Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht - Vorteile?

 
(@funkemde)
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Hallo zusammen,

was bringt das gemeinsame Sorgerecht für Vor- und Nachteile? Als Vater eines unehelichen Kindes habe ich ja nur ein Umgangsrecht, nicht jedoch das Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht. Was bringt das im Fall einer Trennung?

Danke für Eure Antworten und schönes WE.
--
M'o


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2004 17:10
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo,

wenn ihr noch zusammen seid, könntet ihr doch auch beim JUgendamt das gemeinsame Sorgerecht angehen. Alleiniges hat den "Vorteil" für die MUtter, dass sie alles allein bestimmen darf (und auch "muss"). Nach einer Trennung, kannst Du nicht mehr mitreden was läuft.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2004 21:43
(@funkemde)
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Aha, soweit schon klar. Aber was darf sie dann allein bestimmen und was nicht?

cIao


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2004 18:54
(@delfin)

Hallo,

wie biga schon gesagt hat, wenn sie AS hat, darf sie alles bestimmen.
Du hast keine Rechte mehr.

Delfin


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2004 19:05
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Du,

mit alleinigem Sorgerecht kann sie wirklich alles alleine entscheiden - wo das Kind lebt, sie ann umziehen wohin sie will, welcher Kindergarten, Schule etc. aber auch die Ärzte, bei Ops und so.
Beim gemeinsamen gibt es alltägliche Sachen, die dann jeder alleine entscheiden darf, z.B. was das Kind isst, welche Sendung es sieht etc. Zu den nicht alltäglichen Dingen, die dann gemeinsam entschieden werden müssen gehören Kindergarten, Schule, Ärzte, Konten, Aufenthalt und so.
Such doch mal im Internet unter Sorgerechtsvereinbarung z.B. beim Verband alleinerziehender.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2004 21:53
(@sylvi)
Schon was gesagt Registriert

Ein Grund, weshalb ich ganz froh bin trotz Trennung das Gemeinsame Sorgerecht für unseren Zwerg zu haben, ist: Falls mir als Mutter mal was passieren sollte, sind die nächsten Angehörigen des Kindes meine Eltern. Dann könnte mein Ex dreimal mit der Vaterschaftsanerkennung winken, es würde ihm nichts nützen.
So hätte der Zwerg im Falle eines Falles automatisch seinen Papa.
Nach einer Trennung ohne gemeinsamen Sorgerecht hättest Du nur noch das Recht auf Umgang, mehr nicht. Und ich kenne einige Mütter, die selbst das noch verwehren, weil sie das alleinige Sorgerecht haben. :exclam: :geschlossen:
:


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2004 14:13
(@sylvi)
Schon was gesagt Registriert

Ups, jetzt ist mir bei meiner Rumspielerei ein Smiley reingerutscht. Und unterschrieben hab ich auch nicht. Sorry. :red:
Gruß, Sylvie


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2004 14:14
(@surfer)
Schon was gesagt Registriert

Um nochmal in aller Deutlichkeit nachzufragen...
Habe eine Vaterschaftsanerkennung die mir das Umgangsrecht sichert. Ist es also sinnvoll ein gemeinsames Sorgerecht zu vereinbaren? Ich und meine Ex-LG haben noch ein relativ gutes Verhältnis zueinander, das sollte also noch funktionieren. In ein paar Jahren kann die Stimmung aber umschlagen, wer weiß das schon.
Sollte ich mich also noch um das gem. Sorgerecht kümmern???
Bitte einen Rat!!!!


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 21:54
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

um mal in aller Deutlichkeit zu sagen... alle diese "Rechte" sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Ob nun die Mutter von rechts wegen machen kann was sie will, Umgang verwehren, wegziehen, sich "alleine Sorgen" *prust* oder nicht ist egal, denn daran hindern kann sie so gut wie nichts und niemand... Wenn sie wegzieht trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht, wat willste machen? Sie auf "Rückzug" verklagen? Wenn sie Dir meint verbieten zu müssen, im KiGa vorbeizukommen, dann hältste Dich besser dran, sonst kommt sie Dir wegen ner Klage oder einstw. verfügung, dass Du Dich Ihr (und Deinen Kids!)nicht mehr als 500m nähern darfst... etc... nochmal... all diese "Rechte" sind im üblicherweise nicht durchsetzbar...

Es sind für mich symbolische Rechte - ich bin mit meinen Kids auch "rechtlich verbunden" *räusper* und Rechte, die wichtig werden, wenn der Mutter "etwas zustößt"... wg. Sorgerecht bei Tod der Mutter etc... Ansonsten kann die Mutter machen was sie will, wenn sie will....


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 22:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast im Praktischen Recht, TabSel. Es geht aber doch noch etwas weiter.

Nehmen wir den Antrag auf Wohngeldzuschuss. Wenn du kein GSR hast, fallen die Kinder als Familienzugehörig raus und es gibt weniger Geld.

Nehmen wir den Wunsch des Kindes, beim Umgangselternteil leben zu wollen. Bei GSR kein Problem; das Kind bleibt zur Not einfach dort, Gemeinsames ABR vorausgesetzt.

Es rankt sich also doch noch etwas mehr darum und das jetzt aufkeimende Interesse an uns Vätern kann durchaus geeignet sein, mehr zu bewirken. Vielleicht bekommenw ir doch mal französische Verhältnisse.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 22:31