Hallo,
ich bin Vater von 2 Kindern 5 und 8, seit letzten Juni geschieden und würde gerne wissen, ob es möglich ist, dass meine Kinder, die zur Zeit zu 20 % Privat versichert sind, da meine Ex freie Heilfürsorge hat und dadurch die Kinder zu 80% beihilfeberechtigt sind, auch anderweitig versichert werden können und zwar nicht über mich , sondern über meine EX. Denn bei der privaten KV ist es so, dass der Unterhaltspflichtige die Kosten der Krankenversicherung übernehmen muss. Jetzt habe ich im Forum gelesen, dass es Fälle gibt, wo die Kinder bei der Mutter mitversichert werden. Es geht mir hier nicht darum meine Kinder in ein schlechters Krankenversicherungsverhältniss zu "befördern", sondern der ÉX mal die Grenzen zu zeigen. die Kinder übernachten mehr als die Hälfte des Monats bei mir, ich leiste immer pünktlich die Zahlungen für den KU und auch sonst beteilige ich mich an Kosten wie Musikschule etc. Aber sie verlangt immer wiederdas ich für inge aufkomme die im Unterhalt bereits enthalten sind und setzt mich damit unter druck das die Kinder sonst nicht daran teilnehmen könnten etc. Meine EX hat über 2000 € für sich und die Beiden zur Verfügung. Mir hingegen bleibt gerade mal der Mindestsatz. Also bitte nicht falsch verstehen.
Danke für eventuelle Antworten
Gruß
Merlin
Hallo merlin,
Bei Geschiedenen können die Kinder sowohl bei der KM als auch beim KV versichert werden. Auch wenn die KK oft sagt, das die Kinder weiterhin bei dem Elternteil mit dem höherem Einkommen versichert werden müssen, stimmt das nicht.
Allerdings kannst du deine Ex kaum zwingen sie bei sich mitzuversichern. Und leider ist es so, das KK und PV zusätzlich zum KU fällig sind.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
....es ist ja auch ok so wie es ist, aber irgendwann ist die Kuh gemolken 🙂 Danke für die Antwort.
Moin!
Auch ich habe meinen Junior privat versichert ( 45% ) da wir beide beihilfeberechtigt sind.
In einem informativen Thekengespräch hatte ich die gleiche Frage mal einem AOK Mitarbeiter gestellt. Dessen Antwort war, wie von Midnight auch richtig gepostet, kein Problem!
Nur, Du zahlst natürlich nur die Beiträge für die 20 %! Wenn Mama jetzt plötzlich in die GKV wechseln würde, ist es mit Sicherheit ungleich teurer, da hier pauschal nach Jahresverdienst die Beiträge festgesetzt werden und der Beihilfeanteil nicht berücksichtigt wird. Stand: Sommer 2006
Ich würde mir das an Deiner Stelle sehr genau überlegen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Huhuchen,
der TO schrieb, dass Ex freie Heilfürsorge hat. D.h. meines Wissens, ist sie Soldatin. Dann kommt eine normale KK nicht in Frage. Mir ist nur nicht ganz klar, ob die Kinder dann auch freie Heilfürsorge haben können. Ehefrauen von Soldaten, die nicht selber krankenversichert sind, müssen sich dann freiwillig versichern lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ LBM
Freie Heilfürsorge haben auch Cops, Zoll usw.
Ich gehe mal davon aus, daß es hier um ein Beamtenverhältnis geht, und da ist im Beihilferecht bundesweit der Familienangehörige beihilfeberechtigt. Hier also die Kids.
Bei Berufssoldaten/Innen dürfte dann das gleiche gelten. Unsere sieg-und ruhmreiche Bundeswehr ist ja dann auch Dienstherr in einem Dienst-und Treueverhältnis, mit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
*öm* Haben Cops und Co nicht einfach einen Beihilfeanspruch als Beamte? Ich dachte immer, das ist bißchen anders geregelt als die freie Heilfürsorge.
