Hi,
hab mal ne Frage an Euch... lebe seit letztem Jahr von meiner Frau dauernd getrennt, Kinder leben bei mir im Haushalt und dennoch hab ich nur 0,5 auf der Steuerkarte in diesem Jahr eingetragen und für nächstes Jahr auch ????
Wie verhält sich das ?
Meine Frau zahlt erst ab August dieses Jahres einen ganz geringen Betrag als KU, vorher hat sie überhaupt nix gezahlt.
Mir wurde erzählt, man könne einen Antrag beim Finanzamt stellen, daß die Kinder (10+12) bei mir komplett eingetragen werden.
Stimmt das?? und wenn ja, welcher Antrag ist es bzw. wie muß ich vorgehen ??
Bringt es Vorteile für mich ??
Bitte helft mir weiter
Lieben Gruß
Andreas
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Hey!
daß die Kinder (10+12) bei mir komplett eingetragen werden.
Jepp das stimmt, das geht...
Wenn die unterhaltspflichtige KM in deinem Fall eben nicht zu 75% ihrer Unterhaltspflicht nachkommt, dann kannst du beim FA beantragen das beide Kids als jeweils volle Zählkinder auf der Steuerkarte stehen.
Würde also in deinem Fall bedeuten du hättest 2,0 im Feld Kinderfreibetrag stehen..
Bringen tut es nicht wahnsinnig fiel, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist..
Ich mach das bisher jedes Jahr aufs neue, obwohl ich auch schon schriftlich den Antrag gestellt hab das die Karte von vornherin mit "vollen Kids" ausgestellt wird, hatte man mir gesagt das das ginge..
Alerdings klappt das jedes Jahr regelmäßig nicht...
U ich schicke die LstK jedes Jahr zurück mit der Bitte um Eintragung der vollen Zählkinder..und nach wenigen Tagen kommt sie dann meist gaändert zurück..
Gruß
Jens
Hallo Pegasus1963 und JensB2001,
ich habe diese Jahr beim Lohnsteuerhilfeverein ausrechnen lassen, was die Umstellung vom halben auf den ganzen Freibetrag bringen würde. Mir wurde davon abgeraten. Beim Durchrechnen hatte ich mit dem halben bedeutend mehr als mit dem ganzen Freibetrag.
Warum das so war kann ich nicht mehr ganz genau sagen.
Aber ein Besuch beim Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich in der trennungsphase und kurz nach der Scheidung immer (Sonderausgaben für Gerichtskosten etc.).
Gruß
Paulchen
Hallo Pegasus1962,
die Eintragung des vollen Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte hat nur
steuermindernde Bedeutung für die Zuschlagsteuern, wie Kirchensteuer oder den Solidaritätszuschlag.
Ist aber auch Geld und hat vielleicht noch eine symbolische Bedeutung.
Herzliche Grüsse
Robert
