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Schuldzinsen von Bürge steuerlich absetzbar?

 
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitglieder,
habe schon ne Menge nützliches hier im Forum gefunden, stehe aber u.a. in dieser Sache auf dem Schlauch. Ich hoffe mir kann wer helfen.

Ich habe während meiner Ehe (mittlerweile glücklich geschieden) für einen bestimmten Betrag, der für einen Gewerbebetrieb bestimmt war gebürgt.
Zinskosten wurden in meiner Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt bisher berücksichtigt, die ich als negative Einkünfte angab.

Jetzt habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2008 erhalten und mußte fesstellen, dass diese Kosten nich mehr berücksichtigt werden. Hier auszugsweise die Begründung:
Die Übernahme von Zahlungen im Rahmen einer Bürgschaft führt nicht zu nachträglichen Betriebsausgaben bei Ihnen, vgl. Rz 11 zum BFH Urteil IV R 80/88. Läge eine anzuerkennende gewerbliche Veranlassung vor, wären die Gründe der Zahlung zu hinterfragen, insbesondere die Abgrenzungen zwischen Zahlung für laufenden Aufwand oder Anschaffung von Wirtschaftsgütern.

Muß ich mich jetzt so damit abfinden, oder sollte ich ggf. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen? Wenn ja wie?

Danke für die Hilfe.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 09:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Warsteiner,

das hängt im Wesentlichen von der Antwort auf diese Frage

Läge eine anzuerkennende gewerbliche Veranlassung vor, wären die Gründe der Zahlung zu hinterfragen, insbesondere die Abgrenzungen zwischen Zahlung für laufenden Aufwand oder Anschaffung von Wirtschaftsgütern.

ab.

Kosten lassen sich in Regel nur abziehen, wenn sie in Verbindung mit einer steuerpflichtigen Gewinnmöglichkeit entstehen.

Wenn du an diesem Betrieb in irgendeiner Weise beteiligt wärst, dann könnte man das möglicherweise als Kredit oder Einlage werten, denn dann bestünde die Chance, dass dieses durch Zinsen oder Gewinn Ertrag abwirft.

Wenn du diese Bürgschaft/Kredit aber nur aus Nettigkeit deinem Nachbarn gewährt hast ohne Chance auf einen Gewinn, dann ist das dein Privatvergnügen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 09:46
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte die Bürgschaft übernommen um natürlich auch davon zu profitieren. Schließlich war ich ja mit der Person verheiratet. Da wir uns trennten, haben wir auch das Gewerbe aufgegeben, ein paar Verbindlichkeiten blieben jedoch übrig.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 10:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so wie ich das lese, war die Beteiligung am Gewerbe nicht Deine, sondern die Deiner Frau. Wenn Du dann für sie gebürgt hast, ist das eine private Bürgschaft, nicht aber im Rahmen einer Einkunftsart. Das heißt, dass die Zahlung irgendwelcher Verbindlichkeiten privater Natur und somit steuerlich nicht absetzbar ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 11:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage ist ja auch, in welcher Form jetzt tatsächlich Geld geflossen ist, denn eine Bürgschaft alleine kostet ja noch keine Zinsen.

Erst wenn die Bürgschaft eingefordert wird und Geld fließt fallen Zinsen an.

Und gerade bei Geldflüssen innerhalb der Familie (Frau hat ne Firma, Mann zahlt oder kassiert Geld) schauen die Fa-Ämter zurecht ziemlich genau hin und verlangen noch genauere Belege als bei Geschäfte mit dritten.

Wenn du den Geldfluss und deine Geschäftsbeziehung also nicht schlüssig belegen kannst, sieht es auch für mich wie ein privates Problem zwischen deiner Ex und dir aus.
Du müsstest dich also wegen Rückzahlung und Verzinsung an deine Ex wenden.

Schlimmer noch, wenn du das Geld einfach als unbelegtes Darlehen in die Firma gebracht hast, könntest das noch Bilanzrechtlich ein Problem werden. Allerdings eher ihres.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 11:34
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Also um Mißverständnisse auszuräumen. Meine Exfrau, zu der ich allerdings immer noch ein gutes Verhältnis habe, hatte ein Gewerbe angemeldet. Um diese zu können, wurde von der Bank und von einem Unternehmen von Ihr Darlehen aufgenommen, für die ich bürgte. Wir waren während der Zeit zusammen veranlagt und ich arbeitete unentgeldlich im Betrieb meiner Ex mit. Nur ist es jetzt so, dass ich aufgrund der Bürgschaft für einen Teil der Schulden aufkommen muß, da meine Ex nicht über die Mittel verfügt. Selbstverständlich sind diese Verbindlichkeiten belegbar.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 17:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ändert nichts daran, dass Deine Schulden nicht mit einer Einkunftsart in Zusammenhang stehen, ergo keine Abzugsmöglichkeit.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,  nur wenn ich das Finanzamt wäre, würde ich auch sagen, das ist ihr Problem, da es ihre Firma war.

Solange ihr gemeinsam veranlagt wart, konntest du daran partizipieren aber jetzt ist das ein privates Problem zwischen euch.

Schließlich ist es ihre Aufgabe, das Unternehmen mit genügend Kapital zu versorgen und wenn du nicht nachweisen kannst, dass es ein verzinsliches Darlehen an die Firma war, ist es eben ein privates an sie.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 17:47