😡 Hallo delfin
Hast du es gut, das der Richter ein Gutachten machen will, meiner hat es nicht für nötig empfunden es zu machen, obwohl meine Anwältin es mehrfach Vergebens beantragte.
So eine Gerichtsbarkeit wie in RD hab ich noch nicht gesehen.
gruss
gerd
Hi Gerd,
worum ging es in eurer Verhandlung? auch um ABR und warum wollte er kein Gutachten.
Kennst du dich mit so Gutachten aus, ich weiß noch gar nicht so richtig was auf mich zukommt und wie lange es überhaupt dauert.
Frage über ein Gutachten ist übrigens an alle ?
Danke
Gruß Delfin
Hi Gerd,
worum ging es in eurer Verhandlung? auch um ABR und warum wollte er kein Gutachten.
Kennst du dich mit so Gutachten aus, ich weiß noch gar nicht so richtig was auf mich zukommt und wie lange es überhaupt dauert.Frage über ein Gutachten ist übrigens an alle ?
DankeGruß Delfin
Ja geht auch ums ABR, nein leider nicht, aber ich habe mich etwas aufklähren lassen, Anhöhrungen der Kinder sollen wohl besser als Gutachten??
Hallo zusammen
Ich hoffe das sich noch einige an meine Anfangsgeschichte erinnern können???
Mittlererweile bin ich in 2 Distans:
ICH HOFFE DAS ES EUCH NICHT ZU VIEL GEWORDEN IST
Das AG in Rendsburg hat das ABR u. ASR im juni diesem Jahres meiner Ex zugesprochen, hierrüber habe ich Beschwerde eingereich beim OLG in Schleswig-Holstein.
Hinsichtlich des JA wurde aufgrund das im letzten Gerichtstermins festgestellten Unregelmäsigkeiten wie Vorbenthalten von Informationen, die damalige JA-Mitarbeiterin hielt es nicht für nötig in einem Ihrer Berichte ans AG zu erwähnen das zwei (nicht Leiblichen Kinder von mir) Kinder ( 10 u. 11 jahre) meiner Ex weglaufen wollten von ihr,und sich auf den weg zu mir Befanden(Ich hatte davon Berichtet), Dies wurde mit einem Satz abgetan von der JA Mitarbeiterin "Weil es einen Streit mit dem LG der KM gab"Ausserdem wurden die vom AG Angeordneten Unangemeldeten Hausbesuche jeweil 2-3 Tagen vorher angemeldet bei miener EX. mit der Begründung "Sie hätte ein Auge dafür ob gerade aufgeräumt worden währe, oder ob es immer so aussehen würde".
Diese JA- Mitarbeiterin wurde Mittlererweile Ausgewechselt was einiges Vermuten lässt, jetzt hat sich das OLG (wieder) an des JA in Rendsburg gewand und um eine Stellungnahme gebeten, wie kann es sein das sich ein anderes Gericht sich ans gleiche JA wendet??Für mich ist das sehr Fragwürdig ob es denn mit rechten dingen zu geht,
und promt habe ich jetzt die Antwort "eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus"was Lese ich mein Jüngster wollte zu mir wegen eiem Streit!!!der scheint ja wohl des öfteren da zu geben, weil meine Ex nicht nur mir über Schläge Berichtete sonder Ihrer Schwester auch.
Wie soll ich da dem JA noch Vertrauen.
Ach ja der gleiche Richter in Rendsburg hat einem Kontakt zur Oma (Schwiegermutter) nicht statt gegeben, da sie seit einigen Jahren keinen Kontak zu den Älteren Kindern hatte und die KM den Kontakt nicht wünsche,(Kantaktboykott von der Mutter)auch ich darf die Älteren Kinder nicht Sprechen oder Kontakt haben.
Um das was ich euch Schreibe Glaubhaft zu machen habe ich am Ende die Originale Jeweil eingefügt Schaut es euch an, bin auch Dankbar über eure meinung.
