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Sorgerecht/Unterhalt

 
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(@dddd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Endlich habe ich eine Internetseite gefunden, wo man sich gegenseitig in Familienrechtsfragen helfen kann.
Als Vater, habe ich das Gefühl, hat man in Deutschland keine Rechte -vieleicht das Recht zu zahlen- ! Zurzeit befinde ich mich in einer schwierigen Situation, was mich ehrlich gesagt seelisch als auch physisch richtig fertig macht. Schon seit Monaten bin ich mit meiner Ex im Streit ums Sorgerecht/Unterhalt und bald kommt auch noch die Gerichtsverhandlung hinzu.
Ich finde meine Ex kümmert sich nicht um unsere Tochter. Die Tochter wird von ihr immer
an mich abgeschoben, nicht das ich mich nicht um mein Kind kümmern will, aber wenn ein Kind
80% der letzten vier Monate sich beim Vater aufhalten muß, weil die Mutter keine "Lust" hat,
dann stimmt doch was nicht!
Deshalb will ich das alleinige Sorgerecht einklagen. Ich weis bloß nicht wie ich das anstellen soll und ob ich überhaupt Erfolg haben werde.
Da meine Ex zurzeit das alleinige Sorgerecht hat, wir waren nicht verheiratet, glaube ich, wird es sehr schwer den Richter zu überzeugen, dass sie unfähig ist für das Kind zu sorgen.

Deshalb hoffe ich, ihr könnt mir bei ein paar Fragen behilflich sein:

1. Wie soll ich vorgehen, um das Sorgerecht zu bekommen?
Kann ich das alleinige Sorgerecht in der Klageerwiderung auf die Unterhaltsklage von meiner Ex , beantragen? Oder muß eine separate Sorgerechtsklage, meinerseits, beim Gericht eingereicht werden?
Welche Chancen habe ich eigentlich? Meine Ex wird bestimmt das Kind zu sich holen, wenn sie von der Sorgerechtsklage erfährt und sich einfach irgendwie rausreden.

2. Ich zahle für meine Tochter seit unserer Trennung Unterhalt, obwohl meine Tochter
80 % der letzten Monate bei mir gelebt hat und weiterhin lebt. Kann ich diese Zeit beim Gericht geltend machen und den Unterhalt zurück verlangen ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2004 20:59
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DDDD,

Deine Situation ist sicherlich sehr schwierig. Und es ist sicherlich auch schwer, da einen kühlen Kopf zu bewahren.

Zunächst zur Frage der Klage:
Bei den Gerichten wird immer alles einzeln behandelt. Heisst... Bei Deiner Erwiderung zur Unterhaltsklage kannst Du nicht gleichzeitg das ASR beantragen.

Eventuell würde ich in der Unterhaltserwiderung mit aufnehmen, dass das Kind zu 80% bei Dir ist. Das solltest Du beweisen können. Schlüssige Beweise sind vor Gericht immer gut.

Das mit dem Sorgerecht ist eine schwierige Angelegenheit. Die Gerichte gehen vom gemeinsamen Sorgerecht aus. Denke vieleicht darüber nach... Wenn Deine Tochter sowieso bei Dir ist gibt es z.B. die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen und in diesem Zusammenhang das alleinige Sorgerecht aufzuheben und zum gemeinsamen Sorgerecht über zu gehen. Auf jeden Fall kann das nur ein Richter!

Du solltest Dich in jedem Fall an einen Familienrechtler wenden und Dich ausführlich beraten lassen. So jemanden kann man vorher auch direkt fragen wie viele Fälle er für Väter durchbekommen hat.

Aus meiner Erfahrung gebe ich Dir Recht damit, dass wir Männer es schwerer haben wie die Frauen. Aber das ändern wir wohl nichts.

Wenn der Unterhalt vom Gericht nicht per Urteil beschlossen wurde frag ich mich, warum Du Unterhalt zahlst wenn Deine Tochter doch sowieso bei Dir ist? Ich nehme an, dass Deine Ex das Kindergeld komplett bekommt.

Über Deine Chancen...???

Es ist sicherlich schwer. Aber eine Aussage habe ich bei Deinem Text vermisst....

