Mal wieder unbekann...
 
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Mal wieder unbekannt verzogen

 
(@benutzername)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Ex ist mal wieder im Trennungsjahr mit meiner 9-jährigen Tochter unbekannt verzogen, hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie siehts mit Unterhaltszahlungen aus, können die gekürzt werden? Wie ist das mit dem Umgangsrecht? Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Grüße vom Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2006 20:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wann ist das passiert? Hast du Anzeige nach § 235 StGB erstattet (>hier<)? Weißt du wo sie wohnen?

Wie siehts mit Unterhaltszahlungen aus, können die gekürzt werden?

Nein. Weder für Kind noch für Ex. Entspricht nicht der Gesetzeslage jedoch der Rechtsprechung.

Wie ist das mit dem Umgangsrecht?

Wenn du nicht weißt wo sie sich aufhalten, musst das erst einmal geklärt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 12:28
(@taccina)
Registriert

Hallo Benutzername,

hat Deine Frau einen Anwalt?
Über ihn müßte doch in Erfahrung zu bringen sein, wo Deine Frau jetzt wohnt.
Würde mir von meinem Anwalt ein Schreiben aufstellen lassen, in dem ich um die Adresse des Kindes bitte, da Du ja wissen mußt, wie, wann und wo Du das Kind shen kannst.
Oder wie läuft der Umgang bei Euch?

Liebe grüßeTaccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 12:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

einen Brief verfassen (kann auch ohne Inhalt sein) und an die alte Adresse schicken. Auf dem Umschlag in GROßEN Buchstaben schreiben: Wenn Empfänger verzogen, bitte nicht nachsenden, sondern mit neuer Anschrift zurück an Absender.

Klappt manchmal und kostet "nur" 55 Cent und einen Briefumschlag.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 15:27
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Stefan,

sollte sie anwaltlich vertreten sein, einen Antrag auf Klärung des Umgangsrechtes im Wege einer einstweiligen Anordnung stellen und den Punkt hinzufügen, die Antragsgegnerin solle verurteilt werden, dir die neue Adresse der Tochter mitzuteilen.
Der Richter (sollte er etwas "auf Zack" sein), kann dann eine Verfügung erlassen, wonach dem Gericht und dir die neue Anschrift unverzüglich mitzuteilen sei.
So hat es zumindest bei mir funktioniert. Das mit dem Brief bzw. der Strafanzeige kannst du ja parallel dazu "anleiern", das eine schließt das andere andere ja nicht aus.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 17:29