Nachtrag: es ist ja so, dass ich dem Scheidungsantrag zustimme, wenn ich die Unterlagen zum Versorgungsausgleich abschicke. Im Scheidungsantrag steht nur drin, seit wann wir getrennt leben, wann das Trennungsjahr begonnen hat und dass ich aktuell Unterhalt nach den gesetzlichen Vorgaben zahle. Der Verfahrenswert wurde nur aufgrund unserer Einkünfte ermittelt, da steht nichts Weiteres von nachehelichem Unterhalt und Zugewinn (das wollen wir ja unter uns klären) drin. Das wäre dann also die minimale Variante vom Verfahrenswert her, oder?
Meine Ex ist bei sowas eher naiv und denkt die Anwältin möchte kein Geld verdienen 😉 deswegen frage ich, ob es sich hierbei um den minimalen Verfahrenswert handelt. Kann das jemand bestätigen aufgrund meiner obigen Angaben?
Moin Klaus,
Meine Ex ist bei sowas eher naiv und denkt die Anwältin möchte kein Geld verdienen 😉 deswegen frage ich, ob es sich hierbei um den minimalen Verfahrenswert handelt. Kann das jemand bestätigen aufgrund meiner obigen Angaben?
Der Wert des Versorgungsausgleichs wird vom Gericht festgelegt. Insofern stellt sich die Frage nach einem minimalem Verfahrenswert diesbezüglich gar nicht.
Gruß
Brainstormer
Der Scheidungsantrag wird von einer Partei an das Amtsgericht gestellt. Diejenige Partei bekommt dann auch die erste Rechnung vom AG. Du musst im Vorfeld den Scheidungsantrag der Gegenpartei nicht unterschreiben.
Danach erhälst du die Möglichkeit Stellung zu nehmen.
Entweder du antwortest gar nicht (stillschweigende Bestätigung) oder du bestätigst oder du lehnst den Antrag mit entsprechender Begründung ab, weil irgendwas (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn, etc) nicht geklärt ist.
Bestätigst du, stillschweigend oder mit schriftlicher Bestätigung, und ihr einigt euch in allen Dingen außergerichtlich, wird nur das Gehalt beider Eheleute als Berechnungsgrundlage genommen.
Ist irgendein Punkt streitig, kommt der jeweilige Verfahrenswert hinzu.
Sollte vorab alles außergerichtlich geklärt sein und per Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten sein, kannst du sogar ohne RA in die Verhandlung gehen. Nur derjenige der den Scheidungsantrag eingereicht hat, muss mit Anwalt vertreten sein.
Hab mich glaub ich etwas falsch ausgedrückt. Im Scheidungsantrag steht ja, dass der Verfahrenswert ausschließlich aufgrund unser beider Einkommen berechnet wird. D.h., dass damit auch Dinge wie Zugewinn und Unterhalt mit reinfließen ist aktuell ausgeschlossen, dazu müsste dann später ein Antrag gestellt werden, richtig?
Danke @Cheers. Also damit ich dann ohne Anwalt zum Gerichtstermin erscheinen kann, müssen meine Ex und ich jetzt in der Zeit alles soweit in einer SFV klären.m Soltlen wir uns nicht einig werden, dann spielt es ja keine Rolle, dann wird der erhöhte Streitwert ja sozusagen "nachberechnet".
D.h., dass damit auch Dinge wie Zugewinn und Unterhalt mit reinfließen ist aktuell ausgeschlossen, dazu müsste dann später ein Antrag gestellt werden, richtig?
Richtig.
Kommst du nicht auch aus Kölle?
Danke 🙂
Ja, bin auch aus Kölle, wie kommste drauf?
Tach Nachbar 😉
Hatte es in irgendeinem deiner Postings gelesen.
Hallo zurück Herr Nachbar. 😉
Danke für die Infos, dann kann ich die Papiere ja erstmal zum Amtsgericht schicken.
Hallo, habe jetzt Post von der dt. RV bekommen. Laut deren Aussage soll ich Auskunft über die "in Ihrer Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu erteilen."
Da sind ein paar "ungeklärte Zeiten" aufgeführt, welche allerdings zum größten Teil weit vor der Ehe liegen, da weiß ich zum Teil auch nicht, weshalb die ungeklärt sein sollen, immer wenn ich neben dem Studium gearbeitet habe, dann auf Lohnsteuerkarte. Die einzelnen Belege habe ich zum Teil auch gar nicht mehr (teils über 10 Jahre alt). Weshalb werde ich darauf hingewiesen, wenn diese weit vor meiner Ehe waren, wenn doch laut Schreiben nur die währende der Ehe erworbenen Rentenansprüche relevant sind? Kann ich das einfach ignorieren und nur die Nachweis für den "ungeklärten" Zeitraum während der Ehe angeben? Verstehe zudem auch nicht, weshlab dieser Zeitraum angeblich ungeklärt sein, da die eigentlich ja bekannst sein sollte.
Kennt sich damit jemand aus?
