Hallo liebes Forum,
also ich mache mich gerade ums Sorgerecht sorgen.
Ich lebe gerade von meiner Frau getrennt und habe automatisch GSR. Soweit so gut.
Aber ich will eigentlich, dass es dabei bleibt und meine Ex nach der Scheidung das ASR einreicht und vielleicht auch durchkriegt.
Ich habe nämlich gelesen, dass es Väter egal welcher Nationalität ein Problem darstellen kann, gegen die Bewilligung des ASRs zu argumentieren. Ich bin zwar Deutscher, aber halt in Frankreich, 500km von meinem Sohn getrennt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob ich in Deutschland 500km auseinanderwohne, oder halt noch eine europäische Grenze dazwischen liegt. Wer weiss da was drüber?
Dann gibt es die Sorgerechtsvereinbarung. Die könnte ich vielleicht erreichen. Allerdings habe ich auch mal den Wert eines solchen Dokuments recherchiert und muss, so glaube ich zumindest, feststellen, dass so ein Ding ein etwas härter erarbeitetes Toilettenpapier-wertigs Dokument ist.
Was soll das mit dem Ding? Eine Vereinbarung treffen, die eh nicht bindend sein muss? Also bitte! Was meint ihr?
Danke,
Michael
[Editiert am 16/4/2005 von Weisnich]
Hallo Michael,
das GSR kann Dir eigentlich nur genommen werden, wenn Du grobe Fehler machst. Hierüber würde ich mir keine Sorgen machen.
Das GSR bedeutet für Dich als Umgangsvater jedoch nur, dass Du Auskunftsrechte bei den Ärzten, Schulen etc. besitzt. Auch hast Du Auskunftsrechte bei der Mutter, also was Dein Kind so macht. Dann sollten Entscheidungen, die prägend für die Entwicklung des Kindes sind, gemeinsam getroffen werden. Z.B. auf welche weiterführende Schule das Kind geht. Und hier hast du, da Du nur Umgangsvater bist, kaum die Möglichkeit, mit konkretem Wissen für dich selbst eine Meinung zu bilden und diese dann noch fundiert der Mutter beizubringen.
Ansonsten gibt es eben den "großen und kleinen Alltagsentscheid". Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (großer Alltagsentscheid), hat in allen Fragen des tagtäglichen Lebens freie Entscheidungsgewalt. Genauso, wie die Mutter bei Dir nicht hineinreden darf (Kleiner Alltagsentscheid), was Du mit Deinem Kind machst. (Ausnahme: Einnahme von ärztl. verordneten Medikamenten-- Du darfst nicht zu einem anderen Arzt gehen und alternative Behandlungen beginnen).
Alle Vereinbarungen, die Du mit der KM aushandelst, sind natürlcih bindend. Das bedeutet, dass man bei einigen bis vielen Gesprächen sich über viele Details der Sorge des Kindes einig wird. Und solche Vereinbarungen sind selbstverständlich nicht auf ewig anwendbar. Und wenn jetzt ein Elternteil etwas ändern will, dann sollte man sich wieder zusammen setzen und die neuen Entwicklungen (beim Kind, in einer neuen Freundschaft der KM /des KVs usw.) besprechen und neue, einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Falls es jetzt zu keinen Vereinbarungen mehr kommen kann, da die Fakten ganz unterschiedlich von den Eltern bewertet werden, dann kommt es z.B. zu einem Rechtsstreit. Und jetzt ist es nur eine Frage der Diplomatie und der Sachlage (z.B. Umgangsvereinbarung), ob man darauf drängt, dass die alte Vereinbarung bis zum Gerichtstermin einzuhalten ist oder nicht. Und dann entscheidet wieder das Gericht.
Sorgerechtsvereinbarungen sind also deshalb sinnvoll, weil beide Eltern gemeinsam Lösungen für ihre Aufgabe der Erziehung und Betreuung gemeinsamer Kinder finden. Das ist anstrengend, fördert aber das Klima zwischen den Eltern positiv, was die Kinder mitbekommen. Und einseitige Änderungen müssen dann vor Gericht gut begründet werden.
