Steuern auf Kindesu...
 
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Steuern auf Kindesunterhalt

 
(@cameonbert)
Schon was gesagt Registriert

Mir fällt da auch gerade was ein, was mir von der steuertechnischen Seite her unklar ist.

Nun, ich zahle pro Kind circa 380 Euro und das lasse ich direkt  von meinem Gehalt abbuchen.
Also, wenn ich die Steuer dazurechne, dann zahle ich doch in Wirklichkeit 633 Euro, pro Kind.
Zahlen müßte ich aber eben nur 380 Euro.

Frage:

Warum muß ich ein Einkommen versteuern, das ich nicht mal bekomme?
Meine Exfrau hat doch damit eher noch ein  Einkommen als ich und gibt auch das Geld aus.
Wenn man es den Kindern zukommen lassen könnte (sind unter 400 Euro) müßten Sie es nicht mal versteuern.

Kennt sich da jemand damit aus?
Macht da nicht der Staat mit dem Unterhalt meiner Kinder ein Geschäft?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 19:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

völliger Blödsinn. Stell deine Gehaltsabrechnung mal hier rein.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 19:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Macht da nicht der Staat mit dem Unterhalt meiner Kinder ein Geschäft?

Er macht ein Geschäft mit einem Konstruktionsfehler im Familienlastenausgleich, der getrennt veranlagte Eltern steuerlich schlechter stellt, als es durch die Verfassung geboten ist. Lies mal das hier:

Petition zur steuerlichen Abziehbarkeit von Kindesunterhalt


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 20:16
(@cameonbert)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

völliger Blödsinn. Stell deine Gehaltsabrechnung mal hier rein.

DeepThought

Was ist hier Blödsinn?
Ist doch ganz einfach.
So wie die anderen Abzüge, wie Vermögenswirksame Leistungen, KKV etc. lasse ich halt auch meine Unterhaltkosten von der Finanzabteilung gleich weiterüberweisen. Mich ärgert nur, daß ich vorher Steuern zahle für Geld, das ich nie bekommen habe.

@pappasorglos  das unterschreibe ich auch gleich und sende es auch meiner Anwältin

Leider kenne ich mich steuerlich zu wenig aus, aber man könnte das Thema noch weiter spinnen.
Nehmen wir an, ich gehe zu meinem Chef und sage ihm, er soll mein Gehalt um den Kindesunterhalt kürzen und das Geld einfach als Thema irgendwas wie "AusgabenGehalt :Unterhalt kleiner Hanis "verbuchen und direkt an die Kindesmutter überweisen. Wo ist dann die Steuer?

Es sind ja unter 400 Euro, also nichts zu versteuern und der Unterhalt wäre auch bezahlt, oder? Gibt es da im Steuergesetz, oder eine Regelung in der steht: "Die Unterhaltszahlungen müssen über das Gehalt geschleust werden"?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 16:23
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, moin,

Leider kenne ich mich steuerlich zu wenig aus ...

Das merkt man; und "zu wenig" ist noch stark übertrieben ....  😉

Deep hat Recht: Du schreibst völligen Blödsinn und solltest dieses Thema (BITTE, BITTE) nicht weiterführen, da Dein Sachverstand schlicht nicht vorhanden ist.

Oder was glaubst Du, was für steuerliche Abzüge Du hast, wenn Dein Chef auch noch Deine Miete, Deine privaten Versicherungen, Deine Urlaubsreise etc. pp. netterweiser für Dich überweist. DARAUF dürftest Du dann nach Deiner Logik ja auch keine Steuern zahlen müssen, weil Du das Geld ja "nie gesehen" hast ...

Und warum überweist denn Dein Arbeitgeber den KU direkt? (Das kenne ich nur aus Fällen, in denen der KU über eine Lohnpfändung lief).

Nichts für ungut, aber ich glaube kaum, daß sich hier jemand auf Deine Diskussion einlassen wird .... Ich jedenfalls nicht (und ich kenne mich "ein wenig" mit Steuern aus).  😉

Schönes Wochenende!

Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2007 16:35
(@cameonbert)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Bei Miete, Versicherungen, etc. gebe ich das Geld dafür aus, aber gut, .....ich gebe auf !
Es ärgert mich trotzdem!
Da meine Ex immer genau am 1. den Unterhalt auf dem Konto haben will, lasse ich ihn gleich direkt abziehen.
Bzw. der 30.Februar war die Ursache!

Danke, daß ihr trotzdem geantwortet habt!
🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2007 17:06