hallo,
mein ex möchte mir aufgrund seiner schweren erkrankung das alleinige sorgerecht übertragen, damit ich bei einer evtl. verschlechterung keine probleme mit den behörden habe (ausweis ect), wenn er mal nicht mehr in der lage sein sollte, seine erforderliche unterschrift zu leisten (was wir alle nicht hoffen)
nun kann man diesen antrag ja auch ohne anwalt mit zustimmung des ex-partners an das gericht stellen, dem dann bei zustimmung im allgemeinen stattgegeben wird.
wo finde ich eine vorlage, wie man das ganze schreibt? ich habe das ganze netz schon abgesucht, aber alles, was ich finden konnte, waren kostenpflichtige vorlagen. hat jemand einen tip oder eine solche vorlage vorliegen?
danke im voraus
gruß
tortour
[Editiert am 23/4/2005 von tortour]
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hi,
danke erst einmal für den link, aber das ist leider nicht das richtige, da wir schon seit 5 jahren geschieden sind. ich suche eine vorlage, wie man einen antrag an das gericht schreibt und gleichzeitig die zustimmung mit beifügt.
Phoenix, mußt nicht weinen, es bleibt alles wie es ist und keiner, außer wir als eltern, erfährt was davon. auch nicht das kind....
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hallo Tortour,
wenn Du nichts findest, ruf doch enfach mal morgen beim Gericht an und frag nach, wie das gemacht werden muß. Vielleicht können die Dir dann nen Vordruck faxen oder Du kannst Dir einen abholen.
Wenn bei mir irgendwelche Fragen offen waren, hab ich da immer nachgefragt und meist ist mir auch freundlich und recht schnell weitergeholfen worden.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
mein ex möchte mir aufgrund seiner schweren erkrankung das alleinige sorgerecht übertragen, damit ich bei einer evtl. verschlechterung keine probleme mit den behörden habe (ausweis ect), wenn er mal nicht mehr in der lage sein sollte, seine erforderliche unterschrift zu leisten (was wir alle nicht hoffen)
Dazu bedarf es nicht der Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein.
Eine Vollmacht ist ausreichend.
Das Gericht wird auf Antrag gemäß BGB § 1671 (2) Satz 1 zwar zustimmen, das kostenpflichtige Verfahren kann man sich aber sparen.
PS: Interessanter Avatar.
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Torx
Hi Torx,
ich habe auf meiner suche im web, ob man auch so vorgehen kann, nur gefunden das es mit einer Vollmacht nicht geht, sondern daß man wirklich das gericht bemühen muß, das diese im ernstfall nichts wert ist. wenn seine unterschrift erforderlich sein sollte, ist sie durch die Vollmacht allein nicht ersetzbar und ich würde z.b. damit allein keinen neuen ausweis für das kind kriegen. frag mich jetzt aber nicht nach dem link, ich hab ihn nicht mehr.
gruß
tortour
p.s.: hab ihn doch noch gefunden:
http://www.wdr.de/tv/recht/fragen/view/rf05082.html|alleinig|sorgerech t"> http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http://www.wdr.de/tv/recht/fragen/view/rf05082.html|alleinig|sorgerecht
[Editiert am 24/4/2005 von tortour]
Anm. Admin: OT einvernehmlich gelöscht
[Editiert am 24/4/2005 von DeepThought]
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Ich zitiere:
Können Eltern die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil durch einvernehmliche Absprache regeln?
Grundsätzlich muss für den Fall der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung setzt den Antrag eines Elternteils und die Zustimmung des anderen Elternteils voraus. In diesem Sinne ist das Einvernehmen der Eltern die Voraussetzung für die gerichtliche Entscheidung. Eine einvernehmliche Regelung der Eltern unter Ausschluss des Gerichts kommt allerdings nicht in Betracht. Deshalb sind auch entsprechende elterliche Vereinbarungen in notariellen Verträgen unbeachtlich und ohne jegliche rechtliche Wirkung.
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Da verwechselst du was. Hier geht es um die Übertragung der Sorge auf ein ET. Ihr wollt aber lediglich eine Unterschrift des Vaters im Einzelfall ersetzen. Und dazu reicht eine Vollmacht.
Torx
Hallo tortour,
schau auch mal hier:
Vorsorgevollmacht
Nach unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung in allen Angelegenheiten. Rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen, wie sie aber oft bei einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit gefordert sind, dürfen ....
Weiter im Text: Vorsorgevollmacht
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Torx
hi Torx,
danke für den link. konnte ihn heute morgen aufgrund der zeit aber nur überfliegen und werde ihn mir heute mittag näher zu gemüte führen.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean