Hallo zusammen,
heute erreicht mich ein merkwürdiger Brief aus meiner Gemeinde; ich werde darin aufgefordert, Angaben zu meinen " neuen Wohnverhältnisse" zu machen. Ich werde weiterhin aufgefordert, meine Lst-Karte umschreiben zu lassen von derzeit IV auf nunmehr I.
HIntergrund ist, dass ich mit meiner Ex vereinbart habe - nach einem Gespräch mit unserer Steuerberaterin - sie möge einen Wohnungswechsel immer als Zweitwohnsitz angeben, um die Eigenheimzulage für unser gemeinsames Haus zu erhalten. Das hat sie nun offensichtlich nicht getan. Lt Schreiben meiner Gemeinde ist meine Ex seit dem 25. 09.05 nicht mehr in unserer Gemeinde gemeldet. Wie es der Zufall so will will, ist meine Ex jetzt natürlich auch nicht zu sprechen, deshalb wende ich mich an euch. Folgende Fragen treten auf:
- Fällt sie Eigenheimzulage jetzt komplett weg, wenn ich dem Lst-Klassen-Wechsel zustimme?
- Fällt die Eigenheimzulage komplett weg ( wir haben sie damals zusammen beantragt), oder nur der Teil meiner Ex?
- Besteht die Möglichkeit, die Eigenheimzulage neu zu beantragen (nur füt mich und meine Maus)???
Für Tipps unmd Anregungen wie immer dankbar
micmac
...the empty can makes the biggest noise...
Hallo micmac,
verstehe ich das richtig, dass du im gemeinsamen Haus wohnst?
Bei mir war das so:
- Fällt sie Eigenheimzulage jetzt komplett weg, wenn ich dem Lst-Klassen-Wechsel zustimme?
Eigenheimzulage hatte nichts mit der Steuerklasse zu tun.
- Fällt die Eigenheimzulage komplett weg ( wir haben sie damals zusammen beantragt), oder nur der Teil meiner Ex?
Finanzamt erklärte mir damals, dass mir der halbe Anteil zustünde, da ich ja noch hälftig im Grundbuch stehe. Die andere Hälfte würde an meinen Ex bezahlt, der ja noch im Haus lebt. (Ich habe seinerzeit verzichtet, da ich ihm die Chance geben wollte, seine Finanzen zu regeln. :knockout: ) Demnach würde die Eigenheimzulage überhaupt nicht entfallen, sondern nur möglicherweise aufgeteilt werden.
- Besteht die Möglichkeit, die Eigenheimzulage neu zu beantragen (nur füt mich und meine Maus)???
Soweit ich weiß, gibt es die Eigenheimzulage nur einmal im Leben, unabhängig davon, ob sie in vollem Maß ausgeschöpft wurde.
Gruß AJA
Ich kann AJA nur zustimmen!
Die Eigenheimzulage ist auf das Objekt bezogen!
Allerdings muss ein Bezugsberechtigter im Objekt wohnen bleiben. Nur sehe ich dass so, dass wenn eine Partei auszieht, dann steht der anderen Partei die volle Höhe zu, da zur Bezugsberechtigung ja eine der Voraussetzungen das "wohnen" im Objekt klar definiert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @ all,
gute Nachrichten - Eigenheimzulage bleibt mit erhalten, wenn meine Ex im nächsten Jahr aus dem Grundbuch verschwintet. Eigenheimzulage ist "objektbezogen", d.h. einmal beantragt - immer gewährt - wenn das Wohneigentum selbstgenutzt ist. Günstiger Nebeneffekt für mich: Meine Frau erhält jetzt LSt-Klasse I, weil sie mit ihrem Partner zusammenlebt - und ich bekomme die LSt-Klasse II - das hatte sie sich vorher wahrscheinlich so nicht ausgedacht - manchmal muss man auch Glück haben im Leben...
Liebe Grüße micmac
...the empty can makes the biggest noise...