Es ist doch auch bei Gerichtsentscheiden so: nach neuen Entwicklungen hat man das Recht, wieder eine Klage einzureichen und eine Änderung herbeizuführen. Bei mir z.B.: letztes Jahr wurde eine neue Umgangsregelung gerichtlich getroffen und neuere Entwicklungen zwingen mich um eine gerichtliche Änderung nachzudenken. (Habe mich noch nicht entschieden).
Wir befinden uns als Eltern in einem Entwicklungsprozess: das Leben der Kinder und unser eigenes Leben ist nicht statisch.
Vereinbarungen sind m.E. also sehr positiv und, als Zusatzeffekt, sie sparen Gerichts- und Anwaltskosten.
Alles Gute
Kleinegon
[Editiert am 17/4/2005 von kleinegon]
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo WeisNicht,
also bei meiner ersten Verhandlung (bei der ging es aber um Unterhalt) wurde kurz die Sorgerechtslage angesprochen.
Ich hatte auf Grund der Vorkommnisse und da der Vater sich eh nicht kümmert und sich in allem Quer stellt, das alleinige Sorgerecht eingereicht. Mein EX Mann wollte dem nicht zustimmen.
Der Richter meinte dann aber (auch wenn es nur kurz angesprochen wurde und der Richter zu dem Zeitpunkt noch keine Ahnung hatte warum ich das alleinige Sorgerecht beantragt habe), das der KV sich das doch bitte überlegen solle, mir vielleicht doch die alleinige Sorge zu überlassen.
Er würde schließlich zu weit weg wohnen und könnte daher bei entscheidenden Fragen nicht richtig mitentscheiden.
Bei der zweiten Verhandlung habe ich dann auch (auf Grund vieler Gründe und am Ende auch mit Zustimmung meines EX Mannes) das alleinige Sorgerecht bekommen.
Nicht das das hier einer falsch versteht, von wegen, der Richter schlägt sich auf die Seite der Frau......man kann es im Internet über diesen Richter nachlesen:
Er ist verfechter der Vaterschaftsrechte!!!!!
Von daher bin ich mir nicht sicher, ob der Richter es DIr nicht auch nahe legen wird, Deiner Frau das alleinige Sorgerecht einzuräumen
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Danke Taccina für den Hinweis.
Dies kann Weisnich bei einer Gerichtsverhandlung helfen. Er könnte dann argumentieren, worum es ihm beim GSR geht. Ein Ausschluss könnte er z.B. noch machen: bei Operationen beim Kind benötigt die KM keine Zustimmung des KV. Dies wäre z.B. sinnvoll bei einer größeren Entfernung.
Aber bitte keinen Verzicht auf das GSR!
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Taccina und Kleinegon,
es geht mir wirklich nicht darum, meine Ex in der Erziehung zu behindern, sondern wirklich nur um Mitbestimmung.
In dringenden Fällen, so z.B. bei einem Unfall würde ich nie eine Mitbestimmung für ärztliche Schritte fordern. Allerdings wäre es mir sehr wichtig, SOFORT informiert werden zu müssen. Denn ich war als Kind auch immer heilfroh, wenn meine Eltern (damit meine ich beide) zur Stelle waren, wenn mir etwas passierte.
Wir hatten z.B. das letzte Mal das Thema Impfungen. Da habe ich auch keinen Diskussionsbedarf gesehen.
Allerdings mache ich mir wirklich Sorgen, das das mit dem 'nichts-mitbekomme-weil-weit-entfernt'' greift. Eigentlich halte ich das für Unsinn, da es heute beliebig viele Kommunikationswege (später auch direkt mit meinem Sohn) gibt. Ich würde das Schade finden, da ich eigentlich auch möglichst ein Teil des Alltags meines Kindes sein möchte,
Für die Arbeit mus ich doch auch immer erreichbar sein. Ein Klient in China, fragt auch nicht, ob ich gerade Zeit habe und auch nicht zu weit entfernt bin, oder wie viel Uhr es gerade bei mir ist, wenn bei ihm die Bude brennt. Also da klappt das.
