Hallo,
bin neu hier und schreibe für meinen Bruder um imn in dieser Situation zu helfen.
Mein Bruder und seine Freundin haben vor drei Monaten ein Kind zusammen bekommen.
Nun hat sie sich letzte Woche von ihm getrennt.
Seine nun Exfreundin lebt noch in Scheidung und somit läut ihr noch nicht Exmann als der KV.
Was muss mein Bruder nun unternehmen damit er als KV eingetragen wird?
Hat er eine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht?
Mein Bruder hat auch hohe Schulden, er Verdient jetzt zwar nicht schlecht muss aber seine Kredite abbezahlen. Wird das bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Muss er auch ihr Unterhalt zahlen?
Was sollte er nun als allererstes Unternehmen?
Man muss dazu sagen das sie auch von ihrem noch nicht Exmann ne Menge Geld erhalten hat, auch Unterhalt. Sie ist in diesem Fall auch sehr Skruppellos vorgegangen nun habe ich Angst das sie meinen Bruder auch ausnehmen will.
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus!
Fumanchu
Moin,
Was muss mein Bruder nun unternehmen damit er als KV eingetragen wird?
Er kann nix machen. Das Recht auf Vaterschaftsanfechtung haben der rechtliche Vater und die leibliche Mutter.
Hat er eine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht?
Nicht so lange er nicht der rechtliche Vater ist. Und selbst dann nur, wenn die KM ihm es freiwillig einräumt.
Mein Bruder hat auch hohe Schulden, er Verdient jetzt zwar nicht schlecht muss aber seine Kredite abbezahlen. Wird das bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Das ist größtenteils abhängig on der Argumentation und dem Richter. Schuldendienste sind zwar grds. zu berücksichtigen, dürfen hingegen nicht zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen. In allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien wird eindeutig verlangt, dass für diesen Fall die Tilgungen zu reduzieren oder gar ganz auszusetzen sind.
Muss er auch ihr Unterhalt zahlen?
Derzeit nein, weil er nicht der rechtliche Vater ist.
Was sollte er nun als allererstes Unternehmen?
Er kann schlichtweg nix machen. Er hat, da nicht als Vater festgestellt, noch nicht einmal ein Umgangsrecht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Fumanchu,
Deep hat das Wesentliche schon gesagt, aber zu diesem Komplex
Was muss mein Bruder nun unternehmen damit er als KV eingetragen wird?
Hat er eine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht?
habe ich auch eine Anregung (auch wenn das gesetzlich so nicht vorgesehen ist): Dein Bruder soll einfach beides miteinander verbinden, also seiner Ex erklären, dass er die Vaterschaft gerne anerkennt, wenn er gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht eingeräumt bekommt.
Hintergrund: Man muss pokern, solange man gute Karten in der Hand hat. Und im Moment sind sie gut - wenn der Noch-Ehemann der Dame die Vaterschaft anficht, ist nämlich noch lange kein anderer Vater benannt. Das geht - theoretisch - nur über ein Vaterschafts-Feststellungsverfahren, und das kann aufwendig und mühsam sein. Eine Vaterschaftsanerkennung ist dagegen vergleichsweise einfach. Und deshalb würde ich der Dame genau diesen Deal vorschlagen...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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