Hallo,
kann Exe einfach so auf getrennter Veranlagung bestehen, auch wenn sie im Trennungsjahr nur sehr wenig gearbeitet hat und eh keine Steuern zahlen muss? Sie mag halt gerne Ärger machen, besonders wenn es nicht ihr Geld kostet. Gibt es Urteile dazu, dass die gemeinsame Veranlagung gemacht werden muss, wenn es für sie keinen Nachteil hat?
PapaKlaus
Hallo PapaKlaus,
ja, da gibt es was. Es dauert aber ein bißchen, bis ich das Relevante gefunden habe. Aber vorab wollte ich Dich in dieser Hinsicht beruhigen ;-).
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi Pueppi!
Schon mal Danke fürs Beruhigen! Ich bin nämlich im Moment ziemlich aufgeregt deswegen. Wenn Sie das durchzieht muss ich dem Finanzamt ne Menge Geld rüberreichen...
Hi Klaus,
ich bin kein Experte aber soweit ich weiß ist es in Deinen Fall sogar egal ob gemeinsam oder getrennte Veranlagung.
Denn wenn sie eine getrennte Veranlagung macht (dagegen kannst Du selbst nichts machen) dann kannst Du gegen sie Ansprüche geltend machen. Was ihr sicherlich nicht gefallen wird.
Aber warte mal ab was Dir Püppi schreibt.
LG Stephan
Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.
Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt
Ich bin nämlich im Moment ziemlich aufgeregt deswegen.
hallo papaklaus,
aufregung absolut unnötig (ging mir kurzzeitig ähnlich, sah mich sogar für zwei jahre nachzahlen ...)!
ex MUSS einer zusammenveranlagung im trennungsjahr zustimmen, wenn du ihr versichert,
ihr ihren steuerlichen nachteil gegenüber einer getrennten veranlagung zu ersetzen (ständige rechtssprechung)
ersetzen -so da überhaupt was zu ersetzen ist- muss du ihr erst ab dem trennungszeitpunkt, denn vorher profitierte sie ja noch zusammen mit dir vom steuervorteil. gegenüber der steuernachforderung bei einer getrennten veranlagung zahlst du das aus der "portokasse"
kannst du oder willst du dich mit ex darüber nicht auseinandersetzen, mach´s wie ich:
schick der ex ´nen einschreiben mit der o.g. zusicherung
mach eure steuererklärung allein (soweit es ohne ex eben geht),
das kreuzchen bei zusammenveranlagung, füg´ ne kopie des schreibens an ex bei
... und bitte die/den FA-SB höflich, die fehlenden unterlagen/unterschrift bei ex einzuholen
klappt, und du brauchst dich zumindest darüber nicht weiter aufzuregen.
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi PapaKlaus,
das Thema habe ich auch zur Zeit. Siehe den folgenden Link:
http://www.vatersein.de/forum-topic-5247.0.html
Da hatte ich genau dieselbe Frage gestellt. Meine EX :gunman: rührt sich auch nicht diesbzgl.
Meine RA meinte noch dazu, daß man sie dann auf Schadensersatz verklagen könne etc.
Fazit: Sie MUß -eigentlich-
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo, da bin ich wieder und zitiere den Oberguru 😉
Ludwig Schmidt „EStG Einkommensteuergesetz Kommentar 24. Auflage 2005“
Seite 1853 (Zu § 26a RZ 2)
„Verweigert ein (vormaliger) Ehegatte seine Zustimmung zur Zusammenveranlagung ohne eigenes steuerliches Interesse an der getrennten Veranlagung, ist die Weigerung unbeachtlich.“
Seite 1849 (Zu § 26 RZ 22)
„9. Unwirksamkeit der Wahl getrennter Veranlagung. Beantragt ein Ehegatte, ohne daß sich eine steuerliche oder wirtschaftliche Auswirkung ergibt, getrennte Veranlagung, ist der Antrag wirkungslos (BFH VI 61/75 BStBl II 77, 870; BFH VI R 139/78 BStBl II 82, 156; BFH III R 103/87 BStBl II 92,297). Die Entscheidung verdient ... Zustimmung, da sie dem Rechtsgedanken des § 226 BGB (Schikaneverbot) entspricht. ... Jedenfalls macht die grundlose Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung schadensersatzpflichtig ... “
Ende des Zitates; reicht das fürs Erste?