Wie alt ist Deine Tochter und wie sieht sie die ganze Sache. Ist sie lieber bei Dir oder bei der Mutter.

😉 Klaus


Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2004 23:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo DDDD,

sei herzlich willkommen auf vatersein.de.

Die Grundproblematik liegt im ASR. Es ist abzuleiten, dass die KM den Aufenthalt des Kindes bei dir duldet. Mehr nicht. Wie du das moralisch siehst und ob du auf Gleichdenkende bei Gericht triffst, ist offen.

So wie SingSang schon richtig sagte, ist eine Klageerweiterung nicht sinnvoll und wird vom Gericht auch nicht durchgehen. Bedenke hierbei, dass für de Übertragung das ASR auf dich schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Letztlich unterstellst du der KM Erziehungsunfähigkeit. Wenn ihr euch schon darüber streitet, kannst du momentan auf das Einverständnis der KM nicht hoffen. Eine Klage hat, wie beschrieben, wenig Aussicht auf Erfolg.

Wichtig zu wissen wäre das Alter des Kindes und wie das Kind zu euch jeweils steht, zu wem nach deiner Meinung eine tiefere Bindung besteht, wer für das Kind förderlicher ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2004 00:39
 DDDD
(@dddd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Ich danke euch für eure schnellen Antworten!

Das heißt, ich habe sehr schlechte Karten wenn es um das alleinige Sorgerecht geht.
Aber meiner Meinung nach, bestehen bei meinem Fall schwerwiegende Gründe (oder muß es sich bei diesen schwerwiegenden Gründen gleich um Missbrauch handeln??).

Des weiteren, glaube ich nicht, dass die Meinung meiner Tochter weiter helfen kann.
Sie ist erst drei! Klar hat sie zurzeit einen besseren Bezug zu mir als zu ihrer Mutter, weil sie sich ja die meiste Zeit bei mir aufhält.

Bezüglich Unterhalt: Ich habe mich, sofort nach der Trennung, freiwillig dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen, indem ich eine so genannte "Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistungen" unterschrieben habe. Die KM will aber mehr... , deshalb auch die Unterhaltsklage.

Noch einige Fragen:
Was bedeutet Aufenthaltsbestimmungsrecht? Etwa, dass sich meine Tochter bei mir aufhalten darf?
Wie muß ich eigentlich vorgehen, um an das gemeinsame Sorgerecht zu kommen?

Danke im Voraus!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2004 18:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo DDDD,

als Vater eine nicht ehelichen Kindes bist du dem goodwill der KM ausgesetzt. Wenn sie dem GSR nicht zustimmt, wirst du auf dem Klageweg kaum etwas erreichen.

Es müssen schwere gründe der Kindesvernachlässigung vorliegen. Hierzu zählt einiges, so z.B. unbeaufsichtigt lassen, Fehlernährung, körperliche Züchtigung, seelische Grausamkeit. Der Grund, dass das Kind sich nur bei dir aufhält allein reicht nicht.

Kindeswohl, bösartig skizziert sieht so aus: Dort ist die Toilette, dort der Kühlschrank, dort das Bett. Prima. Alles in Ordnung.

Vielleicht wäre eine andere Taktik sinnvoll, das GSR zu erlangen. Da du das Kind hauptsächlich betreust und somit auch die Arztbesuche machst, brauchst du jedesmal eine Vollmacht der KM. Vielleicht kannst du ihr das hierüber schmackhaft machen, dir das GSR einzuräumen, damit sie nicht jedesmal eine Vollmacht unterschreiben muss. Und fang jetzt nicht mit einer Generalvollmacht mit Wirkung für die Zukunft bis auf Widerruf an. Ich meine ganz bewusst für jedes Mal eine einzelne Vollmacht.

Wenn du das GSR hast, steht dein Fuß schon mal in der Tür.

Das ABR ist Bestandteil des GSR. Wird dieses davon nicht gesondert abgetrennt, so steht es beiden Eltern zu. Wer das ABR hat, bestimmt alleinig über den Aufenthaltsort des Kindes im Sinne des Lebensmittelpunktes.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2004 18:51