LG Gerd.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Jugend, Soziales und Gesundheit
Jugendamt
Kreis Rendsburg-Eckernforde • Postfach 905 • 24758 Rendsburg
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht
Gottorfer Str. 2
24837 Schleswig
Auskunft erteilt:
Fr.XXXXX
Durchwahl: 04331/xxxxxxx
Fax-Nr.: 04331/xxxxxxx
Zimmer:
E-mail-Adresse:
info@kreis-rd.de
Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom
8 XX 209/04
Mein Zeichen, mein Schreiben vom
xxx-8.1-L 529
Rendsburg
08.11.2004
Familiensache L. ./. L
Quellenangabe:
Hausbesuch am 23.08.2004. >"
Unangemeldete Hausbesuche am 17.09. und 18.10.2004. y
Gespräche im Jugendamt am 07.10.2004 und 22.10.2004.
Besuch der Kindertagesstätte am 20.10.2004.
Telefonate mit der Kindertagesstätte am 21.09.2004 und 21.10.2004.
Telefonat mit dem Kinderarzt am 18.10.2004.
Frau L. bewohnt gemeinsam mit ihren 4 Kindern und ihrem Lebensgefahrten Herrn
Q. eine 3 -1/2 Zimmer-wohnung am XXXXXXXX 19 in Rendsburg. *Sohn1* (11J.)
bewohnt ein eigenes Kinderzimmer, *Tochter1* (10J), *Sohn2* (6J) und *Sohn3* (5J) teilen sich derzeit
ein Kinderzimmer. Geplant sei, dass Frau L. und Herr Q. im Wohnzimmer
nächtigen und ihr Schlafzimmer für *Tochter1* hergerichtet wird. Dieser Plan sei jedoch aus
finanziellen Gründen derzeit nicht umsetzbar. In der Wohnung leben außerdem zwei
Katzen und ein kleiner Hund.
Alleinige Gespräche mit den Kindern waren sowohl im Haushalt der Kindesmutter als auch
im Kindergarten möglich. *Sohn2* und *Sohn3* zeigten sich in der Lage, sich zu den
Fragestellungen zu äussern.
Bei *Sohn3* wurde deutlich, dass er sich stark durch seine derzeitige emotionale
Befindlichkeit in seinen Antworten leiten ließ.
2-
schen dort Lebensumstande, die als unangemessen zu bezeichnen sind. Es
ist zu befurchten, dass die Kinder weiterhin korperlichen und psychischen
Schaden nehmen werden, wenn sie weiterhin in der Obhut der Kindesmutter
und deren Lebenspartner verbleiben."
Bitte übersenden Sie möglichst binnen vier Wochen ab Erhalt dieses Schreibens ei-
ne aktuelle Stellungnahme zur Frage der Sorgerechtsregelung. Bitte nehmen Sie in
Ihrer Stellungnahme insbesondere zu folgenden Fragen Stellung:
1. 1st es zutreffend, dass die Kinder durch den Lebenspartner der Kindesmutter,
Herrn Q, geschlagen werden?
2. Haben die Kinder Ihnen gegenuber den Wunsch geäusser, dass sie gern wieder
nach Berlin zuruckkehren wurden?
3. Haben die Kinder sich Ihnen gegenuber zu der Frage geäussert, ob sie lieber bei
der Kindesmutter oder dem Kindesvater leben wollen?
4. Bekommen die Kinder nach Ihrer Einschatzung von der Kindesmutter die not-
wendige Forderung? Wird *Sohn2* hinsichtlich seiner Sprachbehinderung von der
Mutter angemessen gefordert und behandelt?
5. Herrschen in der Wohnung der Kindesmutter Umstande, die als unangemessen
zu bezeichnen sind?
6. Steht zu befurchten, dass die Kinder korperlichen oder psychischen Schaden
nehmen werden, wenn sie weiterhin in der Obhut der Kindesmutter und deren
Lebenspartner verbleiben?
