Hallo an alle Scheidungsgeschädigten,
ich habe noch eine sehr spezielle Frage zum Thema Scheidung/Riester/Zulagenberechtigte Kinder/Steuervorteil, auf die mir vielleicht jemand aus eigener Erfahrung eine Antwort geben kann.
Ich bin seit knapp 4 Jahren geschieden und habe Ende 2005 einen hohnen Riestervertrag abgeschlossen, nachdem meine Ex-Frau mir gesagt hatte, sie hätte nichts wegen Riester gemacht und ich davon ausgegangen bin, ich bekäme Ihre Unterschrift, auch die Vorteile für die zulagenberechtigten Kinder zu bekommen. Das Ergebnis war, dass sie dann auch direkt danach einen Vertrag abgeschlossen hat und mir damit schön eins auswischen konnte, da die beiden Kinder bei ihr leben und somit sie zulagenberechtigt ist.
Meine Ex-Frau arbeitet zwar inzwischen (gottseidank) wieder halbtags, aber sie bekommt immer noch kräftig (wofür eigentlich?) nachehelichen Unterhalt von mir. Aufgrund eines begrenzten Realsplittings, erhalte ich bei der Einkommenssteuererklärung (über Anlage U) eine schöne Rückerstattung, wobei sie jedoch einen steuerlichen Nachteil hat, den ich auszugleichen habe.
Meine Frage: Habe ich das Recht, die Riesterzulage für 1 Kind von dieser Rückerstattung, die ich an sie zu zahlen habe, abzuziehen ???
Ich denke, so manch anderer Geschiedener könnte von einer (positiven) Antwort auch profitieren. Ich bin mal gespannt ... und danke für jede Antwort.
Gruß,
Thomas
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Hallo thohmann,
und herzlich willkommen hier bei vs.de.
Das Thema hatten wir erst vor zwei, drei Wochen hier im Forum.
http://www.vatersein.de/forum-topic-8942.0.html
Wenn Du nicht verheiratet bist und auch keine Kinder in Deinem Haushalt betreust, steht Dir keine Kinderzulage zu. Und das unabhängig davon, ob Deine Ex-Frau einen eigenen Riestervertrag hat oder nicht.
Sie hat Dir mit dem Abschluß ihres eigenen Vertrages also keine ausgewischt; aufgrund der Scheidung und der Haushaltszugehörigkeit der Kinder bei der Mutter (setze ich jetzt mal voraus) hast Du ohnehin keinen Anspruch auf die Kinderzulage.
Wer hat Dir denn im Übrigen den Floh ins Ohr gesetzt, Du könntest die Kinderzulage bekommen? Denn bereits beim Abschluß Deines Vertrages war die Konstellation so, daß Du keinen Anspruch auf Kinderzulage hattest.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
