Hallo an Alle,
bin Neu hier und schon bitte ich um Hilfe. ;(
Meine Freundin hat am Samstag die Trennung verkündet.Wir haben gemeinsam ein Sohn,5Jahre jung. Wir haben gemeinsames Sorgerrecht,der Junge trägt mein Namen. Wir wohnen zusammen (Mietvertrag haben beide unterschrieben).Ich will nicht,das der Junge geht! Freundin hat ab Januar eine neue kleine Wohnung.Der Junge hängt am rockzipfel der Mutter,sobald ich mit dem Jungen alleine bin,dann ist bei ihm auch alles gut. Meine Freundin macht Pyscho Therapie,ich finde er leidet der Junge darunter.Statt mit ihm zu spielen,putzt sie lieber!Oder,wenn er mal Krank wird kann sie ihm nicht richtig versorgen.ich mache,das gerne aber lässt mich nicht immer. Alleine mit ihm macht er alles das was ich sage.Ihr Vater und Mutter leiden auch unter Depresionen!
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung in Abendform(Pädagogik),wäre bereit die Ausbildung abzubrechen...
Der Junge soll bei mir bleiben,ich beantragen Hartz4 etc.Die jetzige Miete zahlt Freundin,weil sie arbeiten geht.
Oder was soll ich jetzt machen?,bin total versteinert,das ich mir kein Ablauf einfällt. Ich spüre aber,das ich Chancen habe,das er bei mir bleiben kann.
Hab ich recht auf Prozesshilfe,habe kein Einkommen?
Sorry,schreibe von Smartphone aus und bin unterwegs
Viele grüße und Danke im voraus!
Hallo Aumann,
Bleib erstmal ruhig. Am besten ihr setzt euch beide ncohmals zusammen und versucht euch
zu einigen, wo eur sohn in zukunft leben soll etcc. Was wäre denn mit Wechselmodell ??
Vielleicht solltest du dir auch Hilfe beim JA holen, zumindestens dort mal deine Situation schildern.
Übrigens,auch wenn KM ein PsychoTherapie macht ,heisst nicht gleich sie kann sich nicht
um das Kind kümmern. Solange nicht ein psych.Gutachten/Befund vorliegt der ides bestätigt,
würde ichj mit solchen Äusserungen sehr vorsichtig sein.
Und nein du kannst solch ein Gutachten nicht beantragen.
Und wegen dem Kind von HartzIV leben, ist keine gute Idee.
Überlege dir lieber wie du alles unter einen Hut bringen kannst,auch die Finanzielle seite.
Nur so kannst du punkten. Ausserdem würde ich lieber das Wechselmodell vorschlagen
und nicht gleich hier mit mit ASR kommen,was sowieso nicht möglich sein wird.
Also erste Schritt,versuchen mit KM zu einigen und RA suchen, zweite Schritt JA kontaktieren,
dritte Schriit wäre dann das Gericht.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin,
Der Junge soll bei mir bleiben,ich beantragen Hartz4 etc.
wenn Du Euer Kind nur dann betreuen könntest, wenn Du Dich gleichzeitig aus dem Erwerbsleben verabschiedest und in die soziale Hängematte legst, lässt Du es besser: Einen besseren Beweis, dass Du mit einem Kind überfordert wärst, gibt es kaum.
Man kann Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung wunderbar miteinander vereinbaren; auch in Trennungsfamilien. Vor allem, wenn die getrennten Eltern sich dabei unterstützen. Versuche, gemeinsam mit der Mutter des Kindes gangbare Wege zu finden. Ihr habt jetzt die Aufgabe, Eure Trennung für Euer Kind möglichst gut abzufedern; es geht nicht um die Frage "wer kriegt das Kind?".
Ein Satz wie "ich will das Kind, aber kann deswegen dann natürlich nicht arbeiten" wird in diesem Forum nicht nur dann stirnrunzelnd zur Kenntnis genommen, wenn eine Mutter ihn sagt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für den Einblick! Ganz so ist es ja nicht,ich müsste Hartz4 beantragen,da ich auf die schnelle keine Arbeit finden werde. Ich hab Null Einkommen. Zudem will ich aus der gemeinsamen Wohnung zunächst nicht raus. Hat jemand ne Ahnung wie das rechtlich gehandhabt wird,wenn ich Hartz4 beantragen?