Bitte besuchen Sie im Rahmen Ihrer Ermittlungen auch den Kindergarten von *Sohn2*
und *Sohn3*. Eventuell haben Sie dort die Moglichkeit, in Anwesenheit einer Er-
zieherin ein kurzes Gesprach mit den Kindern zu fuhren, damit geklärt werden kann,
ob die Kinder in der Lage sind, sich zu den relevanten Fragestellungen zu auässern.
-3-
Sichtweise des Kinderarztes:
Der Kinderarzt berichtete, er habe im Mai 2003 bei *Sohn2* die U 8-Untersuchung
durchgeführt und eine Entwicklungsverzögerung um etwa 1 Jahr feststellen können.
Weiter vermutete der Kinderarzt bei *Sohn2* ein durch die Trennung der EItern hervor-
gerufenes Traumata. Der Kinderarzt empfahl der Kindesmutter, *Sohn2* in der Kinder- und
Jugendpsychiatrie vorzustellen sowie ihn schnellstmöglich in einem Kindergarten
anzumelden. Auch sah er eine sprachliche Förderung als dringend erforderlich an.
Da Frau L. die folgenden U-Untersuchungen von *Sohn2* und *Sohn3* nicht
wahrnahm, konnte der Kinderarzt keine Auskunft über den derzeitigen Entwicklungsstand
der Kinder geben.
Aus Sicht des Jugendamtes:
Frau L. und Herr Q. zeigten sich dem Jugendamt gegenüber stets offen und
gesprächsbereit. Kritik bezüglich der versäumten Forderung und U-Untersuchungen von
*Sohn2* und *Sohn3* konnte Frau L. annehmen und konstruktiv umsetzen. So hat
sie sich bereits bei ihrem Kinderarzt einen Termin zum Nachholen der U-Untersuchung
geben lassen und wird die Kinder am 06.11.2004 am ,,Tag der Sprache" von einem
Logopäden auf Förderbedarf testen lassen.
*Sohn2* und *Sohn3* machten insgesamt den Eindruck zweier gut versorgter und
fröhlicher Kinder. In ihrem neuen Lebensumfeld haben sich die Kinder gut eingelebt. Eine
erneute Entwurzelung von *Kin2* und *Kind3* wird von uns aus als nicht förderlich für
die weitere Gesamtentwicklung der Kinder angesehen.
Im Auftrage
Dienstgebaude:
xxxxxxxxxxx8
24768 Rendsburg
Telefon: 0 xxxx/xxxx
Telefax: 0xxxx/xxxx
und hier noch zwei vorrangegangene Bericht von Anderen JA Mitarbeiter
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kreisjugendamt
Kreis Rendsburg-Eckernförde • Postfach 905 • 24758 Rendsburg
Auskunft erteilt:
Frau Me.-G.
Amtsgericht Rendsburg
- Familiengericht -
XXXXXXr. 17
24768 Rendsburg
Eingegangen
1 2. Nov. 2002
K.-E. und T.
Rechtsanwaltinnen
Durchwahl:
Fax-IMr.:
Zimmer:
Ihr Zeichen, Ihr Schreiben vom
XX X 537/02
Mein Zeichen, mein Schreiben vom
xxx-8.1L 529
Rendsburg
06.11.2002
Familiensache M.L./.G.L.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Die Unterzeichnende führte zum einen ein persönliches Gespräch mit Frau L. und
zum anderen ein Telefonat mit der zuständigen Kollegin des Jugendamtes Berlin, Fr.
Kl.
Insgesamt stellte sich für die Unterzeichnende folgende Situation dar.
Frau L. ist anlässlich der Trennung von ihrem Mann zunächst nach Rendsburg
gefahren, da sie hier Bekannte hat. Mittlerweile hat Frau L. sich nach eigenen
Angaben in Berlin abgemeldet und plant ernsthaft, gemeinsam mit ihren Kindern nach
Rendsburg zu verziehen.
