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(@nick76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde, ich habe vor kurzem mal hier im Forum eine Diskusion gelesen über das Thema Unterhalt als Außergewöhnliche belastung. Finde ich leider nicht mehr.Darum frage ich ob jemand darüber bescheid weiß.Bin seit aug.05 Hartz4 Empfänger und Zahle 257,- euro Unterhalt für meinen 6- jährigen Sohn.Ich kleide Ihn ein fahren zu freunden und Familie in ganz De.und er war 162 tage letztes Jahr bei mir.Wäre schön wenn mir jemand mit dem Steuerkram auskunft geben könnte.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2006 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

KU ist einkommensteuerrechtlich nicht relevant.

Bin seit aug.05 Hartz4 Empfänger und Zahle 257,- euro Unterhalt

Wie schaffst du es, von 325 € ALG II auch noch Unterhalt zu zahlen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 14:05
(@nick76)
Schon was gesagt Registriert

ja das fragte auch meine Anwältin, meine Lebendsgefährtin hat seit dez.04 eine werbeagentur eröffnet mit der wir uns über wasser halten.Es reicht ebend alles so das man seine Kosten decken kann.
Aber es gab doch mal eine Diskusion über dieses Thema ich glaube es war der § 33 irgenteines Gesetzbuches.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2006 14:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

wie ich oben bereits schrieb: KU ist einkommensteuerrechtlich nicht relevant.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 14:43
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nick76,

wenn Du seit August 2005 Hartz IV bekommst, bist Du bestimmt seit 1.1.2005 durchgängig arbeitslos. Ich unterstelle jetzt mal, daß Du keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte erzielt hast im gesamten Jahr 2005. Dann brauchst Du auch keine Steuern zahlen. Und aus diesem Grund brauchst Du Dir über irgendwelche außergewöhnliche Belastungen, die das zu versteuernde Einkommen (bei Dir: Null) senken können, keinerlei Gedanken machen.

Und wie Deep schon ausführte: Kindesunterhalt kann weder als außergewöhnliche Belastung noch als sonst irgendwas einkommensteuerlich berücksichtigt werden.

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 14:51