Weiß jemand ob die Mutter,das Kind einfach aus seiner gewohnten sozialen Gegend verschleppen darf? Er hat hier alles!
Viele Grüße
Hallo Au mann,
Nein bei gemeinsamen SR muss dich KM fragen ob du damit einverstanden bist.
Aber mal ganz ehrlich,du hast kein einkommen wie stelst du dir den die zukunft vor,
Miete etc... ? Hast du dich schon mal um Arbeit bemüht ? Wäre jetzt der richtige Zeitpunkt dafür !!
Versucht euch als Eltern zu einigen. Geht mal zum Jugendamt. Im Falle einer klage wäre dies so woieso
mit involviert.
wäre das Wechselmodell nichts für euch,mit wöchentlichem Wechsel ?
Überlege dir mal wie du dir alles vorstellen tust,UG, wo euer Kind leben soll,
der finanzielle Aspekt etc...
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Au mann,
die Auflösung meiner 2-Eltern-Familie ist zwar schon eine Ewigkeit her, dennoch kann ich mich noch recht gut in Deine Gemütsverfassung hinein versetzen.
Wo es Dich jetzt so schüttelt wird es schwer sein, Dir näher zu bringen, daß das Leben nicht zuende ist und Du noch lange Jahre gelebter Vaterschaft vor Dir haben wirst, auch wenn sich Euer Familienleben in anderen Bahnen bewegen wird.
Selbst wenn Euer Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter finden wird, hast Du weiter eine Familie (in spezieller Organisation), der Du - und das kannst Du jetzt vielleicht noch nicht spüren - auch gute Seiten abgewinnen kannst.
Kurz: Ich möchte Dir Mut machen für das, was jetzt kommt, Dir aber gleichzeitig das intensive Studium der T-faq ans Herz legen. Es ist uU hilfreich, wenn Du Dich einer örtlichen Vätergruppe anschließt, auch Du Dir psychologische Hilfen suchst.
Soweit erstmal von mir zur Begrüßung. 🙂
W.
Danke für den Mut Zuspruch! Als angehender Erzieher ist mir bewusst,das der Junge insbesondere den Vater benötigt.Nicht umsonst gibt es die Kampagne “Mehr Männer in die Kita“. Daher ist mein bemühen umso größer.Auch deswegen weil mein Sohn typische Jungen spiele spielt und davon hat meine Freundin keine Ahnung.Schade,das immer wieder das Geld im leben ein große Rolle spielen muss.Ich für mein Teil kann mir vorstellen den Spieß umzudrehen dh in mein Fall Ausbildung beenden,Teilzeit arbeiten gehen und den Rest Unterhalt zahlen lassen.
Meine schule liegt 4 Stunden Fahrtzeit(hin und zurück),da ist arbeiten nebenbei kaum möglich,die Ausbildung schlaucht.Mein Tag beginnt um 6:00 morgens und endet ohne Geld verdienen 23h.Ich wäre auf Hartz4 für gut 1,5 Jahren angewiesen.
Ja das wechselmodel hört sich nicht schlecht an,dabei kann ich mir ein 4 Tage(ich) und 3Tage(Freundin) Modell vorstellen.
Wer regelt das? Muss ich da ein RA beauftragen?
Viele Grüße
Moin Au,
leider kann man bei Dir zwischen den Zeilen doch rauslesen, dass Du dich eindeutig für den "besseren" Elternteil hälst. Bei Vatersein wollen wir aber nach Möglichkeit beide Elternteile für Euer Kind behalten. Und auch die KM wird ordentlich mit Eurem Kind umgehen können - das man das in der Trennungszeit nicht wahrhaben will, ist normal.
Du hast Dich offensichtlich aus freien Stücken für einen sozialen Beruf entschieden (wo man nach meinem Wissen auch in der Ausbildung kein Einkommen hat). Dafür hast Du danach einen relativ krisenfesten Job! Zieh Deine Ausbildung durch, damit Du später auf eigenen Beinen stehen kannst.
Wenn Deine Freundin mit Kind auszieht, bist Du zum Unterhalt verpflichtet. Ob Du überhaupt leistungsfähig bist, kann ich nicht beurteilen. Dafür müsstest Du mal unsere Experten rechnen lassen (auch mit dem Gehalt Deiner Freundin, das wohl bisher zum Lebensunterhalt verwendet wurde).
