Hallo zusammen.
die KM und ich leben getrennt. Ich habe ihr in 2007 4207 Euro BU gezahlt und möchte die in der Steuererklärung durch Anlage-U geltend machen.
Jetzt habe ich hier über den Nachteilsausgleich gelesen, den ich ihr unter Umständen erstatten muss.
Kann man absehen wie groß der Betrag sein wird, wenn die KM ihren Unterhalt durch Hartz4 und den von mir gezahlten BU bestritten hat?
Muss Sie dann nur den erhaltenen BU versteuern; oder ihr gesamtes Einkommen?
Werden Ihr u.Umständen nachträglich die Hartz4 bezüge gekürzt?
Welche Konsequenzen hat das dann für mich als Unterhaltsverpflichteter?
Es macht ja auf jeden Fall Sinn, wenn ich diesen Betrag nach Erhalt meines Steuerausgleiches gleich beiseite lege.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße!
und möchte die in der Steuererklärung durch Anlage-U geltend machen.
Du warst doch nie mit dieser Frau verheiratet? Dann gibt's für Dich nicht den §10 EStG mit Anlage U (Sonderausgaben), sondern den §33a EStG mit "Anlage Unterhalt" (Aussergewöhnliche Belastungen, das ist ein anderes Formular!).
Beim §33a EStG gibt's keine Steuernachzahlungen und also keinen Nachteilsausgleich, aber es gibt dieses strikte Limit auf eigene Einkünfte der Berechtigten, aber auch da zählt ALG II nicht als Einkommen.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Hallo papasorglos, vielen dank für die schnelle Antwort.
Nein, wir waren nie verheiratet, dann werde ich also statt dessen die "Anlage Unterhalt" ausfüllen.
Muss die KM denn auch auf der "Anlage Unterhalt" den Erhalt des Geldes bestätigen?
Und unterscheidet sich der Betrag, den ich durch Anlage-U erstattet bekommen hätte deutlich von dem, den mir die "Anlage Unterhalt" beschert?
Muss die KM denn auch auf der "Anlage Unterhalt" den Erhalt des Geldes bestätigen?
Nein.
Und unterscheidet sich der Betrag, den ich durch Anlage-U erstattet bekommen hätte deutlich von dem, den mir die "Anlage Unterhalt" beschert?
Nur, wenn Du mehr als 640€ pro Monat bezhalt hast.
Hallo zusammen,
Nur, wenn Du mehr als 640€ pro Monat bezhalt hast.
Ich habe ihr in 2007 4207 Euro BU gezahlt
4207 € / 12 Monate = 350,58 € pro Monat, also weniger als 640 €.
Ergänzungen:
Das Problem bei "Anlage Unterhalt" ist, dass Einkünfte / Einkommen der KM auf diese 640 € angerechnet werden. Wobei Hartz IV komplett steuerfrei ist und damit nicht angerechnet werden dürfte (bin mir da aber nicht ganz sicher). Beispiel: Die KM verdient 400 € monatlich; dann kann mit "Anlage Unterhalt" nur noch (640-400)€ * 12 = 240 € * 12 = 2880 € steuerlich pro Jahr berücksichtigt werden.
Sind ihre steuerpflichtigen Einkünfte jährlich geringer als 7680 € (=640 € * 12 Monate), so zahlt sie überhaupt keine Steuern.
Gruß
Martin
Großartig, vielen Dank für die Infos! :ausgezeichnet:
Muss ich denn die geleisteten Zahlungen durch meine Kontoauszüge nachweisen?
Dann erhält das Finanzamt ja vollständigen Einblick in alle meine Kontobewegungen.
Moin,
dann schwärzt Du halt den Rest.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
ja , die Zahlung ist zu belegen. Entweder durch vom Empfänger ausgestellte Quittungen oder andere geeignete Belege. So dir nur der Nachweis über die Kto.-Auszüge bleibt, dann kannst du selbstverständlich die unrelevanten Informationen schwärzen. Aber da da Bankgeheimnis in Deutschland mit der Einführung von ALG-2 aufgehoben wurde, ist es eh völlig egal.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Gemeinde,
hab mich auch mit dem Scheiß beschäftigt, da die Ex-Hex erst nicht die Anlage U nicht unterschreiben wollte.
Anlage U geht bei dir gar nicht, da ihr nicht verheiratet wart.
Anlage Unterhalt geht dem Grunde nach schon, da § 33a (1) S.2 EStG.. Da steht aber auch nun mal drinn " ..... gleichgestellte Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel entsprechend gekürzt werden" . Deine KM muss die Zahlungen, die du an ihr als BU leistest, als Einkünfte bei der Arge angeben. Dies wird dann voll auf ihr ALG II angerechnet. (war bei meiner Ollen auch so) Macht sie dies nicht und es kommt raus, darf sie alles zurückzahlen und wenn sie Pech hat die Krankenversicherung entsprechend der freiwilligen Versicherung auch noch.
( wenn sie durch die Höhe des BU komplett rausfliegt) Sogar Geldgeschenke an die Kinder zählen als Einkünfte und kann zur Rückerstattung an die ARGE führen. (hab ich alles selbst erlebt)
ALG II zählt zwar nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften der KM, ist aber bei der Berechnung bei der Anlage Unterhalt auf Seite 2, Zeile 50 "Sozialleistungen/übrige Bezüge" entsprechend anzugeben und wird auch voll berücksichtigt (abzüglich Kostenpauschale 180 €). Erhaltenes steuerfreies Wohngeld übrigens entsprechend auch. Der fleisige Finanzbeamte schreibt dann selbstverständlich eine Kontrollmitteilung an die ARGE der KM. Der überlastete Finanzbeamte wirds bleiben lassen und trinkt lieber einen Kaffee...
Das Finanzamt verlangt in der Regel auch eine entsprechende Mittellosigkeitsbescheinigung, auch das der Unterhaltsempfänger kein eigenes Vermögen über 15.500 € besitzt.
Viel Papierkrieg wenn du an den falschen Beamten kommst...
no risk, no fun...
Also erst mal durchrechnen, ob sich der Aufwand lohnt.
Gruß, Ossi
