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Sorgerecht eines neuen Lebens partners

 
(@thomas)
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:yltype:

Ich grüße euch alle mal wieder.
Habe mich ja lange nicht gemeldet.

Wollte eigentlich auch mit der *such* funktion klar kommen. Aber die mag mich nicht  😡

Jetzt mal zu meinem problem.

Ich bin seit 2003 getrennt und seit 2004 geschieden.
der kontakt mit der Kindes Mutter ist eigentlich klasse. (war mal extrem krass).
Jetzt war ich auf einer Auslands montage in Saint Petersburg.
Genau am Tag meiner Heimreise sollte in der Realschule die unser Sohn seit dem 01.09 besucht
ein Eltern Sprechtag statt finden.
Leider hatte mein Flieger 1,5 Stunden verspätung. So dass ich dran leider nicht teilnehmen konnte.
Jetzt bin ich für Vaterwochenende am freitag da gewesen.
Da Teilte mir meine Ex Frau mit, Dass Sie Ihre neue Freundin als Erziehungsberechtigte hat eintragen lassen.
Was dann bedeutet, dass Die Kindes Mutter drin steht und Ihre neue freundin. Aber ich nicht.
Ich bringe morgen früh unser Kind zur Schule und bin am überlegen, ob ich nicht mal mit der Klassen lehrerin sprechen soll.

Würde gerne wissen,
welche Konsequenzen könnte es haben, wenn

a.  drei personen als Erzeihungsberechtigt drin stehen.
b. Ob das ganze rechtlich relevant sein kann??

habe zwar grund sätzlich kein Problem damit.
habe aber die befürchtung, dass es probleme mit sich bringt, Die man jetzt noch nicht sehen kann.  :puzz:

Ansonsten läuft alles bestens.

Grüße

Thomas


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2010 19:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas,

wer Erziehungsberechtigter ist, ist gesetzlich geregelt. "Freundin von Mama" gehört genau so wenig dazu wie "Mamas Friseur".

Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsberechtigte

Ich bringe morgen früh unser Kind zur Schule und bin am überlegen, ob ich nicht mal mit der Klassen lehrerin sprechen soll.

Solltest du. Allerdings nichts als Angriff gegen deine Ex, sondern eher in dem Sinne, dass deine Ex da wohl irgendwas missverstanden hat. Wenn es z.B. darum geht, dass die Next den Junior von der Schule abholen darf, dann kann deine Ex dafür ja 'ne Vollmacht schreiben; mit "erziehungsberechtigt oder nicht" hat das allerdings nix zu tun.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 19:36