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Ehegattenunterhalt wie absetzten??

 
(@madmatl)
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Hallo zusammen,

eines vorne weg, mich betrifft das Absetzten des Ehegattenunterhaltes für 2006 noch nicht, da unsere Trennung erst im Jahr 2006 von statten ging und ich 2006 noch gemeinsam veranlagen kann, interessieren tut es mich dennoch schon.

Ich hoffe es gibt hier einen Steuererfahrenen, der mir das beantworten und erklären kann.

Also ich habe folgendes gelesen:

Es gibt ja 2 Arten, um den Ehegattenunterhalt steuerlich geltend zu machen:

- Einmal als Sonderausgaben nach Realsplitting -> bis max 13.805,- Euro. Unterhalt muss von Frau als Einkommen versteuert werden (Anlage U), der Nachteil, der der Frau entsteht sollte im Normalfall ausgeglichen werden. Soweit klar!
- Einmal aber als Außergewöhnliche Belastung (Unterhalt für bedürftige Person) (bis max 7.650,- Euro) Frau muss dem nicht zustimmen.

Nun wo liegt jetzt hier der Unterschied, was kann man machen, was ist besser.

Ich zahle z.b. für 2007 jeden Monat 400,- Euro EU an meine Frau und liege damit mit 4.800,- Euro im Jahr deutlich unter den beiden Grenzen. Meine Frau geht 2007 wahrscheinlich nur auf 400,- Euro Basis arbeiten, sprich sie zahlt noch keine Lohnsteuer.

Ich habe schon versucht auf einigen Seite das nachzulesen, verstehe das aber noch nicht so ganz. Irgendwie hat die 2. Mögichkeit irgendwelche Einflüsse, wenn sie z.b. irgendwelche Gelder in Ansprich nehmen will.

Also vieleicht kann mir das einer erklären. Welche Konsequenzen hat jede der Möglichkeiten, was wenn sie z.b. dann Halbtags arbeitet, oder eben nur auf 400 EUro
usw...

Bin über jede Antwort dankbar!

Gruss madmatl


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2006 23:26
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo madmatl,

1. Unterhalt als Sonderausgaben (begrenztes Realsplitting): Du kannst den Unterhalt voll steuerlich abesetzen, "Ex" muss den Unterhalt voll versteuern und du musst ihr die entstehenden Nachteile (alle!) ausgleichen. Zudem muss "Ex" die "Anlage U" unterschreiben (und damit diesem Verfahren zustimmen). Lohnt sich dann, wenn deine Steuererstattung deutlich höher ist als ihre Nachzahlung (+ evtl. Steuerberatergebühren, falls sie es nicht schafft, ihre Stereurerklärung selbst zu machen - es soll auch solche Personen geben  :knockout:).

2. Unterhalt als "außergewöhliche Belastung". Muss vom Unterhaltsberechtigten nicht versteuert werden, es bedarf keiner Zustimmung des Unterhaltsberechtigten (keine Unterschrift, keine "Anlage U"). Einkünfte des Unterhaltsberechtigten werden aber angerechnet, weshalb die Steuererstattung abhängig vom Einzelfall nicht besonders hoch sein könnte.

Welche Variante jetzt für dich besser ist, wäre eine reine Rechenaufgabe. Mein Rat: Kauf dir ein Steuerprogramm (gibt es jetzt am Jahresende bei den großen Discountern für nen einstelligen Euro-Betrag) und rechne - deine Zahlen sowie die Zahlen der "Ex" und beachte dabei, dass die Steuerprogramme bei Variante 2. normalerweise das Einkommen der "Ex" nicht erfragen / berücksichtigen - also Vorsicht!) und wähle dann die für dich am besten geeignete Variante.

Übrigens: Variante 2. geht auch schon für 2006. Einfach den Unterhaltsbetrag angeben, ebenso das Einkommen der "Ex" und abwarten, was das Finanzamt anerkennt.

Frohe Weihnachten noch!

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 01:29
(@madmatl)
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Hallo Martin,

erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ein Steuerprogramm habe ich und genau da habe ich es mal testweise bei beiden Stellen eingegeben und es ergab eben keinen Unterschied, darum die Frage, auf was noch zu achten ist.
Und eben da hackt es bei mir.
Ich sehe immernoch 2 Szenarien: (Variante 1 ist klar und davon wollte ich eben weg und bei voraussichtlich 4800 Euro Unterhalt für 2007 dachte ich das eben Variante 2 besser ist)

Zu Variante 2. d.h. doch wenn sie 2007 garkeine Steuern zahlt (sprich 400 Euro Job) käme doch fast nur Variante 2 in Frage, vor allem, weil ich sie da nicht um irgend etwas bitten muss, ist doch auch einfacher, oder? Sie zahlt keine Steuern, ich kann den Unterhalt voll absetzten und gut! (oder Denkfehler???)

