Ich bin sehr aufgel...
 
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Ich bin sehr aufgelöst - brauche Rat

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(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

HAllo,
ich bin sehr aufgeregt.
Gerade kam der Brief vom FamG mit dem Termin (mein Antrag auf GSR). Dabei war ein Schreiben der MUtter meines KIndes.
Dort wurden Sachen aufgeführt, bei denen ich mich gefragt habe, wer dort beschrieben ist.
Ich auf jeden Fall nicht.

LAuter Lügen, Behauotungen und Verdrehungen. Ich war ganz erschrocken, was für ein schlechter, unehrlicher, fauler, unzuverlässiger Mensch ich doch eigentlich bin.

ok, war nicht anders  zu erwarten. Wird sicher jede KM so tun.

Antworte ich jetzt auf diesen Brief oder warte ich bis zum Termin (Ende November)? Erscheinen ist Pflicht.

Richter ist scheinbar ein Mann.
Ist das eher gut?

Wie gehe ich mit diesem Unverschämtheiten um? Schlammschlacht ist nicht mein Ding. EIgentlich würde ich gerne souverän darüber hinweggehen und höchstens in der Form antworten "Diese unverständlichen Beschschuldigungen sind nicht wahr. Und nicht belegt. Können auch nicht belegt werden.".

Kann mich mal jemand wieder "runterholen"?

Herzlichen Dank!

RV


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 20:09
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin RV!

Dass gegnerische RAe gerne mit möglichst viel Schlamm werfen, dürfte ja bekannt sein. Bitte Deinen RA, entsprechend darauf zu reagieren und die Dinge etwas realistischer zu schildern. Du hast doch einen RA?

Antworte ich jetzt auf diesen Brief oder warte ich bis zum Termin (Ende November)? Erscheinen ist Pflicht.

Da ohnehin Anwaltszwang besteht, muss eh Dein RA antworten.

Richter ist scheinbar ein Mann.
Ist das eher gut?

Kommt darauf an, wie ihm sein Kaffee geschmeckt hat und ob er in der Nacht vor der Verhandlung guten 6 hatte.
Nein, im Ernst: Das kann niemand sagen, der nicht schonmal mit genau diesem Richter zu tun hatte.

VG
Echo²


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:18
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Vor dem FamG besteht kein Anwaltszwang.
Es geht nur um das GSR eines gemeinsamen, unehelichen Kindes.

Nein, ich habe keinen Anwalt.

Gruß!

RV


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 20:19
(@ariba)
Registriert

Moin,

ich bin sehr aufgeregt.

Na dann komm "runter"  😉

Gerade kam der Brief vom FamG mit dem Termin (mein Antrag auf GSR). Dabei war ein Schreiben der MUtter meines KIndes.

Sehr gut, Dein GSR Antrag wurde angenommen. Es nmmt seinen Lauf. EIn Briefchen von der Ex ist in dem Fall wohl Standard. Oder glaubst Du, die Mama schenkt Dir einfach das halbe SR?

Dort wurden Sachen aufgeführt, bei denen ich mich gefragt habe, wer dort beschrieben ist.
Ich auf jeden Fall nicht.
...

na aj Standard, siehe oben. Steht meist immer ganz schlimmes Zeug drin. Erhalte auch ich bestimmt bald. Willkommen im Club!  😉

ok, war nicht anders  zu erwarten. Wird sicher jede KM so tun.

Antworte ich jetzt auf diesen Brief oder warte ich bis zum Termin (Ende November)?

Das sagen Dir jetzt die Profis hier!!

Richter ist scheinbar ein Mann.
Ist das eher gut?

Ähmm... was unter der schwarzen Kutte steckt ist im Fam(un)Recht fats egal. Wichtig ist nur, ob dieser jemand sich mit den Gesetzten unseres(?) Landes auskennt.  😉

Wie gehe ich mit diesem Unverschämtheiten um?

Dazu melden sich heir bestimmt gleich einige User.

Kann mich mal jemand wieder "runterholen"?

Hab's zumindest im Ansatz versucht.   🙂

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:20
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor dem FamG besteht kein Anwaltszwang.

Wieder was dazu gelernt. Sorry.

Ansonsten würde ich es wie Ariba halten und versuchen, cool zu bleiben.

VG
Echo²


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:23
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Antworte ich jetzt auf diesen Brief oder warte ich bis zum Termin (Ende November)? Erscheinen ist Pflicht.

das steht im Schreiben drin! Wenn du dir da nicht sicher bist rufe bei Gericht an! Wenn vorher schriftlich geantwortet werden muss dann such dir einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Ein falsches Wort von dir kann dir im Zweifelsfall das Genick brechen.

Richter ist scheinbar ein Mann.
Ist das eher gut?

Was ist wenn ihn eine Kollegin vertritt? warum auch immer? Vor Gericht und auf Hoher See... 😉


stonesava

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor dem FamG besteht (kein) Anwaltszwang.

