Also.. ich habe meinen ersten Steuerbescheid (2004) erhalten und habe die Unterhaltszahlung an meine Ex dort angegeben. Sie hat jetzt auch ihren Bescheid erhalten und soll jetzt 500€ nachzahlen, anstatt ohne Angabe 300,-€ Rückerstattung zu erhalten.
Wie wird denn nun gerechnet? :knockout:
Bitte um Nachricht...
Torsten
Hallo Torsten,
bei Anwendung des Realsplittings bist Du normalerweise verpflichtet, Deiner Ex die Steuerschuld auf den geleisteten Unterhalt (hier also 800,- EURO) zu ersetzen. Deine Steuerersparnis durch die Angabe der Unterhaltszahlungen dürfte aber aufgrund der unterschiedlichen Progression größer sein als dass, was Du zu ersetzen hast.
LG Uli
Hallo Ulli,
danke für die Antwort. Dann habe ich es ja richtig gemacht und ein Paar Talers für mich behalten :phantom:
Gruß
Torsten
