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Steurvorteile bei Unterhaltszahlung

 
 mork
(@mork)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter!

Ich bin Vater (wer hätte das gedacht?) eines 11 Monate alten Sohnes.
Die Mutter und ich leben getrennt und sie hat das alleinige Sorgerecht.

Sie bezieht ALGII, etc.. Ich zahle ihr monatlich den KU nach der DDorfer Tabelle.
Weiterhin holt sich die ARGE von mir den vollen BU, den sie in Form von ALGII bezieht zurück.
Mir bleiben nicht ganz 900 euro zum leben.

Jetzt meine Frage: Habe ich durch diese Belastung die Möglichkeit in irgendeiner Form steuerlich entlastet zu werden?

Die Mutter hat monatlich etwas über 1600 Euro zur Verfügung und sieht im Moment keine Veranlassung in irgend einer Form selber Geld zu verdienen. Außerdem hat sie diverse Rücklagen und wird von Ihrem Vater zusätzlich noch unterstützt.

Ich pfeife finanziell aus dem letzten Loch und beträue den Kleinen 1-3 Tage die Woche, damit die Mutter in Ruhe ihr Geld unter die Leute bringen kann.

Wir verstehen uns oberflächlich ganz gut, dem Kind fehlt es an nichts und wir geben uns beide Mühe ihm gute Eltern zu sein, aber dieses finanzielle Mißverhältnis bringt mich immer wieder dazu Diskussionen anzufangen. Sie sieht sich im Recht und ich möchte mich des Kindes wegen auch nicht mit ihr streiten.

Ich suche jetzt nach jeder Möglichkeit, aus meiner finanziellen Krise herauszukommen.

Hat jemand Erfahrungen mit so einer Konstellation?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 20:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für Wesen vom Ork.  😉

Für mich spannender als deine Fragen zu beantworten wäre es, zunächst deine Einkommenssituation zu beleuchten. Vielleicht ist ja die Unterhaltsberechnung irgendwie etwas, nunja, verquer.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 20:23
 mork
(@mork)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte in diesem Jahr als Freiberufler ein Einkommen von ca. 1800 - 1900 Euro im Monat.

Im kommenden Jahr werde ich fest angestellt sein und 1843 Euro Netto bekommen.

Laut ARGE hat die Mutter einen Anspruch von ca. 750 Euro monatlich an mich, den die ARGE Abt. Unterhaltseintreibung von mir verlangt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 20:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nenene,

der Unterhaltsbedarf des nicht erwerbstätigen kinderbetreuenden Elternteiles beträgt 770 € West bzw. 710 € Ost. Dem wird das eigene Einkommen gegengerechnet. In deinem Fall ALG-II. Den Unterhalt kann auch nicht die ARGE beitreiben. Dazu ist sie gar nicht ermächtigt und auch nicht in deren Aufgabenumfang definiert. Ich vermute, es steckt eine Unterhaltsbeistandschaft des JA dahinter.

Freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur dann unterhaltsmindernd, wenn dies dem Willen des Gebers entspricht.. Die Zahlungen des Vaters an seine Tochter fallen also unter den Tisch. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob diese Zahlungen nicht sozialrechtliche Konsequenzen haben.

Dein SB beträgt 890 € West bzw. 820 € Ost. Von deinem Einkommen sind die ESt als auch die (freiwilligen) Beiträge zur Sozialversicherung abzuziehen. Erst dann kann der KU festgelegt werden und erst nach Abzug des Erwerbstätigenbonus dann der BU.

Irgendwie ist der Wurm drin in der Berechnung. Hast du irgendetwas schriftliches, das du hier kurz reinsetzen kannst?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 20:40
 mork
(@mork)
Schon was gesagt Registriert

hier ist ein auszug aus dem schreiben der arge:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 21:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bitte anonymisieren und die Links erneut einstellen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 21:18
 mork
(@mork)
Schon was gesagt Registriert

oh ja, klar. hab nicht nachgedacht. dankeschön!

arge 001
arge 002


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 21:31
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Laut ARGE hat die Mutter einen Anspruch von ca. 750 Euro monatlich an mich, den die ARGE Abt. Unterhaltseintreibung von mir verlangt.

Nein, das ist garnicht der Anspruch der Mutter an Dich, das ist der Anspruch der Mutter an die Arge, und sie machen sichs sehr einfach, indem sie sagen, dass, solange der Anspruch der Mutter an Dich nicht berechnet ist sie einfach genau das von Dir fordern, was sie selber zahlen. Auf welcher Rechtsgrundlage sie das fordern, steht da nicht ("so vermeiden Sie, dass bis zum Abschluss der Prüfung ggfls. hohe Unterhaltsrückstände entstehen").

Heisst aber wohl nur, Du sollst jetzt schonmal irgendwas zahlen, weil wenn der Anspruch "berechnet" ist, werden sie dieses Geld mit Wirkung ab jetzt von Dir rückwirkend fordern. Also wäre es wohl sinnvoll, Ihren Anspruch selbst berechnen und auf dieser Basis zu zahlen.

Normalerweise macht man das als Angestellter auf Basis der letzten 12 Gehaltszettel, als selbständiger auf Basis der letzten 3 Jahre. Bei Dir natürlich beides problematisch, also vielleicht einfach auf Basis Deines neuen Arbeitsvertrages ausrechnen?

Weil Du keine weiteren Details nennst, kann man das schwer abschätzen, aber es ist auf jeden Fall ein Mangelfall, d.h. Du behälst den Selbstbehalt (1000,- für unverheiratete Väter) plus 5% pauschale Werbungskosten (92,-), also Du zahlst auf jedenfall weniger als die Zahlen, die in dem Brief stehen.

Zu Deiner eigentlichen Frage, ob Du das steuerlich geltend machen kannst: Ja, nach §33a EStG kannst Du den Betreuungsunterhalt (nicht den Kindesunterhalt) bis zu 7680,- jährlich (also 640,- monatlich) von der Steuer absetzen. Allerdings zählt dieser Steuervorteil auch wieder zu Deinem Einkommen, also im Mangelfall nützt Dir das nichts, nur der Arge, es sei denn, sie kommen nicht auf die Idee, also bring sie auch nicht drauf.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2006 22:49
 mork
(@mork)
Schon was gesagt Registriert

hach..., großartig. da werden gleich mehr fragen gelösst als ich eigentlich gestellt habe.
vielen herzlichen dank an euch!

ich habe eben einen befreundeten anwalt angerufen, der wird sich die geschichte mit mir zusammen mal genauer ansehen. ich werde euch über die fortschritte und spätere ergebnisse auf jeden fall auf dem laufenden halten.
das hat sicher auch großen informationswert für andere user.

freue mich sehr, dass ich als unterhaltzahlendes monster nicht alleine auf dieser welt bin.

:schilddanke:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2006 23:07