Mein Stiefvater und Stiefbruder sind beide "Cops" und haben normalen 50% Beihilfeanspruch und sind zu 50% privat versichert. Mein Exmann ist Soldat und hatte freie Heilfürsorge, das heißt "koscht nix", aber er mußte dafür auch zu den BW-Ärzten gehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
upps
In Hessen sind die Cops über die freie Heilf. abgesichert. Ich als ......., aber eben auch Landesbeamter, bin mit Junior beihilfeberechtigt. Als Mama schwanger war, war sie sogar auch beihilfeberechtigt, soweit es um Schwangerschaft und Geburt ging. Und wir waren nicht miteinander verheiratet!
LBM, jetzt bin ich etwas verunsichert...."Kopfkratz, Stirnrunzel" usw. :redhead:
LG Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hm, deshalb sollte genau geklärt sein, was und wo die Exxe vom TO arbeitet.
Kann sein, dass jedes Bundesland das für seine Beamten selber regelt, aber als BW-Soldat bist Du ja m. W. "Bundessklave", kannst ja auch jederzeit quer durch die Republik versetzt werden.
Das Berliner Beihilferecht sieht auch vor, dass u. U. auch nicht beihilfeberechtigte Ehegatten (und LG??) einen Anspruch auf Beihilfe haben können. Aber das ist schon so tiefgehend, da kenne ich mich nicht aus.
LG LBM
aus Wikipedia:
Heilfürsorge
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Freie Heilfürsorge)
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Die Heilfürsorge, auch freie Heilfürsorge genannt, bezeichnet eine Art der Vorsorge für Krankheitskosten, die in Deutschland vor allem bestimmten Beamtengruppen, aber auch Zivildienstleistenden gewährt wird (Soldaten der Bundeswehr haben im Gegensatz hierzu den Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung). Erhält ein Beamter oder Richter Heilfürsorgeleistungen, so werden diese als sogenannte Sachbezüge unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist[1].
Im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr (in der Regel der Bund oder das Bundesland) insbesondere bei Polizisten und Berufsfeuerwehrmännern vollständig die ihnen entstehenden Krankheitskosten, da sie sich bei ihrem erhöhten Berufsrisiko nur unter großen Schwierigkeiten privat versichern könnten (andere Beamte erhalten in der Regel nur einen Teil der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn). Die freie Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf die Familienmitglieder. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie anteilsmäßig privat versichert werden, den überwiegenden Anteil zahlt auch hier die Beihilfe hinzu.
Besteht für den Besoldungsempfänger selbst Anspruch auf freie Heilfürsorge, so hat dieser nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.[2] In letzter Zeit wird die Heilfürsorge für Polizeibeamte in immer mehr Bundesländern abgeschafft und Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe erstattet.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Jetzt bin ich völlig verunsichert!
Aber selbst in diesem Fall dürfte sich der TO jetzt besser stehen. Die 20% sind allemal billiger als die Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer GKV. Mein Junior kostet mich € 39.-/ Monat Beitrag für eine PKV mit 55% Beihilfeanspruch.
Standart sind bei uns 50/50% . Pro Familienmitglied erhöht sich der Beihilfeanspruchssatzsatz um 5%.
Nach hessischem Beihilferecht brauche ich mich überhaupt nicht zu versichern, trage aber dann jedesmal 20% der Kosten. Und ne Lebertransplantation nach einem Umgangs/ Sorgerechtsstreit ist schweineteuer.
LG Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hi,
ja bei mir ist das ähnlich. Ich hab 50/50 und mein Sohnemann hat 80/20 Anspruch. Die 20% kosten mich 28 Euro im Monat. Dafür krieg ich den KiA auch nachts ans Telefon :redhead:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ LBM
Freie Heilfürsorge haben auch Cops, Zoll usw.
Ich gehe mal davon aus, daß es hier um ein Beamtenverhältnis geht, und da ist im Beihilferecht bundesweit der Familienangehörige beihilfeberechtigt. Hier also die Kids.
Bei Berufssoldaten/Innen dürfte dann das gleiche gelten. Unsere sieg-und ruhmreiche Bundeswehr ist ja dann auch Dienstherr in einem Dienst-und Treueverhältnis, mit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation.