Und wenn sie nun doch schon eher auf Teilzeit umsteigt, in wie weit käme bei Variante 2 ihr Gehalt da ins Spiel. Genau dazu habe ich nichts gefunden!!
Ist Variante 2 z.b. wenn sie Vollarbeiten würde und ich nur noch ergänzend Unterhalt zahlen würde noch gut.

Zum Thema 2006. Ich kann den Unterhalt der letzten 4 Monate (Trennung Sept. 06) auch schon dieses Jahr absetzten??
Das Steuerprogramm hat extra angegeben, dass wenn wir gemeinsam veranlagen ich dies noch nicht kann?

Noch eine weitere Frage, wie muss ich den Unterhalt eingentlich beim FA nachweisen?? Reicht da ein Kontoauszug?
Wobei dies bei mir eh etwas schwierig wäre, da wir den Unterhalt für Sept. bis Nov. noch mit der gemeinsamen Miete verrechnet haben (sprich da waren es gerade mal 37 EUro überwiesener Betrag) und erst für Dezember die vollen 462 Euro überwiesen wurden.
Wie sieht es dann da aus??

Ich weiss, Fragen über Fragen.  :question:

Und eigentlich wollte ich einen Steuerberater meiden und eben nur über ne Steuersoftware das ganze machen, aber jetzt....

Mal schauen, vieleicht kann mir ja noch jemand weitere Tipps geben!  🙂

Gruss und Danke

madmatl
(auch ein Martin)  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2006 22:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zu Variante 2. d.h. doch wenn sie 2007 garkeine Steuern zahlt (sprich 400 Euro Job) käme doch fast nur Variante 2 in Frage, vor allem, weil ich sie da nicht um irgend etwas bitten muss, ist doch auch einfacher, oder? Sie zahlt keine Steuern, ich kann den Unterhalt voll absetzten und gut! (oder Denkfehler???)

Das mit keine Unterschrift für Variante 2 ist Geschichte, jetzt gibt es dazu eine "Erklärung zum Antrag auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung", die der Unterhaltsempfänger unterschreiben muss.

Realsplitting ist die Obermenge, alles was §33a kann, kann Realsplitting auch, also für den Fall, daß der Unterhaltsempfänger keine Einkünfte hat und der Jahresunterhalts kleiner als 7680 Euro ist, sollte es wurscht sein. Ausnahme kann sein, wenn nur für einen Teil des Jahres Unterhalt gezahlt wurde, weil in §33a geht das dann monats-anteilig, beim Realsplitting nur in der Jahresrechnung.In solchen Fällen kann der Abzug nach $33a günstiger sein. Das ist wohl genau Deine Frage unten zu 2006.

Und wenn sie nun doch schon eher auf Teilzeit umsteigt, in wie weit käme bei Variante 2 ihr Gehalt da ins Spiel. Genau dazu habe ich nichts gefunden!! Ist Variante 2 z.b. wenn sie Vollarbeiten würde und ich nur noch ergänzend Unterhalt zahlen würde noch gut.

Der Effekt wird viel kleiner, wenn der Grundfreibetrag schon durch ihr Einkommen ausgeschöpft ist.  Interessant wird es aber trotzdem, wenn es um überobligatorisches Einkommen geht, weil man dann hervorragend drüber streiten kann, wo innerhalb der Steuerprogression man den überobligtorischen Teil sehen muss.

Noch eine weitere Frage, wie muss ich den Unterhalt eingentlich beim FA nachweisen?? Reicht da ein Kontoauszug? Wobei dies bei mir eh etwas schwierig wäre, da wir den Unterhalt für Sept. bis Nov. noch mit der gemeinsamen Miete verrechnet haben (sprich da waren es gerade mal 37 EUro überwiesener Betrag) und erst für Dezember die vollen 462 Euro überwiesen wurden. Wie sieht es dann da aus??

Sowohl in Anlage U als auch in genannter "Erklärung" kann man auch Sachleistunge eintragen, sollte also kein Problem sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 22:44
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zum Thema 2006. Ich kann den Unterhalt der letzten 4 Monate (Trennung Sept. 06) auch schon dieses Jahr absetzten?? Das Steuerprogramm hat extra angegeben, dass wenn wir gemeinsam veranlagen ich dies noch nicht kann?

