Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Thema Steuer und Anlage U.
Nehmen wir mal an, die Trennung verläuft eigentlich ganz ruhig. Mann geht Arbeiten und Frau arbeitet nicht, bzw. hat nur Ihren 400 Euro Job (und natürlich das Kind), mit dem sie keine Steuern zahlt. KU und T-Unterhalt ist berechnet und wird (TU zwar nicht gerne) bezahlt.
Der TU liegt z.b. bei 500Euro, wenn sie dieses am Ende des Jahres versteuert (Anlange U) hat sie normalerweise auch mit keiner Nachzahlung zu rechnen und die Erstattung bleibt dem Mann.
Wie sieht es nun aus, wenn man z.b. eine Einmalzahlung in Höhe von 2000-3000 Euro macht, diese Stillschweigend aber wieder erhält und diese Steuerlich dann aber geltend macht?? Würde sich gleich verhalten, wenn man z.b. einfach den Unterhalt um 2-300 Euro erhöht und diese dann einfach wieder zurückbekommt.
Dann muss die Frau weiter keine bzw. je nach Höhe der Zahlungen kaum Steuern nachzahlen und der Mann kann aber diese Zahlungen voll absetzten. Würde dass Geld natürlich sinnvoll fürs Kind einsetzten (oder gar teilen, wenn auch ungern)
Nachzahlungen sollten damit auch gedeckt sein.
Vorausgesetzt ist natürlich, Mann und Frau verstehen sich noch, ist dies ein gangbarer Weg oder seht ihr da einen Hacken?? Oder Schwebt dann da so das Thema "Steuerhinterziehung" in der Luft?? Wobei wenn die Frau das Geld als was auch immer zurückzahlt, z.b. Schulden beim Mann oder so, dann wäre dass doch auch nicht so problematisch. Man sollte die Höhe der Zahlung natürlich nicht ins unermässliche hochtreiben und das nicht unbedingt an die große Glocke hängen.
Ähnlich habe ich es auch schonmal gelesen, da war hier mal ein Link zu einem Aufsatz einer RA, die hatte halt den KU niedriger angesetzt und den EU hochgesetzt, um dann auch für die Frau mehr rauszuholen.
Wollte das mal zur Diskussion stellen. Wird dies teilweise so praktiziert?
(Klar betrifft das nicht die Scheidungen, bei denen die Frauen, wenn sie mal 2000 Euro überwiesen bekommen, diese nicht zurückgeben würden, sondern schön shoppen gehen würden :wink:)
Gruss madmatl
Hallo madmatl,
aus Sicht des FA ist jede Regelung, die getroffen wird, nur um sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, "Betrug".
Beispiel: Für die Eigenheimzulage ist die Bemessungsgrundlage die Anschaffungskosten. Wenn Sohn dem Vater den Hof für 100000 Euro abkauft, dann die EHZ beantragt und der Vater dann das Geld "zurückschenkt", kann Sohni die EHZ knicken, weil er aus Sicht des FA keine Anschaffungskosten hatte.
Was ich damit sagen will: nett gedacht, würde ich aber lieber lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