Nur, wenn ich mir so die entscheidungen deutscher Gerichte ansehe. Ich war z.B. ganz erstaunt über die '98 Sorgerechtsreform und die Studie von Prof. Proksch (in Auftrag gegeben von der Bundesregierung), dann schüttel ich schon mit dem Kopf. Weil bei den Dingern hier, merke ich nichts, von einer 7 jahre alten Reform, die das GSR zum Standard machen sollte.
Es werden immer noch in 40 % der Sorgerechtsfälle Misshandlungen vorgeworfen, die sich immer noch in nur 5% der Fälle erhärten. Armes Deutschland.
Und als Mutter kannst Du die volle Palette ziehen, weil, womit soll man eine Mutter bestrafen können, wenn sie dich nicht wahrheitsgemäß verklagt. Zwangsgeld wovon? Zwangshaft trotz Kind, wie das? Die spinnen, die Allemagner (frei nach Uderzo).
Also, wenn ich noch mal heirate, dann weiss ich auch wo. Frankreich, was sonst. So bekl*ppt sind die Gesetzte hier nämlich nicht.
Dann drückt mir mal die Daumen,
Danke,
Michael
Hallo Michael,
hast Du denn schon nen Termin für die Verhandlung?
Bei mir war es so: Also der Richter hat, wie schon vorher gesagt, meinem EX nahe gelegt, mir das allenige Sorgerecht zu geben, ohne das er überhaupt von den Geschehnissen wärhrend der Ehe wußte. Allein auf Grund der Entfernung.
Als dann der Termin für die Scheidung war, wollte mein EX Mann zuerst den alleinigm Sorgerecht nicht zustimmen. Der Richter meinte dann:"OK, das kann ich dann jetzt nicht so einfach mal entscheiden, dann muß ich dafür nen neuen Termin ansetzen und genau hören, warum Frau ... das alleinige Sorgerecht beantragt. Und scheiden kann ich sie dann heute auch nicht, wenn das nicht geregelt ist. Sonst paßt das nicht mehr in den Zeitplan"
Mein EX Mann beriet sich dann leise mit seinem Anwalt. Der Anwalt schüttelte dann mit dem Kopf und meinte (so das ich das auch verstehen konnte): "Nee da haben sie keine Chance."
Dann stimmte er meinem alleinigem Sorgerecht zu.
Von mir aus sagte ich dann aber, auch wenn ich es nicht müßte und auch wenn ich nun alles allein entscheiden könnte, das ich ihn trotzdem Informieren würde.
Damit war der Richter dann auch einverstanden.
Nun Dir bleiben 2 Möglichkeiten:
Entweder Du bestehst auf das gemeinsame Sorgerecht und läßt es auf die Entscheidung des Richters ankommen (wenn es denn soweit kommen muß)
Oder aber Du stimmst dem alleinigem Sorgerecht unter Auflage, das Du trotz allen über alles Informiert wirst, zu.
Soviel ich weiß, kann man das alleinige Sorgerecht auch Jahre später wieder anfechten....allerdings kann ich Dir nichts über die Erfolge solcher anfechtungen sagen...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Michael,
Ich würde das Schade finden, da ich eigentlich auch möglichst ein Teil des Alltags meines Kindes sein möchte,...
Das hat mit dem Umgang zu tun, und hier spielt das GSR keine Rolle.
'nichts-mitbekomme-weil-weit-entfernt''
Auch das hat nichts mit dem GSR zu tun, sondern mit der Kommunikation mit der KM und im entsprechenden Alter, mit dem Kind. Tip: argumentiere bei Gericht sinnvoll, warum Du das GSR beibehalten willst. Und eine Diskussion kommt erst dann auf, wenn ein Elternteil das ASR beantragt.