Das kann man beides so nicht sagen.

Es besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen aber nicht in Sorgerechtssachen.

Stelle den Schrieb doch mal hier rein, dann können wir dir sagen, ob davon etwas einer Antwort würdig ist.

Tendenziell aber eher nein.
Und selbst wenn, sollte man sich sein Pulver auch bis zur Verhandlung trocken halten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:32
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

solange das Gericht dich nicht zu einer Stellungsnahme auffordert, würde ich es auch nicht tun, und die Mutter dann in der Verhandlung schön auflaufen lassen. Unter diesem Eindruck mag es geschehen, dass ein Richter entgegen der BGH-Auffassung das GSR anordnet, obschon die Mutter sogar vor Lügen zur Kreierung von Zerstrittenheit nicht zurückschreckt. Für wahrscheinlich halte ich es aber nicht. Dann wohl eher Gutachten, damit es schön teuer wird und die Helfer-Industrie auch was davon hat.

Aber berichte bitte unbedingt, wenn ein Richter einfach sagt, dass GSR grundsätzlich zu erteilen ist und aus seiner Sicht davon nur in schwerwiegenden Fällen eine Ausnahme gemacht werden darf.

In nächster Zeit werden sich die Ergebnisse dieser Anträge sammeln lassen. Ich würde trotzdem unbedingt einen in diesem Bereich (also BVerfG-Beschluss zu 1626a) versierten Anwalt beauftragen. Und lass den nichts unbestätigt ans Gericht schicken. Wenn der schmutzige Wäsche waschen will, dann schieß ihn ab.

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn der schmutzige Wäsche waschen will, dann schieß ihn ab.

Das halte ich auch für den wichtigsten Rat!

Du musst glaubhaft machen, dass es überhaupt keine Differenzen zwischen euch gibt und ihr in Fragen des Kindeswohls gut zusammen arbeitet.

Hast du dafür auch Belege, wie z.B. positive Mails?

Deswegen auch auf das Schreiben, wenn überhaupt, nur positiv und antworten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 20:53
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Antworte ich jetzt auf diesen Brief oder warte ich bis zum Termin (Ende November)? Erscheinen ist Pflicht.

Gibt in der Zivilprozessordnung schon das Prinzip, dass eine "Behauptung", die nicht "bestritten" wird, als zutreffend gilt.

Und ich erinnere mich an so pauschale Sätze in irgendwelchen Schreiben, dass einfach sämtliche Behauptungen einer Stellungnahme pauschal und "vollumfänglich" bestritten werden.

Muss ja nicht das Juristendeutsch sein, aber vielleicht doch ein Schreiben, dass diese pauschale Bestreitung enthält, und ein Satz über die Diskrepanz zwischen diesem Anwaltsgeschreibsel und dem wahren Leben:

Zu der Stellungname vom x.x.2010 der Frau XY durch ihren Bevollmöchtigten Herrn YX erwidere ich wie folgt:

Sämtliche Behauptungen in dieser Stellungnahme, die meine Person und die Beziehungen zwischen meinem Kind, seiner Mutter und mir betreffen, werden bestritten.

Das Bild, dass in dieser Stellungnahme von mir und von den Beziehungen zwischen meinem Kind, seiner Mutter und mir gezeichnet wird, entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen, Verhaltensweisen, Kommunikations- und Umgangsformen.

Mehr nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 21:25




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann wohl eher Gutachten, damit es schön teuer wird und die Helfer-Industrie auch was davon hat.

Das würde ich zurückweisen, wenn die Mutter nicht gleichzeitig begutachtet wird.
Außerdem würde ich die Kostenzuweisung auf dich ablehnen, da du ein natürliches Grund-und Menschenrecht einforderst, dass dir bisher, offensichtlich Grundgesetzwidrig, verweigert wurde und deiner Ex auch kosten- und gutachtenlos zugestanden wurde.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 22:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Sofern es der erste dieser Briefe ist, würde ich schon was antworten. Aber auf keinen Fall auf abstruse Falschbehauptungen eingehen. Und auch nur sehr knapp. Sinngemäss vielleicht:

"Erstaunt nehme ich die Behauptungen zur Kenntnis und kann diese nur als Anwaltsballerei abtun. Sollte das Gericht eine konkrete Stellungnahme dazu wünschen, bitte ich um Hinweis."

Schiess nur blos nicht zurück mit ebensolchen Schlamargumenten. Bleib cool und demonstriere, dass nur eine bei Euch so mies ist. Bleib auf Deinem Niveau.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 22:18
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Ich habe den ganzen Abend gebraucht, um wieder abzukühlen.
Genauer: 25 km. in zwei Stunden.

Und mir meine Strategie zurecht gelegt: Ich bin cool. Und mich regt nichts auf. Ein paar ganz dummdreiste Lügen werde ich mittels der gute Mails widerlegen (gute MAils hats genug - zum BEispiel noch im Juli sinngemäß "ich weiß, dass <KIndername> es gut bei Euch hat und deswegen ist es selbstverständlich, dass <Kindername> Euch auch öfter besuchen kann. ICh komme sogar die halbe Autostrecke entgegen..."