Wechselmodell ist auch das klassische 14 Tage Fr-Sonntag-Modell. Es gibt keine feste Definition vom Wechselmodell. Für Dich hat aber Deine Ausbildung Priorität. Denn ohne "Moos" wirst Du auch in den nächsten Jahren keinen Spass haben bzw. ist eine vernünftige Ausbildung heute von großer Wichtigkeit. Ein "selbstgewähltes" Leben in ALGII (da werden Dir sicherlich auch die Behörden einen Strick drehen), kann es aus meiner Sicht so aus gutem Grund nicht geben. Ansonsten wird man Dich auffordern, jede verfügbare Tätigkeit anzunehmen, um Deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden (und um Deinen Unterhaltspflichten nachzukommen). Gruß Ingo
Moin Au Mann,
Ja das wechselmodel hört sich nicht schlecht an,dabei kann ich mir ein 4 Tage(ich) und 3Tage(Freundin) Modell vorstellen.
Wer regelt das? Muss ich da ein RA beauftragen?
ein Wechselmodell müsst Ihr schon selbst regeln; das erledigt niemand sonst für Euch. Insbesondere kann man es nicht einklagen.
Angesichts von
Mein Tag beginnt um 6:00 morgens und endet ohne Geld verdienen 23h.Ich wäre auf Hartz4 für gut 1,5 Jahren angewiesen.
wüsste ich aber nicht, wie Du ein Wechselmodell derzeit organisatorisch überhaupt hinkriegen wolltest. Es geht dabei ja nicht nur um ein abstraktes Recht, sondern um eine Aneinanderreihung sehr konkreter Betreuungsaufgaben, die nicht nur zwischen 23 und 6 Uhr stattfinden.
Vielleicht sortierst Du erst mal Deine Prioritäten. Du bist 41 und machst eine Ausbildung - in diesem Alter bereiten sich manche Leute auf die ersten Enkel vor... Wenn Du also ernsthaft ein Wechselmodell anstrebst, brauchst Du ein echtes Betreuungskonzept und einen damit kompatiblen Job. "Meine Ex soll mir Unterhalt bezahlen und den Rest hole ich mir über Hartz4" ist übrigens keines. "Ich habe kein Geld, aber ich behalte für mich allein die bisherige Wohnung" ist auch keins.
Bitte nicht vergessen: Du musst davon nicht dieses Forum von irgendwas überzeugen, sondern die Mutter Deines Kindes. Also schlag ihr Dinge vor, die sie mögen könnte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die Ausbildung mache ich weil ich den alten Beruf nicht mehr ausüeben kann. In meiner Klasse gibt es ältere Personen als ich :thumbup: Zudem agiere ich durch meine Ausbildung als Vorbild,indem er mitbekommt wie wichtig Hausaufgaben sind etc. Schule ist ja schließlich der nächste Bildungsgang für mein Sohn. Achso,wechselmodell ist möglich an meine freien Tagen. Was spricht gegen mein Modell für die Zukunft. Mein Ziel ist für mein Sohn da zu sein. Geld ist nicht alles.
Viele grüße
Hi Au m,
aus Deiner Angst heraus, Du könntest Deinen Sohn 'verlieren', versuchst DU in Überkompensation Dich zu überhöhen und nach ihm zu greifen. Aller Erfahrung nach geht das nach hinten los.
Versuche trotz Anspannung Dir klar zu machen, daß der Lebensmittelpunkt eines Kinder in aller Regel bei der Mutter verortet wird, wenn es streitig vors Gericht geht.
Dabei wird leicht verkannt, daß der Standardumgang eines Schulkindes ca. 30% der Jahreszeit beim Umgangsberechtugten ausmachen kann. Da fehlt es gar nicht mehr viel bis zum Wechselmodell, das zeitlich durchaus a-symmetrisch ausgeformt sein kann.
Obwohl hinsichtlich Doppelresidenz und Wechselmodell viel in Bewegung ist, tun sich Ämter und Gerichte noch sehr schwer damit.
Absolvierst Du einee Ausbildung in Vollzeit? Wie ist sie deklariert? Wenn nicht, dann steht Dir auch Unterstützung aus dem Sozialsystem zu. Dazu später evtl mehr.