Sorry, hatte das mit der gemeinsamen Veranlagung überlesen. Da kannst Du natürlich nichts mehr absetzen, das wäre ja sonst doppelt. (Bei allen 3 Mechanismen, gemeinsame Veranlagung, Realsplitting, oder Abzug nach §33a geht es im Kern darum, das Existenzminimum des Unterhaltsempfängers steuerfrei zu stellen, und das geht natürlich nur einmal)


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2006 23:19
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo madmatl,

Zu Variante 2. d.h. doch wenn sie 2007 garkeine Steuern zahlt (sprich 400 Euro Job) käme doch fast nur Variante 2 in Frage, vor allem, weil ich sie da nicht um irgend etwas bitten muss, ist doch auch einfacher, oder? Sie zahlt keine Steuern, ich kann den Unterhalt voll absetzten und gut! (oder Denkfehler???)

Denkfehler (den hatte ich auch und die Steuerprogramme berücksichtigen das nicht bzw. können das auch nicht berücksichtigen, da die Einkommenshöher der "Ex" bei Getrenntveranlagung unbekannt ist bzw. vom Steuerprogramm nicht erfragt wurde):

Zitat aus der Hilfe des Steuerprogrammes:


Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die unterstützte Person bedürftig ist.
Unterhaltsleistungen sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art nach § 33a Abs. 1 EStG bis zum Höchstbetrag von 7.680 Euro absetzbar.

Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn die unterstützte Person

- kein oder nur ein geringes Vermögen hat (ein Vermögen bis 15.500 Euro ist unschädlich) und
- keine oder nur geringe eigene Einkünfte und Bezüge hat.

Übersteigen die Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro, so führt der übersteigende Betrag zur Kürzung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrages.

Also bei Variante 2. wird das Einkommen der "Ex" berücksichtigt. Das ist die "Crux".

Und wenn sie nun doch schon eher auf Teilzeit umsteigt, in wie weit käme bei Variante 2 ihr Gehalt da ins Spiel. Genau dazu habe ich nichts gefunden!!
Ist Variante 2 z.b. wenn sie Vollarbeiten würde und ich nur noch ergänzend Unterhalt zahlen würde noch gut.

S. oben. Ihr Gehalt (bzw. genauer: ihre Einkünfte) werden angerechnet. Verdient "Ex" mehr als 624 € monatlich (evtl. müssen hier noch Werbungskosten, Freibeträge etc. abgezogen werden, aber das ändert die Größenordnung nicht), können mit Variante 2. keine Steuern gespart werden.

Zum Thema 2006. Ich kann den Unterhalt der letzten 4 Monate (Trennung Sept. 06) auch schon dieses Jahr absetzten??
Das Steuerprogramm hat extra angegeben, dass wenn wir gemeinsam veranlagen ich dies noch nicht kann?

Ich habe das im Trennungsjahr gemacht. Prinzipiell wurden die Unterhaltszahlungen anerkannt, da "Ex" aber eigene Einkünfte hatte, wurden nur ca. 30 € berücksichtigt.

Prinzipiell würde ich es versuchen. Was du nicht geltend machst, wird nicht berücksichtigt. Im schlimmsten Fall wird es abgelehnt - dann hast du es wenigstens versucht  :wink:.

Noch eine weitere Frage, wie muss ich den Unterhalt eingentlich beim FA nachweisen?? Reicht da ein Kontoauszug?
Wobei dies bei mir eh etwas schwierig wäre, da wir den Unterhalt für Sept. bis Nov. noch mit der gemeinsamen Miete verrechnet haben (sprich da waren es gerade mal 37 EUro überwiesener Betrag) und erst für Dezember die vollen 462 Euro überwiesen wurden.
Wie sieht es dann da aus??

Ich denke das liegt im Ermessen des Bearbeiters. Ich hatte eine Kopie des Unterhaltsurteils beigelegt - das wurde anerkannt. Kontoauszuge dürften m.E. auch anerkannt werden. Verrechnung der Miete dürfte schwierig werden - aber das liegt wie gesagt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Das mit keine Unterschrift für Variante 2 ist Geschichte, jetzt gibt es dazu eine "Erklärung zum Antrag auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung", die der Unterhaltsempfänger unterschreiben muss.

Meine Erfahrungen beziehen sich aufs Steuerjahr 2004. Evtl. bin ich da auch nicht mehr auf dem neuesten Stand?

Sowohl in Anlage U als auch in genannter "Erklärung" kann man auch Sachleistunge eintragen, sollte also kein Problem sein.

... dies sollte wohl weiterhelfen bzgl. der Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 00:54