Also, wenn ich noch mal heirate, dann weiss ich auch wo. Frankreich, was sonst. So bekl*ppt sind die Gesetzte hier nämlich nicht.
Wie wär´s mit Dänemark ?? Mein Traum....
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo Michael,
hab was vergessen:
es geht mir wirklich nicht darum, meine Ex in der Erziehung zu behindern, sondern wirklich nur um Mitbestimmung.
Du hast beim GSR nichts mitzubestimmen! Da wirkt der große Alltagsentscheid!!! Es sind nur Entscheidungen gemeinsam zu treffen, die für das Kind lebensprägend sind! Vergiss also Dein Ansinnen auf Mitbestimmung!
Und mit Taccina habe ich mich zeitlich in der Antwort überschnitten. Deshalb die Frage: hat die KM das alleinige Sorgerecht beantragt? Wenn ja, vor der Verhandlung vom RA das GSR begründen und den Antrag ablehnen lassen.
LG Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Und eine Diskussion kommt erst dann auf, wenn ein Elternteil das ASR beantragt.
Stimmt, hatte ich noch bei mir vergessen zu schreiben.
Hätte ich auf Grund der andauernden "Querstellung" meines EX nicht das ASR eingereicht, hätte ganz normal das GSR gegolten.
Berate Dich da am besten mal mit Deinem Anwalt.
Und Sorgerecht ist im Prinzip nur: Alleinentscheidung über zB Schule, Operationen solche Sachen.
Und mal ganz ehrlich, wie will man von Frankreich aus bestimmen können, auf welche Schule das Kind am Besten geht, wenn man die Umgebung nicht kennt.
Mein Ex kann nämlich nicht sagen, welche Schule hier im Ort taugt oder nicht. Oder welcher Artz hier was taugt und wer hier ein "Pfuscher" ist....
Mit dem Umgang hat das NULL zu tun!
Du hast und behälst Dein Umgangsrecht! Da kann Dir Deine EX auch mit alleinigem Sorgerecht nicht rein reden oder Dir das kürzen.
DU BIST UND BLEIBST DER VATER!!!!!!!!!!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Huch und nochwas. Ist vielleicht wichtig:
Der Richter war sowieso schon ziemlich genervt von meinem EX Mann da er sich rein und raus redete und von den paar Worten, die er geredet hat, mehr als die Hälfte gelogen war......
Vielleicht wollte der Anwalt meines EX Mannes einfach nur verhindern, das noch mehr Fakten bezüglich meines EX Mannes auf den Tisch kommen und er sich dann damit alles bei dem Richter verscherzt.....b (und belegbare Fakten hätte ich genung gehabt...und das weiß mein EX genau)
Und vielleicht war der Richter (weil er meinen EX wohl ziemlich schnell durchschaut hatte) deshalb so erpicht darauf, das ich das alleinige Sorgerecht bekomme....
Kann ja alles damit zu tun haben....
So würde dann wohl auch jeder handel, wenn er merkt das sein Gegenüber ihn für Dumm erklären will....ob nun verfechter der Vaterschaftrechte oder nicht!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
waaaahh...nochwas....
Was man nicht im Kopf hat....grrr...
Also, da Du zu dem Gerichtstermin nun ziemlich weit fahren mußt....
Richter nehmen dann schnell schon mal andere Sachen hinzu, die gar nicht mit auf dem Plan stehen. Aus dem Grund, das der jenige der die weite Strecke hat, deswegen nicht nochmal extra soweit fahren muss....
So war es auch bei uns....
August war Verhandlung angesetzt wegen Unterhalt.
Es wurde danna ber auch gleich Scheidung angesprochen und gehört und über Umgang und Sorgerecht wurde auch gesprochen.
Da es aber da zu keiner Einigung kam, war der Termin letzte Woche dann nochmal angerauhnt worden.