Viele Grüße, viel Erfolg und gute Nerven! Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi @lsw,
kannst du oder willst du dich mit ex darüber nicht auseinandersetzen, mach´s wie ich:
schick der ex ´nen einschreiben mit der o.g. zusicherung
mach eure steuererklärung allein (soweit es ohne ex eben geht),
das kreuzchen bei zusammenveranlagung, füg´ ne kopie des schreibens an ex bei
... und bitte die/den FA-SB höflich, die fehlenden unterlagen/unterschrift bei ex einzuholen
klappt, und du brauchst dich zumindest darüber nicht weiter aufzuregen.
lg
wolf
Guter Tip :thumbup:
Das probiere ich auch :phantom:
Gruss von einem Leidensgenossen, der von der EX auch immer gestriezt wird
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Vielen Dank für eure Antworten. Mein Puls fängt langsam wieder an, sich auf normale Werte einzupendeln...
Liebe Grüße,
PapaKlaus
Hallo, da bin ich wieder und zitiere den Oberguru 😉
Ludwig Schmidt „EStG Einkommensteuergesetz Kommentar 24. Auflage 2005“
Seite 1853 (Zu § 26a RZ 2)
„Verweigert ein (vormaliger) Ehegatte seine Zustimmung zur Zusammenveranlagung ohne eigenes steuerliches Interesse an der getrennten Veranlagung, ist die Weigerung unbeachtlich.“
Seite 1849 (Zu § 26 RZ 22)
„9. Unwirksamkeit der Wahl getrennter Veranlagung. Beantragt ein Ehegatte, ohne daß sich eine steuerliche oder wirtschaftliche Auswirkung ergibt, getrennte Veranlagung, ist der Antrag wirkungslos (BFH VI 61/75 BStBl II 77, 870; BFH VI R 139/78 BStBl II 82, 156; BFH III R 103/87 BStBl II 92,297). Die Entscheidung verdient ... Zustimmung, da sie dem Rechtsgedanken des § 226 BGB (Schikaneverbot) entspricht. ... Jedenfalls macht die grundlose Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung schadensersatzpflichtig ... “
Ende des Zitates; reicht das fürs Erste?
Viele Grüße, viel Erfolg und gute Nerven! Püppi
@Püppi ... DU WIRST EINGESTELLT....Danke.
Dann hatte mein RA ja recht, mit dem Schadensersatz.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbdeckel,
gern doch, zu welchen Konditionen :question: 🙂
Ich würde mal nicht so sehr auf der Schadensersatzforderung rumreiten, denn diese ist in einem gesonderten Verfahren vor einem Zivilgericht einzuklagen. Ziel sollte es sein, bereits im Rahmen der Steuerveranlagung alles auf Linie zu bringen; also die Zusammenveranlgung wählen und dann das FA vor seinen Karren spannen; denn das FA darf eigentlich nicht von der Zusammenveranlagung abweichen, wenn es keinen Grund dafür gibt. Die fehlenden Angaben, die Ex sicht weigert herauszugeben, soll dann eben das FA bei ihr eintreiben.
Viel Glück auf Wiedersehen "in diesem Theater" 😉
LG Püppi
PS: Das Anliegen haben mit hoher Warscheinlichkeit 90% der (zukünftigen) Exmänner, denn die Frauen scheinen an dieser Stelle eine Chance zu wittern, das Bein mal so richtig stehen lassen zu können. Also ganz ruhig bleiben und schön sachlich über dieses Bein drübersteigen ;-))
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi @Püppi,
du hast ja Recht. Ich werde da auch nix unternehmen. Das von dir beschriebene Ziel ist auch mein Ziel.
Nu du schreibst ja selber:
PS: Das Anliegen haben mit hoher Warscheinlichkeit 90% der (zukünftigen) Exmänner, denn die Frauen scheinen an dieser Stelle eine Chance zu wittern, das Bein mal so richtig stehen lassen zu können. Also ganz ruhig bleiben und schön sachlich über dieses Bein drübersteigen ;-))
GENAU DAS ISSES :thumbup:
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Die Ex meines LG wollte damals im Trennungsjahr auch getrennte Veranlagung...
Unser Steuerberater informierte sie schriftlich darüber, dass sie dann die Nachteile des anderen zu zahlen habe. Sollte sie nicht freiwillig dazu bereit sein würde man sie zivilrechtlich verklagen müssen.
Zack hat sie unterschrieben.
Zudem man der Ex doch deultich sagen kann: Du unterschreibst und ich geb dir die Hälfte ab........