W.
Moin Au Mann,
Die Ausbildung mache ich weil ich den alten Beruf nicht mehr ausüeben kann.
naja, zwischen einem Beruf, den man nicht mehr ausüben kann und H4 liegen eine Menge Jobs als un- oder angelernte Arbeitskraft, von denen man durchaus leben kann.
Zudem agiere ich durch meine Ausbildung als Vorbild,indem er mitbekommt wie wichtig Hausaufgaben sind etc.
Diese Vorbildfunktion ist für einen 5-Jährigen noch vollkommen belanglos; da geht es eher darum, ob Du auf den Fingern pfeife, Drachen töten oder geile Geschichten vorlesen kannst. Davon abgesehen ist Deine Ansicht zu diesem Thema etwas inkonsistent: Als Hartz4-Bezieher kannst Du dieses Vorbild ganz sicher nicht sein.
Achso,wechselmodell ist möglich an meine freien Tagen.
Wechselmodell ist möglich an den Tagen, auf die Du Dich mit der Mutter Eures Kindes einigst und die auch zu ihrer Berufstätigkeit passen.
Was spricht gegen mein Modell für die Zukunft.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen - wenn Du es schaffst, die Mutter Eures Kindes davon zu überzeugen, dass sie das auch gut findet und mitmacht.
Mein Ziel ist für mein Sohn da zu sein. Geld ist nicht alles.
naja, aber ohne Geld ist alles nichts. Irgendwie musst Du das Vorhaben "Vater sein" schon finanzieren. Und Deinen eigenen Lebensunterhalt auch.
Und sei sicher: Das Ziel, für ihre Kinder da zu sein, erfüllen in diesem Land -zig Millionen von Vätern und Müttern sehr erfolgreich - mit einem Vollzeit-Job und nicht anstatt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Aumann
Sorry aber ich glaube du nimmst die ache hier nicht ernst genug. Vielleicht ist es doch besser das dein Sohn bei KM lebt und du regelmäßig UG hast und mehr.
Wenn ich mir deine Zeiten anschaue, nein, das geht nicht. Mit Wechselmodell meinte ich z.b wöchentlichen Wechsel,also eine woche KM eine woche KV. Aber ich glaube es gibt m,ehr Gründe gagegen als dafür.
Du hast kein Einkommen, als keine finanziwellen Mittel um die Miete für die Wohnung zu bezahlen.
Und hier Unterhalt fordern und von HartzIV leben wollen, naja für mich nicht nachvollziehbar und für
Gericht etc.. bestimmt auch nicht.
Wenn du ehrlich was erreichen willst bringe dein Leben in Ordnung. Damit meine ich suche dir Arbeit
das du deine Miete zahlen kannst und davon leben kannst.Dann kannst du dran denken deinen sohn zu dir
zu holen.
Meine Tochter war damals 6 Jahre wo es bei uns losging ,heute ist sie 14 und lebt schon 8 Jahre bei mir.
Ohne Arbeit hääte ich damals nie eine Chance gehabt. Glaub mir.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
@Wildlachs: Ich habe bisher keine finanzielle Möglichkeit gefunden!Nennt mir bitte eine. Ausbildung ist Teilzeit(Abends) und geht 4 Jahre,davon das letzte Jahr bezahltes anerkennungsjahr. Meine Freundin verdient sehr gut,bin ich dennoch verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Wovon? Von Hartz4?
heist das sobald wir uns getrennt haben und sie mit dem Jung ausgezogen ist muss ich Unterhalt bezahlen?Wenn ja, ist dann richtig,das ich den Auszug nicht zustimmen soll? Ich bin jetzt total verwirrt und Brauch mal bitte Ordnung!
Also arbeiten geht zur Zeit nicht,erstens ist Januar schon bald,zweitens ist arbeiten und die schwere Ausbildung nicht miteinander vereinbar,drittens fahre ich fast 4 Stunden Bahn insgesamt.Diese Bahnfahrt ist umgerechnet eine Teilzeit stelle.
Klar wäre ich das bessere Elternteil auf längere Sucht im falle einer Trennung,abgesehen von der sch...Kohle,die mir fehlt!
Ja ich glaub dir @Jenpa,darum mache ich ja die Ausbildung um auf längere sicht Arbeit zu haben.mit dem alten Job nicht denkbar.
