Hallo,
Die Exfrau meines Lebensgefährten hat dem gemeinsamen Sohn (18- derzeit noch Schüler) gedroht, ihn rauszuwerfen. Meine Frage:
Darf sie das und wenn ja, ist sie verpflichtet, ihn finanziell zu unterstützen? Wäre euch dankbar für eine Antwort.
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
Hi,
ja sie darf das.
Ab 18 ist sie allerdings ebenfalls zu Barunterhalt verpflichtet, egal, ob er bei ihr lebt oder nicht.
Der einzige Unterschied: Wenn er eine eigene Wohnung hat ist sein Bedarf 640 €. Das KG kann er sich auszahlen lassen oder dein LG beantrag es für sich, da er ja erstmal alleine barunterhalt zahlt. Sie ist dann nicht mehr berechtigt es zu beziehen.
Könnt ihr ihm anbieten zu euch zu ziehen?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
könnten wir theoretisch schon, da er aber ca. 70 km von uns entfernt wohnt und dort zur Schule geht und auch dort seinen Freundeskreis hat, ist das dann bereits das nächste Problem 🙁
Danke für die Antwort.
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
