Hallo zusammen,
wir haben ein Kind und Trennung steht an. Muss das Sorgerecht zwingend gerichtlich geregelt werden? Können wir es nicht selbst regeln? Wir haben vor, uns gütig zu trennen.
Hallo Unbekannte
Ihr seid doch verheiratet, da habt ihr das sowieso gemeinsam.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Unbekannte,
bei einer Trennung muss / wird erst mal nix "von Gesetzes wegen" geklärt.
Lasst ihr Euch scheiden, so wird "von Amts wegen" (=automatisch) nur die Scheidung ausgesprochen und der Versorgungsausgleich gemacht, sonst nichts automatisch.
Je mehr ihr selbst regeln könnt, umso besser.
Gruß
Martin
Hey
Wie @Beppo es schon klar, deutlich u einfach geschrieben hat :
Ihr seit verheiratet .. das Kind ist ehelich geboren = ihr habt das gemeinsame Sorgerecht
Bei Scheidung ändert sich daran nichts..muß sich nichts ändern...
Was soll da also geregelt werden, oder meinst du es muß/sollte eine andere Sorgerregelung her?!
Allerdings hätte soetwas nur bestand, wenn es vor Gericht geregelt wurde..
Aber vielleicht klärst du ersteinmal auf, was du meinst, was dort mit dem SR geregelt werden soll..
Gruß
Jens
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe doch Null Ahnung von Dingen rund um Scheidung. Ich höre/ lese oft die Begriffe Sorgerecht, Regelungen der ähm.. wie sagt man? Ich umschreibe es mal: Wer wann wieviel das Kind sehen darf. Deshalb dachte ich, dass sich das nach der Scheidung zwingend ändert und irgendwas geregelt werden muss. Ok, das stimmt mich froh. D.h., man braucht das ganze rund ums Kind nicht per Gesetz zu regeln/ festlegen, wenn beide Elternteile und Kind mit allem zufrieden sind?
Gruß
Unbekannte
*Vollquoting gelöscht*
Hallo!
Das was du umgeschrieben hast, heißt Umgangsregelung. Die muss nicht per Gesetz festgelegt werden. Das ist sogar besser für alle (vor allem für Kinder), wenn Eltern sich in Ruhe einigen können. Wenn es aber nicht klappt, wird erstmal JA zur Hilfe gerufen. Sie machen dann Umgangsvorschläge. Wenn das aber auch nicht funktioniert, wird es per Gericht festgelegt (dafür muss man aber klagen).
Ich wünsche euch aber, dass ihr ohne Schwierigkeiten klar kommt. Viel Glück. 🙂