Moin Klaus,
üblicherweise sollte da irgendwas von "Kontenklärung" draufstehen. Die Mitwirkung bei der Ermittlung der Beitragszeiten sollte auch in deinem Sinne sein, wenn diese bei der Berechnung deiner späteren Rente berücksichtigt werden sollen.
Gruß
Brainstormer
Servus Klaus!
Bei mir gab es auch "Unklarheiten" bzw. Lücken während der Studienzeit:
Ich habe (nach Rücksprache mit dem Amt) Kopie meines Diploms und eine Bestätigung von der Hochschule, dass ich von-bis dort immatrikuliert war, gesendet. Dazu noch einen Zweizeiler, dass ich das Studium über Ferien- und Wochenendjobs finanziert habe. Das hat offensichtlich gereicht, um die Lücken zu schliessen.
Grüßung
Marco
P.S. meines Wissens wollen die vom Rentenamt sichergehen, dass die von Dir erworbenen Rentenpunkte auch korrekt sind...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Oh Mann, es hört nicht auf mit der Post der DRV. 😡
Jetzt habe ich ein Schrieben bekommen, wo ich angeben soll wie viele Stunden ich die Woche an der Uni war und wie viele Stunden die Arbeitszeit während der Woche eingenommen hat. Das weiß ich natürlich nicht mehr, ist über 10 Jahre her. Was schreibe ich denn da am besten rein? (ein Nachweis dazu muss nicht erbracht werden steht da noch).
Wenn ich das richtig verstehe wollen die ja wissen, ob die Zeit an der Uni oder die Nebentätigkeit mehr Zeit eingenommen hat. Was wäre denn bzgl. Versorgungsausgleich und Anrechnung der Rente für mich am "günstigsten"? Ich weiß echt nicht mehr, wie das vor 10-12 Jahren war.
Hab das Schreiben auch bekommen. Hab das stundenverhältnis auch nicht mehr parat gehabt, deswegen ganz grob überlegt und 30 h schule, 10 h Nebenjob angegeben.
Bei mir ging es um lediglich ein Jahr.
Ich denke nicht, dass das so gravierende Auswirkungen hat
Wenn ich mir meinen Bescheid so ansehe, spielt die Studienzeit für die Ermittlung der Rentenhöhe keine Rolle, da diese nur als unbewertete Anrechnungszeit aufgeführt wird. Ich vermute, dass es deshalb für das Rentenkonto von Vorteil ist, wenn die Nebentätigkeit mehr Zeit in Anspruch genommen hat.
Auf den Versorgungsausgleich sollte dies allerdings keinen Einfluss haben, da du erst nach dem Studium geheiratet hast.
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Brainstormer
Danke für eure Einschätzung. Jetzt ist es so, dass ich nach dem abgebrochenen Studium eine Ausbildung abgeschlossen hatte, alos die letzten Semester nicht wirklich viel studiert habe. Was sollte ich dann angeben, um keine Probleme zu bekommen? So richtig nachvollziehen kann das ja sowieso keiner, aber ich will da jetzt auch nix Falsches angeben, so dass sich der Versorgungsausgleich noch länger hinzieht.
Also so 30h Studium / 10h Arbeit zu Beginn und am Ende dann 20h / 20H wäre eingermaßen realistisch? Wenn euch richtig verstehe, dann kann ich da jetzt sowieso nicht allzu viel falsch machen, was mich dann am Ende noch ordentlich Geld kostet, korrekt? Während des Studiums war ich ja auch nicht verheiratte, deshalb erschließt sich mir auch nicht so wirklich, weshlab das Familiengericht diese Infos braucht. :question:
Was sollte ich dann angeben, um keine Probleme zu bekommen
Was spricht gegen die Wahrheit?
Die macht in der Regel die wenigsten Probleme.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das Problem ist ja, dass ich die Wahrheit, sprich wie viele Stunden ich in welchen Jahren für Studium / Nebenjob aufgewendet habe ja gra nicht mehr nachvollziehen kann. Manche Sachen sind ja schon fast 15 Jahre her. Daher muss ich sowieso schätzen.
Wenn euch richtig verstehe, dann kann ich da jetzt sowieso nicht allzu viel falsch machen, was mich dann am Ende noch ordentlich Geld kostet, korrekt?
Jedenfalls nicht beim Versorgungsausgleich.
Während des Studiums war ich ja auch nicht verheiratte, deshalb erschließt sich mir auch nicht so wirklich, weshlab das Familiengericht diese Infos braucht. :question:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht diese Angaben angefordert hat, sondern die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Kontenklärung.
--
Brainstormer
So, der Scheidungstermin steht jetzt endlich Ende Mai. Was noch nicht gekärt ist, ist der nacheheliche Unterhalt für DEX. Wir versuchen das vorher in einer SFV festzuhalten. Falls das nicht klappen sollte, was wären die Folgen dafür bei der Scheidung? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollte ich doch nur ohne eigenen Anwalt beim Scheidungstermin erscheinen, wenn vorher alles gereglt ist, korrekt? Was könnte beim Scheidungstermin auf einen noch zukommen, falls noch nicht alles in einer SFV geregelt ist?