Also bereite Dich auf alles vor!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo noch mal ihr beiden,
es gibt übrigens noch keine Verhandlung. Wir sind mitten im Trennungsjahr. Aber ich habe schon jetzt einige Probleme, weil die Ex tierisch klammert, immer dabei sein will...
und ich gehe davon aus, dass sie irgendwann die ASR Forderung auf den Tisch legt. Dann will ich nicht unter Druck stehen, sondern wissen, was ich machen kann, was nicht, und was wahrscheinlich das Ergebnis ist.
Also ich bin gerade etwas konfus.
was ist der Unterschied zwischen ASR und GSR? Schauen wir mal ins BGB.
Das GSR beinhaltet:
§1629 Abs 3: im Nofall kann einer der Sorgeberechtigten entscheiden und muss den anderen informieren (Eigentlich gut so. Leider kommt die Info nur auf Nachfrage, viel zu spät und sehr angewiedert ('Du schon wieder', wenn ich ein Mal pro Woche anrufe). Das ärgert mich dann schon. Ich möchte einfach nur sofort Bescheid haben, wenn etwas mit dem Kurzen ist, denn 4h später ich dann bei ihm sein können.)
§1631 Abs 1: da ist das ABR drin (Also ich würde schon gerne Kompromissbereitschaft auf der Gegenseie finden können, wenn sie mit neuem (nicht existenten) Lover nach Uzbekistan ziehen würde. Kein Problem an sich, aber in den Ferien würde ich ihn dann schon gerne komplett bei mir haben wollen und können)
§1632 Abs 2: Bestimmung der Sorge gegen Dritte (Also meine Schwiegermutter ist wirklich total nett (ehrlich), aber sie hat halt meine Ex in Kindertagen mit Valium stillgelegt. Ich habe nichts dagegen, dass mein Kleiner bei ihr ist, aber bitte nicht alleine. Die Frau ist leider manisch-depressiv und das ist zu viel für sie. Leider war er trotzdem schon dort untergebracht, wogegen ich mich, eigentlich einvernehmlich mit meiner Ex, ausgesprochen habe. Gleiches gilt übrigens auf meiner Seite mit meinem Bruder, der sehr eigenbrödlerisch und seltsam sein kann. Nicht, dass ihr meint, ich wolle ihre Familie benachteiligen. De facto ist meine Familie benachteiligt, weil ich der einzige bin, der mit ihm bei ihnen vorbei kommt, obwohl sie nur 4km auseinanderwohnen und meine Ex an unserem Haus vorbei muss, wenn sie dann zum andern Opa fährt.)
§1687 bedeutsame und alltägliche Probleme. (warum soll ich nicht über Schule, Nachhilfe, Auslandsaufenthalte, besondere Gefährdungen mitentscheiden dürfen? Also ich war auch mal auf der Schule und das sogar recht erfolgreich. Und ich sollte auch über die Fähigkeiten und Neigungen meines Kindes Bescheid wissen (auch Dank GSR). Vielleicht habe ich ja eine andere Meinung. Und dann? Soll ich ihn (den Kurzen) dann mit nur einem Entscheider alleine lassen, der noch nie über den Tellerrand geschaut hat? Hey. Vielleicht wird er Schreiner, Maler oder theoretischer Physiker. Aber warum soll ich ihm dabei nicht helfen können, die Sachen dann gut zu machen und gut machen zu können? Und warum soll ich ihn dann im nachhinein für etwas unterstützen, bei dem ich nicht gefragt wurde, ob ich das für sinnvoll halte?
Und über Gefährdungen kann ich mir, so glaube ich zumindest, ein klares Bild machen. Also warum nicht.)
Mit ASR:
Ich bekomme Umgang (§1684) . Super.
und jetzt wird es interessant: §1687a Befugnisse des nicht sorgebrechtigten Elternteils
Zitat: 'Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.'
Hallo? Ich darf das Kind bei mir haben, gut. Aber wenn die Mama nicht will, das wir Eis Essen oder Schwimmen gehen, oder... dann gehe ich mal einfach nicht mit ihm schwimmen, weil wir habe ja ganze 4 x 3 Stunden im Monat, wenn ich Glück habe, und da kann man ja noch so viel andere Sachen machen.