Thomas
Ich kann da genau Auskunft geben wenn es gewünscht wird beschäftige mich mit dem Thema sehr oft. Ich bin Soldat, lebe in Trennung und habe eine neue Patnerin.
Bei der Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge gibt es nur folgende Berufsgruppen Soldaten, Bundesgrenzschutzbeamte,
Polizeibeamte während ihrer gesamten aktiven Dienstzeit in folgenden Bundesländern: neue Bundesländer, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein.
Die Regelung sieht ja wie folgt aus die Ehefrau 70% Beihilfestelle 30% PK und bei Kindern 80% und 20% PK.
Die Kids kann man nur absichern wenn man Kindergeldberechtigt ist, als Soldat und die Frau wenn man verheiratet ist zusammen wohne zählt leider nicht. Das merkt man extrem wenn man mit einer Frau zusammenlebt und diese ALGII hatte und nu nix mehr bekommt, also darf man sie privat absichern da kein Anspruch auf Beihilfe besteht...
lg
kai
Hi,
bei mir ist es so, dass ich als Beamter Beihilfe erhalte und meine Kids ebenfalls. Mein Noch-Frau ist gesetzlich - jetzt könnten die Kinder zwar zu ihr wechseln und kostenfrei in die Familienversicherung umsteigen. Aber wie LBM schon geschrieben hat, sind es mir die 28 Euro pro Monat pro Kind für die Zusatzversicherung wert, dass sie privat sind.
Anmerkung am Rande: Ich kann mein Nettoeinkommen um die Kids-Krankenversicherungsbeiträge vor Berechnung von KU und TU/EU bereinigen - wirkt also einkommensmindernd und hat bei mir im Augenblick dazugeführt, dass ich in der DDT eine Stufe nach unten gerutscht bin und insofern weniger KU zahlen muss.
Hi,
ja bei mir ist das ähnlich. Ich hab 50/50 und mein Sohnemann hat 80/20 Anspruch. Die 20% kosten mich 28 Euro im Monat. Dafür krieg ich den KiA auch nachts ans Telefon :redhead:
LG LBM
hi auch wenn es nicht zum thema gehört aber daran erkennt man teiweise die 2 Klassen Gesellschaft. Wer es sich leisten kann Privat versichert zu sein hat vorteile, wer es sich leisten kann ok aber unfair ist es den andern gegenüber schon.
Aber ich denke auch es hängt teilweise vom Arzt ab und wie lange man schon bei dem Doc ist....mein freund ist Arzt und er behandelt alle gleich.....
@galaxy878 bei mir ist es so wie bei dir aber ich lasse meine Tochter in der AOK, weil bei uns kann ich erst nach 400 euro abrechnen und mir das Geld von der Beihilfe stelle holen und wenn ich bald in den Angestelltenstatus gehe bin ich auch pflichversichert...
lg
@ kai
Ohne ins Detail gehen zu wollen, lies Dir einfach mal das BUNDESBEAMTENVESORGUNGSGESETZ durch. Keiner von uns überbezahlten, unterbeschäftigten und im Ruhestand überversorgten Beamten muss mit € 400.- in Vorlage treten. Niemand! 😡
Auch nicht nach der Förderalismusreform; Merke: Bundesrecht bricht Landesrecht; Merke: Bestandsschutz.
Du bedienst mit diesen Sprüchen Stammtischparolen. Und, wenn ich das richtig verstanden habe, gehst Du freiwillig aus einem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis? Wenn dem tatsächlich so ist, brauchst Du Hilfe!
Zum Vorwurf der "ZWEIKLASSSENGESELLSCHFAFFT" im Gesundheitswesen nur mal so als Denkanstoss:
Ich habe als Privatpatient nach einer Magenoperation auf einer Intensivstaion gelegen, rechts und links neben mir lagen Kassenpatienten. Jeder von uns armen Socken wurde gleich behandelt!
Manchmal ist es klugerweise angezeigt, still zu sein......
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
