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Vormundshaft für meine Tochter

 
(@heizer)
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Hallo Forumsteilnehmer,

ich habe wahnsinnige Angst um meinee kleine Tochter, sieben Jahre, die offensichtlich schwer erkrankt ist Sie hat überall Ausschlag und ich habe diesen Fotografiert und bei Gericht vorgelegt, mit einem Antrag auf Vormundshaft. Ich habe kein sorgerecht und war mit der Mutter auch nicht verheiratet. Dadurch bekomme ich auch keine Auskünfte bei den Ärzten, das will das zuständige Gericht jetzt klären, per Eilantrag. Da ich vor zwei Jahren meine Existenz, meine Betrieb, verloren habe, beruft sich die Mutter immer wieder auf den Uterhlt und macht mir auch so mein Leben ziemlich zur Hölle. Kann das ein Grund sein, dass mir das Gericht die Vormundschaft nicht erteilt? Ich habe vorher immer mehr als nur den normalen Unterhalt gezahlt und das Nachweislich. Sie droht mir jetzt mit einer Verleumdungsklage. Habe icch eine Chance? Der Rechtspfleger hat mir gnau erklärt, wie ich mich im Falle eines Streits verhalten soll, aber ch weiss, dass die Mutter nichts auslasse wird, um mich in ein schlechts Licht zu rücken. Hat jemand von Euch Erfahrung mit solchen Situationen? Ich bin für jeden Tip Dankbar.

Viele Grüsse Heizer


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2004 15:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Heizer,

als Nicht-Sorgeberechtigter stehst du mittellos da; das weißt du selbst. Ob du eine Chance hast, ließe sich nur orakeln und darin sind wir denkbar schlecht (sonst hätten wir nicht diese Probleme).

Verhalte dich normal, authentisch. Sei bestimmt und doch höflich. Stelle den Fokus ausschließlich auf das Kind. Wenn die KM die behandelnden Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet, hast du keine Chance auf einen Beweis. Die Vermischung von Unterhalt und Umgang/Fürsorge wird von raffgierigen Charakteren immer betrieben - das muss dein RA gleich im Ansatz wegbügeln und dies in aller Schärfe.

Ich wünsche dir ganz viel Erfolg - du kannst es brauchen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2004 21:33
(@heizer)
Schon was gesagt Registriert

Darauf wird die KM sich berufen. Wir werden auch mit einer Klage wegen Verleumdung rechnen müssen, der wir aber relativ gelassen gegenüber stehen. Sie hat ja bereist zuviel zerstört, als das uns das noch stören könnte.
Das sie gierig ist hat sie mehrmals bewiesen, dass sie dabei über ihre eigenen Kinder weggeht auch. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.

Viele Grüsse Heizer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2004 22:08
(@heizer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
ich wollte Euch mal über den derzeitigen Stand oder auch Zustand informieren.
Meine Ex hat den Antrag mit Bitte um Stellungnahme seit einer Woche vorliegen. Schwups geht sie mit meiner Tochter Schoppen, kleidet sie komplett neu ein un man glaubt es nicht, sie renoviert ihre komplette wohnung neu. Nach umgerechnet 8 Jahren, die sie dort wohnt war das bestimmt auch nötig.
Eine ehemalige Kollegin von ihr erzählte mir gerade, dass ich wohl wegenein paar lpischer Dellwarzen, beim Gericht einen Antrag aufs Sorgerecht gestellt hätte, meine Ex erzählt das jedem im Amt auf dem Flur, ob ers wissen will oder nicht. Angeblich bin ich auch Alkohol- und Drogenabhängig und wäre nur aufs Geld scharf.
Das Problem dabei ist, dass ihr ziemlich viele Leute glauben, weil sie in der Behörde immer gepflegt und ordentlich rumläuft. Wie das bei ihr Zuhause abgeht wissen die Wenigsten.
Tolle Mutter oder?
Sie hat etwas erzählt, was ich nicht so ganz einleuchtet und vielleichtt wißt Ihr ja etwas mehr.
Angeblich hat sie das Sorgerecht, für den Fall, dass ihr was passit so geregelt, dass meine Tochter nach Dänemark kommt zu Freunden von ihr. Angeblich ist das auch notariell beglaubigt, so dass ich kene Chance mehr hätte, egal was für Anträge ich stelle. Kann das sein?
Wäre Super, wenn ich von Euch nen Tip bekommen könnte, was ich da unternehmen kann.

Liebe Grüsse Heizer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2004 14:40
(@heizer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,
meine Ex hat mir verkünden lassn, dass sie die Dame vom Jugendamt, es ist nun eine Vertretung, sehr gut kennen würde und dafür sorgen würde, dass ich auf gar keinen fall meine Tochter jemals wieder sehen werde. Mir fällt es ziemich schwer dabei ruhig zu bleiben.
Angeblch würde sie sich auf gar keinen Fall auf eine Gerichtsverhandlung einlassen, da wüsste sie schon we sie da rum kommt.
Meine LG meint, dass sie das so ohne weiteres zwar behaupten kann, aber doch letzten Endes der Richter entscheidet, ob und wann eine Verhandlung Sinn und Zweckmäßiig ist. Ausserdem hätte ich das recht Widerspruch einzulegen bei Gericht, wenn mit ihrer Stellungnahme etwas nicht stimmen solllte. Einen Antrag auf Umgang könne ich auch ohne weiteres direkt beim Gericht stellen. Ist das so richtig? Ich würde den Antrag am liebsten sofort stellen, aber sie meint wir sollten die Stellungnahme erst mal abwarten.
Zur Zeit darf nicht mal meine Mutter die Kleine sehen, sie versucht es regelmäßig. Ausserdem hat die Ex ja gedroht, dass meine Mutter die Kleine nie wieder sehen würde, wenn sie irgendetwas in meine Richtung unterschreiben würde.
Zur Zeit ist die Ex krankgeschrieben, anscheinend braucht sie Zeit zum Aufräumen und Putzen. Diese Lügerei von ihr finde ich echt zum .....
Kann mir eventuell jemand etwas zu ihrer angeblichen Sorgerechtsübertragung , die sie angeblch per Notar gemacht hat, sagen? Ich habe darüber nirgends etwas finden können.
LG Heizer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2004 11:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Heizer,

wir sollten mal telefonieren; idealerweise wochentags am Vormittag. Tel.-Nr. im Impressum.

DeepThought

[Editiert am 5/11/2004 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2004 13:41