Kindesunterhalt - i...
 
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Kindesunterhalt - irgendwie steuerlich absetzbar?

 
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

:thumbup: Hallo zusammen,

vorab ein tolles 2007 und dann noch eine schöne Erstattung von unserem doch so geliebten Finanzamt! Der Unterhalt wird immer pünktlich bezahlt, aber ....

Frage: Kann Kindesunterhalt (Alimente) steuerlich abgesetzt werden z.B. außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten (da wohl eher nicht). Wenn nicht gibt es da bereits einen Petitionsantrag und müßte ich das jetzt versuchen abzusetzen und bei einer Ablehnung  durchs Finanzamt widersprechen, daß wenn dieser Antrag durchgeht nicht verfällt?

Vielen Dank für eine rasche Antwort, denn ich brüte gerade über dem frischgrauen Formular ;-)!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 16:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein geht nicht. Als steuerlicher Ausgleich dient ja das KG bzw. der Kinderfreibetrag.

EU kannst du u.U. absetzen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 16:26
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Frage in diesem Zusammenhang:

Welche Bedeutung hat die Frage nach einem titulierten Kindesunterhalt / Vergleich im ALGII - Antrag?

Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ergänzend: Eine Petition ist nichts anderes als das Bürgerbegehren, einen rechtlichen Sachverhalt ändern zu wollen. Dies ist rechtlich nicht bindend bzw. entfaltet keine aufschiebende Wirkung für zu erlassende Verwaltungsakte (ein ESt-Bescheid ist Verwaltungsakt), selbst wenn die Petition angenommen würde. Du kannst nur über den Klageweg gehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 16:31
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dem Thema ausführlich geäußert, in dem Urteil zur Kindergeldanrechnung vom 9. April 2003:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20030409_1bvl000101.html

Da steht ziemlich deutlich drin, dass das Regelungskonzept rund um Kindergeld, Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag nicht dem Grundsatz der Normenklarheit entspricht.

Soll heissen, wenn Du nicht verstehst, was da jetzt eigentlich Steuerfreistellung ist und was Familienförderung - macht nichts, weil das Bundesverfassungsgericht versteht es auch nicht mehr.

Der Gesetzgeber ist insoweit schon aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Tut er aber nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 19:10
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ihr habt mir mal wieder kompetend geholfen und viiiiiiielen Dank! So kann ich da herrlich graue Formular eintüten und werds wohl mit ner Rakete auf den Mond schießen ;-).

Alles erdenklich Gute allen Vätern für 2007, Dank den Müttern die uns nicht zu sehr plagen (na wo sind Sie denn 😉 ) und Kopf hoch!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2006 20:50