidung wirst Du weniger verdienen (dann bist Du Steuerklasse 1), sie aber mehr und müsste wohl Unterhalt zahlen und spätestens da würde ich nicht auf einen Anwalt verzichten.

Falls die finanziellen Belastungen zu hoch werden, gibt es Hilfe, aber da können Dir andere hier mehr helfen.

Liebe Grüße Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 00:00
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo edge,

bei den Einkünften deiner Frau kannst du den KU vermutlich vergessen. Soweit ich weiß, müssen ihr 820€ (Ost) bzw. 890€ (West) bleiben.

Gemeinsamer Anwalt funktioniert nur, wenn die Scheidungsfolgen geklärt sind. Ist das der Fall, könnt ihr beide Kosten sparen. Das funktioniert aber bereits bei der kleinsten Unstimmigkeit nicht mehr.

Stutzig macht mich die Aussage, das Unterschreiben der Scheidungsfolgenvereinbarung hätte noch Zeit. "Ex" bzw. ihr Anwalt scheinen zu "pokern".

Frage doch beim Gespräch übermorgen einfach, wie viel Zeit sie sich denn noch nehmen will.

Du scheinst vernünftig und zielgerichtet vorzugehen. Du musst nur aufpassen, dass "Ex" oder der Anwalt nicht versuchen, dich "über den Tisch" zu ziehen.

Bedenke, dass du nächstes Jahr Steuerklasse 2 und sie Steuerklasse 1 hat.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 01:37
(@edge540)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, bin jetzt erst wieder online, danke erst einmal für die Antworten.
Werde mich auf das Treffen vorbereiten. 19 Uhr ist es soweit.
Über den ausgang werde ich morgen berichten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 19:13
(@edge540)
Schon was gesagt Registriert

Das Treffen ist gelaufen.
Es fand ruhig und sachlich in einem Biergarten statt.
Nach den üblichen Fragen, wie geht es den Kindern,kam sie dann zu den Fragen,die sie geklärt haben wollte.
Letztändlich war es aber nur eine Frage.

Kann Ich ( Frau ) die Scheidung im Oktober einreichen?

Bei unserem Amtsgericht kann man das 3 Monate vor ablauf des Trennungsjahres.
Dem stimmte ich sofort zu,mit der Bedinnung, das die Folgekostenvereinbarung zuvor bei einem Notar unterschrieben wird.
Diese Vereinbarung hatten wir ja gemeisam ausgearbeitet.
Ihr RA meinte, diese könne man ja auch noch vor Gericht klären, aber da hatte er wohl nur seine Kohle im Kopf gehabt.
Da meine Nochfrau Pkbh bekommt, kann ihr das ja auch egal sein.
Sollte das mit der Vereinbarung aber so laufen, wie ich mir das Vorstelle, kann ein gemeinsamer RA wohl OK sein.
Es muß doch dann nur noch der Versorgungsausgleich geregelt werden.

Habe ich evt. noch etwas übersehen? Für Tips bin ich immer dankbar, da dies meine erste und hoffendlich letzte Scheidung ist.

Bis dann
 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2006 12:50
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo edge,

Dem stimmte ich sofort zu,mit der Bedinnung, das die Folgekostenvereinbarung zuvor bei einem Notar unterschrieben wird.
Diese Vereinbarung hatten wir ja gemeisam ausgearbeitet.

Die Scheidung kann sie in jedem Fall einreichen - unabhängig davon, ob die Folgekostenvereinbarung vorher "steht". Versuche darauf hinzuwirken dass diese wirklich vorher unterschrieben wird.

Ihr RA meinte, diese könne man ja auch noch vor Gericht klären, aber da hatte er wohl nur seine Kohle im Kopf gehabt.
Da meine Nochfrau Pkbh bekommt, kann ihr das ja auch egal sein.

Im Prinzip ja. Wird das Ganze gerichtlich geklärt, habt ihr weitere Kosten. PKH kann auch bei Mutwilligkeit versagt werden. Das Gericht könnte etwas "angefressen" sein, falls eine beiderseitig ausgehandelte Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, diese nur deshalb nicht unterschrieben wird, weil ein Anwalt damit Geld machen will. Sieht das Gericht dieses Verhalten als "mutwillig" an, kann es zumindest für einen Teil der Scheidungskosten die PKH verwehren. Und das solltest du deiner Noch-Frau auch sagen, aber nur in dem Fall, dass sie die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht vorher unterschreibt.

Sollte das mit der Vereinbarung aber so laufen, wie ich mir das Vorstelle, kann ein gemeinsamer RA wohl OK sein.
Es muß doch dann nur noch der Versorgungsausgleich geregelt werden.

Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung automatisch "von Amts wegen" geregelt. Da bedarf es keines besonderen Antrages. Ihr erhaltet beide Formulare vom Gericht, es wird beim Rentenversicherungsträger angefragt, und das Gericht berechnet den Ausgleichsbetrag.

Habe ich evt. noch etwas übersehen? Für Tips bin ich immer dankbar, da dies meine erste und hoffendlich letzte Scheidung ist.

Ein gemeinsamer Anwalt funktioniert nur, wenn vorher alles geklärt ist. Bei der geringsten Unstimmigkeit ist der vormals gemeinsame nun plötzlich ihr Anwalt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2006 15:56