Kind auf Lohnsteuer...
 
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Kind auf Lohnsteuerkarte umschreiben!

 
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben,

wir haben ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, welches meinen LG auffordert, anzugeben ob, wieviel und wann er 2005 KU gezahlt hat. Da das gemeinsame Kind mit seiner Ex zur Hälfte bei ihm auf der Lohnsteuerkarte steht, hätte er unberechtigt einen Kindesfreibetrag angerechnet bekommen.

Nun hat die Ex nicht angegeben dass sie 2005 KU bekam, da sie es einfach nicht wusste.
Ihr wurde daher ein ganzes Kind angerechnet und das Finanzamt forderz eine Hälfte zurück. Da insgesamt 1,5 Freibeträge erteilt wurden.

Die Kopien der Kontoauszüge sind gefaxt und nun wird der Stererausgleich der Ex abgeändert.
Eigentlich dürfte sich nix ändern, oder? Denn bei dem niedrigen Verdienst wird doch bestimmt das Kindergeld angerechnet und der Freibetrag nicht berücksichtigt?!
Wir wollen nicht dass sie nun große Nachteile hat!

Dann meine zweite Frage. Mein LG will ihr seine Hälfte des Kindes übertragen, da sie freiwillig keinen KU mehr will und er ihr dann auch das volle Kind zustehen lassen will.
Was müssen wir beachten?
Kann man das ganz einfach auf dem Rathaus machen?
Ohne Eintimmung der KM?Sie ist dafür natürlich bereit aber wohnt zu weit weg um einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen.
Muss er siene Lohnsteuerkarte mitbringen zu der Abänderung?
Die Hälfte soll auf ihren Eheman geschrieben werden. Geht das oder muss sie das von Ihrer karte aus machen?

Ich bin euch sehr dankbar für eur Hilfe!

Liebe Grüße, Hallgrim


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 12:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also alles der Reihe nach

Wenn die Ex verheiratet ist kann sie durchaus ihren halben Kinderfreitbetrag auf ihren Ehemann übertragen. Dazu müsse ndie beiden nur mit ihren Lohnsteuerkarten aufs Amt und es ändern lassen. Dazu müssen sie dann nur noch die Heiratsurkunde und die Ausweise vorlegen.

Von der anderen Sache würde ich eher die Finger lassen. SIE darf nämlich gar nicht auf den KU verzichten. Es ist nämlich nicht ihr Anspruch, sondern der Anspruch des Kindes.

Ob und inwieweit er trotzdem auf seinen Kinderfreibetrag verzichten kann, da fragt einfach mal bei der Stadt oder dem Finanzamt nach.

Nun hat die Ex nicht angegeben dass sie 2005 KU bekam, da sie es einfach nicht wusste.
Ihr wurde daher ein ganzes Kind angerechnet und das Finanzamt forderz eine Hälfte zurück. Da insgesamt 1,5 Freibeträge erteilt wurden

Was wußte sie nicht? Das sie KU erhalten hat oder das das Kind auf ihrer Karte ganz eingetragen war? Das Finanzamt fordert allerdings zurecht etwas zurück, da es eben ein halbes Kind zuviel berücksichtigt wurde.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 12:38
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish,

danke für deinen Rat.Somit kann mein Lg also seine hälfte auf dei KM übertragen.. diese kann dann die Hälfte ihrem Mann übergeben?! Hab ich das so richtig verstanden? - Wär ja ok so.

Das sie nciht auf den KU verzichten darf wissen wir, aber sie will ihn nicht. Das ist ok für uns. Sobald sich was ändern sollte bekommt sie ihn wieder. Aber warum sollten wir zahlen wenn sie ihn gar nciht will? Kann uns dann jemand dafür verklagen? Wir haben keine Urkunde für das Kind oder so...

Das mt der Lohnsteuererklärung war so: Sie war bei einer Steuerhilfe und diese hatte nciht nach KU gefragt, also hat sie nichts gesagt ... sie ist da nicht ganz so helle.. und deswegen wurde ihr ein kompletter Freibetrag zugesagt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2006 12:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

danke für deinen Rat.Somit kann mein Lg also seine hälfte auf dei KM übertragen.. diese kann dann die Hälfte ihrem Mann übergeben?! Hab ich das so richtig verstanden? - Wär ja ok so.

Nein. Die Ex von deinem LG kann ihren halben Kinderfreitbetrag, der ihr zusteht, auf ihren Mann übertragen.

Ob dein LG seinen halben einfach er Mutter übertragen kann, weiß ich nicht, da müßtet ihr euch an entsprechender Stelle erkundigen(Aber ich wüßte jetzt nichts was gegen eine Übertragung spricht.) . Wenn es geht, dann kann die KM mit diesem Teil machen was sie will. Sie kann ihn bei sich belassen oderauch an ihren Ehemann übergeben.

Aber warum sollten wir zahlen wenn sie ihn gar nciht will? Kann uns dann jemand dafür verklagen? Wir haben keine Urkunde für das Kind oder so...

Klar, warum sollt ihr dann zahlen. Verklagen kann euch da erstmal niemand. Aber wenn sie dann irgendwann KU fordert, weiß ich nicht, ob sie ihn evtl rückwirkend verlangen kann. Da gibts hier einige kompetentere Leute


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2006 12:52
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo Hallgrim,

die anfrage, die von Finanzamt kam, kommt dadurch zustande, daß die ex auf der anlage K des entsprechendes Kindes ein kreuzchen gemacht hat. sie hat den vollen kinderfreibetrag beantragt, weil der vater des kindes weniger als 75 % unterhalt gezahlt hat.

durch dieses kreuzchen wird der mutter der volle kinderfreibetrag erst einmal zugerechnet und dem vater nichts. normalerweise wird von seriösen stellen immer danach gefragt, ob unterhalt gezahlt wird und wenn ja wieviel. von alleine werden diese anträge nicht gestellt. entweder hat die ex hier gelogen oder der sachbearbeiter war unfähig.

der halbe kinderfreibetrag ist nicht übertragbar, er muß immer in der jahreserklärung beantragt werden, eben durch dieses kreuzchen. mein ex braucht ihn auch nicht mehr, ich bekomme die hälfte aber trotzdem nicht, weil er unterhalt zahlt. sie verfällt quasi seit der änderung des gesetztes vor ein paar jahren.

auf die lohnsteuerkarte des neuen mannes der ex kommt das halbe kind nur, wenn die ex selber steuerklasse 5 hat. bei steuerklasse 4 bekommt jeder den gleichen anteil an kinderfreibeträgen.

gruß
tortour


Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2006 00:47
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Klar, warum sollt ihr dann zahlen. Verklagen kann euch da erstmal niemand. Aber wenn sie dann irgendwann KU fordert, weiß ich nicht, ob sie ihn evtl rückwirkend verlangen kann. Da gibts hier einige kompetentere Leute

Da hast du recht. Aber Madame würde Alleas dafür tun, das Vater und Kind nicht zusammenkommen.
Schriftlich vereinbart sind 50 Euro, die sie im Nachhinein dann auch nicht mehr wollte.
Ich weiß nciht ob es rechtens ist, privat schriftlich einen Betrag zu vereinbaren, aber es besteht keine Urkunde für das Kind und auch kein richterlicher Beschluss, daher dürfte es keine großen Probs. geben.

Sie gibt ja selbst bei den Ämtern an das er zahlt. Beim Jugendamt und so!  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2006 14:07