Viele Grüße!
Hallo Au Mann.
Du willst provozieren, richtig? Du hast keine Zeit, keine Einkünfte, bist quasi gar nicht anwesend, wenn Euer Kind im Wachmodus ist, aber Du hältst Dich für den besseren Elternteil? Mit welcher Begründung denn bitte?
Ja, bei gemeinsamen Sogerecht muss sie Deine Zustimmung für den Umzug des Kindes haben. Aber nun stell Dir mal vor, sie geht einfach und nimmt ihn mit. Du versuchst mit einer einstweiligen Anordnung das Kind in die Wohnung zurück zu holen. Es kommt zwangsläufig zum Gegenantrag und Antrag auf Übertragung des ABR.
Der Richter wird Dich nach Deinem Betreuungskonzept fragen. Hast Du nicht.
Der Richter wird Dich nach der Versorgung des Kindes fragen. Kannst Du nicht. Hartz 4 und Du verklagst die Mutter auf Unterhalt.
Der Richter wird Dich fragen, wie Dein Zukunftskonzept mit Kind aussieht. Du bist der bessere Elternteil *augenroll* und die Mutter darf Umgang haben. Oder am besten Wechselmodell, so wie es in Deinen Zeitplan passt.
Die Mutter hat Einkommen, einen Job, Zeit fürs Kind, vermutlich die Elternzeit genommen und schlägt vor, dass Du jedes zweite Wochenende und einen Tag unter der Woche das Kind haben kannst. Unterhalt stemmt sie entweder alleine oder bekommt Unterhaltsvorschuss, den Du ggf. zurück zahlen musst. Sie greift aber in keine Sozialtöpfe.
So und nun rate mal was geschieht. Ich schlage Dir eine Wette vor: Sie bekommt das ABR und hat damit im Lotto gewonnen.
Komm von der Traumwolke und biete ihr etwas an, das in euer beider Lebenskonzept passt und Dir eine ausgewogene Verteilung von Erwerbstätigkeit und Umgang ermöglicht.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zunächst einmal vielen Dank für die Einträge!
Ich bin 4 Tage in der Woche anwesend! Im Prinzip geht es auch nicht. Oder aber ich entscheide mich gegen die Ausbildung für eine Arbeit...hmm :exclam:
Aber,wenn Du wüsstest wie meine Freundin mit dem Jungen umgeht,angefangen davon,das er morgens bereits 1,5h vor der Glotze hängt und Abends weitere 2 bis 3 Stunden,weil sie ihn nicht beschäftigen kann,dann tut er mir Leid! Unter meinen fittichen würde und ist bei mir nicht vorgekommen,wenn ich mal alleine mit ihm war. Das ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein! Wer Menschen mit Depressionen kennt,der weis wovon ich rede.Wenn dann noch ihre Mutter,Vater und Freundin unter Depressionen leiden um so schlimmer für den Jungen.
Ich provoziere nicht! Sondern ein Vater,der sich sorgen macht!!! Zudem habe ich das Problem,weil sie ihr Entscheidung auszuziehen,erst vor 2 Tage angekündigt hat. Mir sind alle Hände gebunden.Weis nicht wie ich aus der Situation rauskommen soll. Außer,das ich Zeit gewinne indem ich unsere gemeinsame Wohnung nicht kündige und sie von ihr weiter bezahlen lasse.
Hat jemand ne Ahnung wie das rechtlich aussehen kann???
Viele Grüße
Moin Au Mann,
nochmal: Du befindest Dich nicht in einem Wettbewerb, in dem man behaupten oder irgendwem beweisen muss, dass man der bessere Elternteil sei und wo man am Ende das Kind plus die zugehörigen Kosten erstattet bekommt. Es kommt auch keine Nanny aus dem Gebüsch und sagt "Du Armer, jetzt wollen wir für Dich und Sohnemann mal eine Wohnung bezahlen, den Kühlschrank füllen und eine Kinderbetreuung organisieren, damit Du bis Mitte 40 Deine Ausbildung fertig hast."