Spinne ich? Was bitteschön soll daran gut sein?
Nicht nur dass ich nur wenig Zeit bekomme, die ganzen Mitbestimmungsdinger oben vergessen kann, nein, ich bin auch noch der Willkür meiner Ex ausgesetzt.
Aber, wie erkläre ich es dann meinem Richter, wenn ich mal vor ihn treten muss? Argumente her.
Danke,
Michael
Hmmm...siehste, das wußte ich alles noch gar nicht über das alleinge Sorgerecht.
Interessiert mich aber auch ehrlich gesagt (für mich) auch gar nicht.
Mir ging es im Prinzip nur darum, das ich bei Sachen, wie Operationen oder so, sofort handeln kann.
Hatte ja mal den Fall, das mein Sohn operiert werden musste. Mein EX Mann stimmt zwar per FAX der OP zu, schreib aber nicht rein, worum es sich bei der OP genau handelte (obwohl ich es ihm gesagt habe). Da stand nur: "Stimme der OP zu, wie mit Frau .. besprochen"
7-8 Monate später, drhte mein EX Mann mir dann mit einer Anzeige wegen Körperverletzung an dem Kind. :knockout: :knockout: :knockout:
Sorry, aber auf solche Spielchen habe ich echt keine Zeit und Lust.
Sag es so wie Du es hier geschrieben hast. Das Du mitbestimmungsrecht haben möchtest. Der Richter hat es meinem EX Mann zwar nahe gelegt, aber hätte dieser am Ende nicht zugestimmt und ich keine Fakten gegen meinen EX in der Hand, warum ich das ASR haben will, dann wäre es wohl auch auf das GSR hinausgegangen....
Und wenn Du Dir nichts zu schulden ha kommen lassen....dann wird das wohl auch bei Dir so sein.
Mach es wie Kleinegon sagte.
Fordere die Gründe an, warum sie das ASR beantragt (wenn sie es beantragt).
Sollte sie darin irgendwelche lügen verbreiten, sammle beweise und Zeugen (besser vorher nachfragen, ob sie, wenns hart auf hart kommt auch bei Gericht aussagen würden) das es nicht so ist.
Solltest Du unwahrheiten belegen können, hast D beim Richter meist schon die besseren Karten. Zu merken, belogen zu werden, mögen die nämlich absolut nit!
Räume ihr aber rein, das sie im Falle eines Unfalls (was wir nicht hoffen) allein Handel darf und nicht auf Deine Unterschrift warten muss.
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
gute Idee. Ich werde das mal so mit meinem Anwalt besprechen und auch mit der KM.
Aber nochmal: Im Notfall kann einer der Sorgeberechtigten handeln. Also das mit der Klagedrohung deines Exes war albern.
BGB § 1629 Vertretung des Kindes
(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. [...] Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
Danke,
Michael
Hallo Michael,
lass dich nich kirre machen. das gsr ist die regel, egal wie weit weg du wohnst. warum solltest du freiwillig auf etwas verzichten, was du unter umständen später mühevoll einklagen musst.
wenn möglich, mach eine elternvereinbarung mit deiner noch-frau ab, beim jugendamt z.b., lasst euch gemeinsam beraten. wenn es um euer kind geht, müsste es doch möglich sein, mit hilfe von beratungsstellen so etwas hinzukriegen.
an deiner stelle würde ich nicht von rechten (und pflichen) freiwillig zurücktreten...
gruss
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
moin, michael,
Mit ASR: .... und jetzt wird es interessant: §1687a Befugnisse des nicht sorgebrechtigten Elternteils
Zitat: 'Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.'Hallo? Ich darf das Kind bei mir haben, gut. Aber wenn die Mama nicht will, das wir Eis Essen oder Schwimmen gehen, oder... dann gehe ich mal einfach nicht mit ihm schwimmen,....
ich interpretiere das genau andersherum: wenn sohnemann mit einwilligung der bald-ex bei DIR ist, hast DU, nämlich
dieser (= der 'andere' elternteil) die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung
aber ich schliesse mich den vorrednern an: du solltest auf jeden fall versuchen, das GSR zu behalten. und dann gegenüber der KM auf den punkten beharren, die dir wichtig sind.
gruss und bon nuit
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Rick,
sorry, wenn Dich meine Posts ein wenig verwirrt haben. Aber es war echt nicht meine Absicht, Weinicht kirre zu machen.