Zurzeit lebt sie mit ihren 4 Kindern, *Sohn1*, *Tochter1*, *Sohn2* und *Sohn3*, bei einer
Freundin in der Sxxx. St.. Für *Sohn2* und *Sohn3* beantragte Frau L. im
Rahmen einer einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Frau L. berichtet, dass sie seit 5 Jahren mit Herrn L. zusammen ist. Ihr Mann ist
arbeitslos, so dass beide zu Hause waren und als Ansprechpartner für die Kinder
potentiell zur Verfugung standen. Frau L. arbeitete von Mai bis Oktober für 3 1/2
Stunden am Tag.
Weiterhin wurde deutlich, dass neben den EItern die Exfreundin ihres Mannes sich häufig
in der Familie aufhielt und ebenfalls eine wichtige Ansprechpartnerin für die Kinder war.
Aus diesen Schilderungen läßt sich für die Kinder schliessen, dass der Kontakt der Kinder
zum Vater durch dessen Arbeitslosigkeit regelmässig war und vermutlich eine innige
Beziehung besteht.
-2-
Frau L. berichtet, dass Hr. L. nach ihren Vorstellungen zu streng zu den Kindern
war und wenig Initiative zeigte, sich mit den Kindern zu beschäftigen. Die meiste Zeit habe
er am Computer gearbeitet bzw. gespielt.
Frau K. berichtet, dass sie die Familie seit kurzer Zeit kenne. Herr L. habe sich an
sie gewandt und um ein Gespräch gebeten. Daraufhin habe Frau K. dann auch ein
Gespräch mit Frau L. geführt.
Hinsichtlich der Kinder berichtet Frau L., dass diese aus ihrer Sicht zu beiden
EIternteilen eine Beziehung aufgebaut haben. Zum Zeitpunkt des Gespräches, welches
vor einigen Wochen stattfand, wirkten die Kinder durcheinander, welches durch die
Trennungssituation zu erklären ist. Weiterhin berichtet Frau K., dass sie aus den
Gesprächen erfahren hat, dass die Kinder durch die ehemalige Partnerin Herrn L.
wesentlich mitbetreut wurden.
Insgesamt hat sowohl Frau K. als auch die Unterzeichnende die Einschätzung, dass
ein EIternteil alleine vermutlich mit der alleinigen Erziehung der Kinder stark gefordert bis
überfordert wäre. In diesem Falle wurde das Jugendamt den EItern die Annahme einer
Jugendhilfe nahe legen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrage
xxxxxxxxxxxxxxx
Dienstgebaude:
xxxxxxxxxx 8
24768 Rendsburg
------------------
Anm. Admin: Keine Namen in Beiträgen! Board-Regeln lesen!
[Editiert am 2/12/2004 von DeepThought]
Moin Gerd,
das JA mag dich nicht! Ist auch egal. Es gehört nicht viel dazu. Als Mann geboren und Vater zu werden reicht häufig aus.
Und wenn du meinst, der JA-MA ist ausgewechselt, dann täuscht du dich. Dein Gesprächspartner wechselt - mehr nicht. Alles andere, insbes. Schriftsätze werden gerade in so kniffligen Fällen durch einen ganzen Stab von JA-MAs gemeinsam geschrieben. Deren erklärtes Ziel ist, der KM eine Geldquelle zu belassen.
Insgesamt weis der Bericht eklatante Lücken auf, beschönigt die Situation der Kinder und Lebenstauglichkeit der KM. Auch nichts neues. Kindeswohl ist dort erfüllt, wo ein Kühlschrank steht, das Bett und die Toilette Klo. Ach ja, und wo Mama ist. 😛
Du kannst dem nur durch Sachlichkeit und Beweise entgegentreten. Da es sich um ein Verfahren in SH dreht, solltest du mit mir oder mel telefonisch Kontakt aufnehmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