Komm davon weg, Dich mit den (vermeintlichen) Verfehlungen Deiner Partnerin zu beschäftigen; sonst beschäftigt sie sich mit Deinen. Und wenn sie das mit einem halbwegs ausgeschlafenen Anwalt tut, siehst Du Deinen Sohn noch alle zwei Wochenenden (oder seltener), bekommst stattdessen aber von einem Schwarzkittel mitgeteilt, dass Du ab sofort 225 EUR Mindestunterhalt zu Händen der Mutter zu bezahlen hast.
Wenn Du die Wohnung nicht kündigst: Deine Entscheidung. Der Vermieter wird sich an den von Euch halten, den er greifen kann - und das ist üblicherweise der, der in der Wohnung lebt, also an Dich. Ja, theoretisch seid Ihr beide zur Mietzahlung verpflichtet, theoretisch hast Du im Innenverhältnis einen Anspruch gegen Deine Partnerin auf Ausgleich der halben Miete. Darauf musst Du sie dann ganz praktisch verklagen, was Euer Verhältnis sicher nicht verbessern wird. Also kündigt die Wohnung gemeinsam; sie ist für jeden von Euch künftig zu gross und zu teuer. Und auch das so gerne vorgeschobene Argument "gewohnte Umgebung für's Kind" ist keines: Kinder brauchen keine bestimmte Wohnung, sondern ungehinderten Zugang zu beiden Eltern.
Deine Optionen für die Zukunft liegen bei Dingen, die Du gemeinsam mit Deiner Partnerin erreichen kannst. Einen Krieg, den Du gegen sie beginnst, verlierst Du - nicht zuletzt, weil Du ihn Dir finanziell gar nicht leisten kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Au!
Ich bin 4 Tage in der Woche anwesend! Im Prinzip geht es auch nicht. Oder aber ich entscheide mich gegen die Ausbildung für eine Arbeit...hmm :exclam:
Aber,wenn Du wüsstest wie meine Freundin mit dem Jungen umgeht,angefangen davon,das er morgens bereits 1,5h vor der Glotze hängt und Abends weitere 2 bis 3 Stunden,weil sie ihn nicht beschäftigen kann,dann tut er mir Leid! Unter meinen fittichen würde und ist bei mir nicht vorgekommen,wenn ich mal alleine mit ihm war. Das ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein! Wer Menschen mit Depressionen kennt,der weis wovon ich rede.Wenn dann noch ihre Mutter,Vater und Freundin unter Depressionen leiden um so schlimmer für den Jungen.
Mal provokant: erstaunlich, dass Dich das erst nach Verkündung der Trennung aufwühlt, vorher hast Du das auch trotz Deiner 4 tägigen Anwesenheit offensichtlich hingenommen.
Grüßung
Marco (kopfschüttelnd)
**edit: wegen durch trotz ersetzt**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@Au mann
sorry aber ich kann deinen Ausführungen hier nicht mehr folgen. Was willst du eigentlich wirklich ??
DasKind bei dir bleibt ? Ich glaube gelesen zu haben,das du an 4 Tagen nicht da bist bzw. erst sehr spät nach Hause kommst, wie soll das dann gehen, Kind bei dir ??
Von was willst du leben ?? Nicht HartzIV und Unterhalt, das zählt nicht bei Gericht !!!
Man o man wach auf,ansonsten erlebst du mit deiner jetztigen Haltung und sicht dein blaues Wunder.
Ach und klar kannst du den Umzug deines sohnes widersprechen und dann ?? KM zieht alleine aus
und Kind bei dir. Von was willst du leben ?? So schnell geht das mit Unterhalt unsd Amt auch nicht !!!
Ich bin mir sicher wenn KM es schlau anstellt,wird sie klagen und diese auch gewinnen,weil sie das bessere
Konzept hat als du. U
Du stellst dich hier als besseren Elternteil da und rückst KM in ein schlechtes Licht nur weil dir ihr Erziehungsstil nicht gefällt. Wenn du dich auch offiziell so geben tust,na denn Prost Mahlzeit.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo,
einige Dinge kann ich gerade nicht nachvollziehen:
zum einen sprichst Du davon, von morgens 6 bis abends spät unterwegs zu sein wegen der anstrengenden Ausbildung, in einem der nächsten Beiträge ist die Rede von einer abendlichen Teilzeitausbildung, dann wieder bis Du 4 Tage zu Hause....
Kannst Du das für mich mal ordnen, bitte?
Und was ist Dein Erstberuf? (nur mal so aus Neugierde)
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
