Hoffe mir kann geholfen werden.
Hier der Sachverhalt:
Ich zahle für meine 2 volljährigen Kindern, die bei der Mutter leben folgenden Unterhalt:
1. Kind 449Euro
2. Kind 449Euro
abzüglich die Hälfte vom Kindergeld, also 164Euro.
1,0 Kinder sind auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen bei Steuerklasse 1. Das gesamte Kindergeld in Höhe von 328Euro wird von der Kindergeldkasse auf das Konto meiner Exfrau überwiesen.
Jetzt habe ich meine Einkommensteuererklärung von 2008 erhalten und mußte im Bescheid fesstellen, dass zu meinen festgesetzten Einkommenssteuern 924Euro hinzukommen.
Zur Veranschaulichung:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach Grundtarif xxxxxEuro xxxxxEuro
dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen 924Euro
festzusetzende Einkommensteuer xxxxxEuro + 924 Euro
Meine Frage ist ob das so korrekt ist, obwohl ich das Kindergeld ja gar nicht wirklich bekomme.
Ja, zumindest ist es gesetzlich so festgelegt.
Du bekommst für jedes Kind einen halben steuerlichen Freibetrag dem das halbe Kindergeld gegen gerechnet wird.
Du erhältst das halbe Kindergeld in Form der Abzugsmöglichkeit beim KU.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da ich mich mit der KM gut verstehe, haben wir uns daraufhin verständigt, dass ich nur 50% vom Kindergeld abziehe. Dennoch Danke für den Hinweis. Würde ich den Unterhalt um 164Euro je Kind kürzen, würde mir dieser Betrag ja auch wieder den Einkommensteuern hinzugerechnet.. Dann wäre meine Belastung für den Staat ja noch höher. So zahle ich lieber meinen Kindern etwas mehr.
