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Steuerklassenwechsel

 
(@papi74)
Registriert

Hallo

ich habe mal ne Frage...vorher kurzen Abriss meiner Geschichte:

- Trennung 02.01.2005 (Auszug aus gemeinsamer Wohnung)
- derzeitige Steuerklasse III
- ab dem 1. 1.2006 Steuerklasse I
- Unterhalt 2 Kinder 411€ (6 & 8Jahre)
- keine TU
- Scheidung beantragt aber garantiert nicht mehr in 2005

Meine Idee ist es nun mit meiner holden Ex zu vereinbaren, dass im Jahre 2006 ein Versöhnungsversuch, sagen wir mal max. Dauer 3 Tage statt gefunden hat.

Meiner Meinung dürfte damit das Trennungsjahr nicht unterbrochen sein für die Scheidung selber, aber für die Steuer ja, so dass ich für das Jahr 2006 weiterhin die Steuerklasse III behalten kann.

Man muß dazu sagen, die Ex ist Erwerbslos und bezieht derzeit um die 400€ Arbeitslosengeld und ab nächstes Jahr sicherlich Hartz IV.

Vorteil für beide wäre, dass ich 1 Jahr weiterhin den vollen KU zahlen könnte ohne das ein Mangelfall vorliegt seitens der Kinder.

Hat einer Erfahrung damit, kann ich das machen, wo liegen evt. Gefahren.

Ich danke Euch im vorraus für Hilfe 😉


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 17:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Auffassung ist falsch (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 17:42
(@papi74)
Registriert

Hallo Deep,

das ging sehr schnell mit Deiner Antwort 😉 ...auch wenn das Ergebniss nicht so schön ist...
Schade ich dachte im Sinne der Kinder wäre das eine sinnvolle Angelegenheit :exclam:

Mfg


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2005 17:47
(@peavy)
Rege dabei Registriert

Hallo papi74,
tja, zum Wohl der Kinder ist in Deutschland leider herzlich wenig, von den Vätern ganz zu schweigen.
Alleine die Tatsache der Steuerklassenänderung.
Die Hochstufung von SK 3 auf SK 4 allein verhindert, das ich den vollen KU zahlen kann.
Genau die Differenz ( oder zumindest fast genau ) zwischen den Klassen fehlt mir am vollen KU.
Meiner Meinung nach erhält der Staat über die SK das Geld, was eigentlich meinen Kindern zusteht.
Ärgerlich, aber was soll man machen.
Gruß
Olaf


Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 21:12
 AJA
(@aja)
Registriert

Ich nehme mal an, Papi74, dass du dich auch gleich polizeilich umgemeldet hast? Wenn dem so ist, siehe Deeps Hinweis. Wenn nicht, ist ja noch nichts passiert.

Vielleicht sollte man das mal so ein wenig publizieren, dass beim Auszug nicht notgedrungen gleich die Ummeldung stattfinden muss - aus erwähnten Gründen?

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2005 22:41
(@papi74)
Registriert

Hallo AJA,

ich hatte mich ordnungsgemäß umgemeldet. Tja mit dem KU wird es wie bei peavy laufen.
Statt 411€ werde ich wohl nur um die 150€ zahlen können.

Da habe ich gleich noch ne Frage.

Da ich ab Januar weniger zahlen kann, ich aber einen Vergleich habe, in dem ich damals 360€ zahlte + Erhöhung auf 411€ (Jüngster ist 6 geworden), kann ich den Vergleich gleich im Januar anfechten/ändern lassen?

Eine Frage noch zum Schluß, ich werde ja nun zum Mangelfall ab Januar. Muß ich eigendlich das Geld, was sicherlich das JA dazu packt zurückzahlen?

Danke für Eure Hilfe

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2005 10:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi74,

Eine Frage noch zum Schluß, ich werde ja nun zum Mangelfall ab Januar. Muß ich eigendlich das Geld, was sicherlich das JA dazu packt zurückzahlen?

Kommt drauf an. In unserem Fall war es so, dass das OLG eine höhrere Summe Unterhalt festgesetzt hat als das Amtsgericht. Mein Mann hat immer nach dem aktuellen Urteil gezahlt und hatte dann auf einmal Schulden in Höhe von 3000 DM bei der UVG-Kasse (er zahlte ans JA und das JA an die KM).

Wenn du es einen Titel in Höhe von 411 Euro gibt, dann laufen die Schulden über diese Differenz von der tatsächlichen Zahlung bis 411 Euro monatlich auf, das kann sich ganz schön summieren. Vermutlich solltest du sofort einen Abänderungsantrag stellen.

Dies ist meine ganz persönliche Meinung, ich bin Laie und schöpfe nur aus meinem Erfahrungsschatz, 🙂

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2005 11:23
(@papi74)
Registriert

Hallo eskima,

Ich werde einen Abänderungsantrag stellen. Dann schaun wir mal, eigenmächtig hatte ich nicht vor die Zahlung zu verringern, da ich den Spass mit "weniger bezahlen" + allen Folgen bereits durch habe.

Mfg


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2005 11:29