meine (bald ex) Frau und ich haben uns auf das gemeinsame Sorgerecht entschieden. Ich werde das Kind besuchen können sooft ich will. Soweit so gut.
Doch ein Punkt bereitet mir große Sorgen. Was ist wenn meine ex-Frau ins Ausland zieht? Kann ich Ihr das von vorne herein verbieten? Kann ich darauf bestehen, dass mein Kind bei mir in der nähe wohnt oder zumindest nicht aus Deutschland wegzieht.
[Editiert am 9/9/2004 von sbere]
Hallo sbere,
meine (bald ex) Frau und ich haben uns auf das gemeinsame Sorgerecht entschieden.
Hmmmm...GSR ist der Regelfall bei miteinander verheirateten Eltern. Da bedarf es keiner besonderen Einigung.
Ich werde das Kind besuchen können sooft ich will.
Klasse! Hast du das auch schriftlich? Lass es ggf. im Scheidungsurteil verankern. Man kann ja nie wissen...
Was ist wenn meine ex-Frau ins Ausland zieht?
Ihr hab durch das GSR aus das ABR gemeinsam. Es wäre also der Straftatbestand des Kindesentzugs gem. § 235 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Ist allerdings ein stumpfes Schwert. Wenn das Kind weg ist, ist es erst mal weg. Im Vorgriff auf das Risiko kannst du nur das ABR beantragen und damit ausgestattet bestimmen, das Kind darf bei der KM leben. Diese Konstellation wird der Richter allerdings mit einigien zynischen Bemerkungen vom Tisch wischen. Du musst also warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Oben rechts haben wir einen Link zur Auslandsliste. Vieleicht gibt es dort noch andere Ideen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
davon gehe ich nicht aus, dass meine Frau mit dem Kind abhaut. Rein rechtlich also hat meine Frau gar nicht die Möglichkeit wegzuziehen, sofern ich nicht zustimme? Wie sieht es aus wenn Sie zu Ihrem neuen Lebensgefährten ziehen will. Geht das dann gar nicht ohne meine Zustimmung? Fällt das Kind dann mir zu?
Da habe ich mich, lieber sbere, missverständlich ausgedrückt.
Zwar erfüllt es den Straftatbestand, doch interessiert es niemanden! Wenn sie wegzieht, dann ist sie weg. Das Kind wieder zu holen, besonders aus dem Ausland, ist ein Irrsinnsaufwand.
Ganz deutlich: Wenn die Ex halbwegs sinnvolle Gründe nennen kann, dann ist sie weg innerhalb Deutschlands. Mit dem Auslands ist im Prinzip genauso.
Das Schlimme ist ja, dass du nicht unbedingt etws davon im vorwege erfährst, die Ex also Fakten schafft. Dann kommt das Kontinuitätsprinzip (Kind hat sich in der neuen Umgebung eingewöhnt) und du guckst in die Röhre.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
