Kindergeld zu verst...
 
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Kindergeld zu versteuern?

 
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Hoffe mir kann geholfen werden.

Hier der Sachverhalt:

Ich zahle für meine 2 volljährigen Kindern, die bei der Mutter leben folgenden Unterhalt:
1. Kind 449Euro
2. Kind 449Euro
abzüglich die Hälfte vom Kindergeld, also 164Euro.

1,0 Kinder sind auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen bei Steuerklasse 1. Das gesamte Kindergeld in Höhe von 328Euro wird von der Kindergeldkasse auf das Konto meiner Exfrau überwiesen.

Jetzt habe ich meine Einkommensteuererklärung von 2008 erhalten und mußte im Bescheid fesstellen, dass zu meinen festgesetzten Einkommenssteuern 924Euro hinzukommen.

Zur Veranschaulichung:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach Grundtarif  xxxxxEuro                    xxxxxEuro
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen        924Euro
festzusetzende Einkommensteuer                              xxxxxEuro + 924 Euro

Meine Frage ist ob das so korrekt ist, obwohl ich das Kindergeld ja gar nicht wirklich bekomme.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 09:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, zumindest ist es gesetzlich so festgelegt.

Du bekommst für jedes Kind einen halben steuerlichen Freibetrag dem das halbe Kindergeld gegen gerechnet wird.

Du erhältst das halbe Kindergeld in Form der Abzugsmöglichkeit beim KU.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 09:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein kurzer Einwurf:

Die Kinder sind volljährig?
Zahlt die KM denn auch Barunterhalt? Wenn die Antwort auf die Frage "nein" lautet, dann darfst du das volle KG abziehen, nicht nur das halbe.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 11:45
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Da ich mich mit der KM gut verstehe, haben wir uns daraufhin verständigt, dass ich nur 50% vom Kindergeld abziehe. Dennoch Danke für den Hinweis. Würde ich den Unterhalt um 164Euro je Kind kürzen, würde mir dieser Betrag ja auch wieder den Einkommensteuern hinzugerechnet.. Dann wäre meine Belastung für den Staat ja noch höher. So zahle ich lieber meinen Kindern etwas mehr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2009 17:30