Hallo zusammen,
habe meinen Steuerbescheid erhalten und bin nun etwas verwirrt.
Im Forum habe ich auch gesucht, die Antworten haben aber mehr Unklarheiten geschafft.
Kann mit das jemand bitte vielleicht in klaren Worten nochmal erklären?
Zur Ausgangslage:
Ex bekommt das volle Kindergeld und von mir den vollen KU abzüglich dem halben Kindergeld.
Steuerlich wird mir der halbe Kinderfreibetrag zugesprochen, soweit alles OK.
Jetzt hat mir das Finanzamt aber auch das halbe Kindergeld angerechnet. Auf meinen Anruf dorthin hieß es nur lapidar "Halber Kinderfreibetrag gleich halbes Kindergeld, egal ob Sie es erhalten oder nicht".
Stimmt das so? Kann mir das Finanzamt wirklich das halbe Kindergeld anrechnen nur weil ich auch den halben Kinderfreibetrag angerechnet bekomme?
Hallo Patrick,
die Antwort liegt hier:
Ex bekommt (...) von mir den vollen KU abzüglich dem halben Kindergeld.
Du hast die Hälfte des Kindergeldes in dem Sinne "erhalten", dass du es mit dem Unterhalt verrechnen darfst, der laut Düsseldorfer Tabelle um 92 Euro höher ist als das, was du Monat für Monat überweist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Kindergeld ist eine steuerliche Voraberstattung. Anhand Deiner Angabe schließe ich, dass die Günstigerprüfung ergeben hat, dass die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Höhe Deines Einkommens günstiger ist, als die Berücksichtigung des Kindergeldes.
Daher wird dann der Kinderfreibetrag berücksichtigt, aber das Kindergeld wieder auf das zu versteuernde Einkommen zugeschlagen. Das ist völlig korrekt, weil sonst das Kind doppelt berücksichtigt würde, einmal in Form der Freibeträge, einmal in Form des Kindergeldes.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielen Dank für eure Antworten.
Du hast die Hälfte des Kindergeldes in dem Sinne "erhalten", dass du es mit dem Unterhalt verrechnen darfst, der laut Düsseldorfer Tabelle um 92 Euro höher ist als das, was du Monat für Monat überweist.
OK, wenn man es so herum betrachtet, stimmt das.
Kindergeld ist eine steuerliche Voraberstattung. Anhand Deiner Angabe schließe ich, dass die Günstigerprüfung ergeben hat, dass die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Höhe Deines Einkommens günstiger ist, als die Berücksichtigung des Kindergeldes.
Daher wird dann der Kinderfreibetrag berücksichtigt, aber das Kindergeld wieder auf das zu versteuernde Einkommen zugeschlagen. Das ist völlig korrekt, weil sonst das Kind doppelt berücksichtigt würde, einmal in Form der Freibeträge, einmal in Form des Kindergeldes.
Eine "Günstigerprüfung" in dem Sinne habe ich nicht gemacht. Da der Freibetrag ca. 3x höher ist als die Hälfte des Kindergeldes trifft das aber wohl zu. Ich war nur etwas irritiert, da zum einen ich kein Kindergeld bekomme und zum anderen durch die lapidare Antwort der FA-Mitarbeiters. Außerdem mache ich meine Steuer mit einer Software, und aus der war das auch nicht ersichtlich.
Aber so hat das wohl (leider) alles seine Richtigkeit.
Vielen Dank nochmal für eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Moin Patrick,
Eine "Günstigerprüfung" in dem Sinne habe ich nicht gemacht.
das kannst Du selbst auch nicht - die macht das Finanzamt (automatisch).
Aber so hat das wohl (leider) alles seine Richtigkeit.
naja, das "leider" ist nicht ganz zutreffend; wenn Du etwas für 50 EUR kaufst und mit einem Hunderter bezahlst, bedauerst Du ja auch nicht, dass Du keinen Hunderter als Wechselgeld bekommst. Auch beim Kindergeld kann man halt nur einmal "kassieren".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.