Ich habe nur meine Erfahrung geschildert.
Es hilft Weisnicht vielleicht in der Beziehung, das er sich eventuell darauf vorbereiten kann und gleich Arrgumente bringen kann, wenn der Richter ihm villeicht nahe legt, wegen der Entfernung, das Sorgerecht abzutretten.
OK, mein Fall und Weisnichts Fall sind nicht vergleichbar, aber wie gesagt, der Richter hatte das schon zu meinem EX gesagt, bevor er überhaupt wußte, was überhaupt los war. Und der Richter ist Verfechter der Vaterschaftsrechte!
Von daher ist Weisnicht gerüstet und kann eventuell schon im Vorfeld handeln.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Weisnich,
insbesonder stimme ich uliberne zu und natürlich den anderen. Ich lese zwischen Deinen Zeiloen heraus, dass Du nicht mitbestimmen willst sondern bestimmen.
Das GSR muß gelebt werden. Und erst bei konkreten Vorfällen/Entscheidungen/..... merkst Du, ob es Zwist und Streit mit der KM gibt oder ob ihr euch einigen könnt. Es hat m.E. keinen Sinn, auf die Paragraphen herumzureiten. Diese geben Regeln vor, wenn es zum Streit kommt. Und wenn es soweit ist und ihr vor den Richter gehen müßt, dann hast Du als Vater bereits verloren und die KM erhält das ASR.
Formuliere es bei Gericht doch so: Du willst mit Verantwortung (nicht Mitbestimmung!) für das Kind übernehmen, Du willst informiert werden. Und falls es unterschiedliche Meinungen zwischen KM und KV geben sollte schlägst Du ein Vermittlungsgespräch z.B. beim JuAmt vor. Diese Vermittlungsgespräche, und diese Argumentation ist wichtig, dienen nicht nur den konkreten Differenzen, sondern auch zum Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen den Eltern, die für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Falls das GSR nicht gewährt wird, dann kann die KM solche Gespräche abblocken-- und das ist für die Entwicklung des Kindes schädlich.
Argumentiere also aus der Sicht des Kindes.
(Also ich würde schon gerne Kompromissbereitschaft auf der Gegenseie finden können, wenn sie mit neuem (nicht existenten) Lover nach Uzbekistan ziehen würde.
Beim ABR hast Du wenig Chancen, leider. Du kannst nur ein Gespräch mit der KM führen und, wenn ihr euch nicht einig werdet, sofort klagen, dass der Kurze zu Dir kommt, also das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, und zwar zum Wohle des Kindes. So ist es mir vom Richter gesagt worden.
Also, Weisnich,
mach dich nicht kirre,
wird alles gut werden! :thumbup: -- und es hängt von Deinem Verhalten ab 🙂
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hey!
Mit ASR:
Ich bekomme Umgang (§1684) . Super.
und jetzt wird es interessant: §1687a Befugnisse des nicht sorgebrechtigten Elternteils
Zitat: 'Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.'Hallo? Ich darf das Kind bei mir haben, gut. Aber wenn die Mama nicht will, das wir Eis Essen oder Schwimmen gehen, oder...
Lese dir die Sache mit dem ASR mal nochmal genau durch im BGB ...
Hatten das Thema schon in einem anderen Topic, da ging es auch darum ob die KM mit ASR sich "einmischen" kann ..
Und du hast da den Gesetzestext etwas sehr falsch verstanden...
§ 1687a
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben.......................
Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
D.h. duentscheidest dann .. DU! Nicht sie!!!
So steht es dort ...
Gruß
Jens