Ausserdem sammel ich MAils und Belege, damit ich in der VErhandlung etwas aus dem Ärmel zaubern kann an Beweisen...

Für Eure Tipps und Zusprache vielen Dank!

RV


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 01:54
(@Inselreif)

Hi,

Und ich erinnere mich an so pauschale Sätze in irgendwelchen Schreiben, dass einfach sämtliche Behauptungen einer Stellungnahme pauschal und "vollumfänglich" bestritten werden.

Nicht alles was hochtrabend klingt, ist auch sinnvoll. Dieser Satz findet sich zwar in jedem zweiten Schriftsatz, aber pauschales Bestreiten ist unsubstantiiert und damit unbeachtlich. Das kann man sich auch sparen.

Die Spielregel im Prozess ist, dass sich jede Partei zu den vom Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären hat, 138 ZPO. Also jede blöde Behauptung einzeln substantiiert bestreiten, ruhig kurz und natürlich absolut sachlich, z.B.:
"Der Antragsgegner hat nicht im Lotto gewonnen. Einen Beweis für diese ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist die Antragstellerin schuldig geblieben."
"Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass die Antragstellerin nur 100 Euro verdient. Bei einer Vollzeitstelle ist das schlichtweg lebensfremd."
"Bei der Wahrheit bleiben möge die Antragstellerin ferner bezüglich ihrer Barentnahmen. Sie hat insgesamt 1.000 Euro abgehoben. Beweis: Kontoauszug Nr. 4711"

Nicht schaden kann in jedem Fall die Bitte um richterlichen Hinweis, wenn weiterer Sachvortrag für erforderlich gehalten wird. Aber abwarten, welchen Vortrag das Gericht für Blödsinn hält und welchen für beachtlich, das reicht leider nicht.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 02:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meines Wissens wird auf wesentliche Punkte, welche widerlegt werden müssen, im Einzelnen eingegangen. Für alles andere folgt dann:

Alle weiteren Ausführungen und Behauptungen des Antragstellers/Antraggegners entbehren jeglicher Grundlage. Auf Verlangen kann hierzu jederzeit Stellung genommen werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 02:46
(@Inselreif)

Hi oldie,

dann wäre Alle weiteren Ausführungen ... sind unerheblich noch etwas sauberer. Damit wird klar, dass Du davon ausgehst, dass die Tatsachen keine Rolle für die Entscheidung des Gerichts spielen und aus diesem Grund in Kauf nimmst, dass sie (weil nicht bestritten) als zugestanden gelten.

Ich denke allerdings auch, dass man es nicht übertreiben muss. In Familiensachen wird die ZPO sicherlich deutlich laxer gelebt als in normalen Zivilsachen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 03:21
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo RachelsVater,

ich hoffe, dass Du Dich von dem Schock etwas erholt hast.

Ob Du Stellung nehmen musst/solltest, hängt im wesentlichen davon ab, mit welcher Bemerkung das Gericht Dir den Wisch zugestellt hat:

...zur Stellungnahme binnen .... Wochen/bis zum ....: Du solltest unbedingt innerhalb der Frist Stellung nehmen.
... zur Stellungnahme: Du solltest Stellung nehmen.
... zur eventuellen Stellungnahme: Du kannst Stellung nehmen
... zur Kenntnisnahme. Das Gericht hält eine Stellungnahme Deinerseits nicht für erforderlich, Du kannst aber trotzdem wenn Du möchtest.

Was von der Gegenseite pauschal behauptet wird, kann von Dir ebenso pauschal bestritten werden. Auf konkrete Vorwürfe solltest Du konkret (kurz, knapp und sachlich) Stellung nehmen, ggf. unter Vorlage von Beweisen.

lg
sleepy

P.S.: Warum gehen alle davon aus, dass KM einen Anwalt hat? Im 1. Post stand was vom Brief der KM - oder habe ich was übersehen?


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 10:06
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo sleepy,
KM Stellungnahme zu meinem Antrag kam ohne Kommentar des GErichts. EInfach beigelegt.
Erster Teil des Briefes: Terminfestlegung und Erscheinen angeordnet und REchtsbelehrung,
Zweiter Teil des Briefes: Kind bekommt einen VErfahrenbeistand
Dritter Teil des Briefes: Entgegnung KM

Weder KM noch ich haben (bislang) einen RA.

Das Schreiben kann ich beim besten Willen nicht hier reinstellen, weil es dermaßen persönlich, unter der Gürteillinie etc ist (außerdem so viele Details beinhaltet, daß meine Anonymität sofort auffliegt - und wenn ich das alles anonymisiere fehlen die wichtigen Teile).

Habt herzlichen Dank für Eure Einschätzung, ich werde einzelne besonders prägnante Punkte kurz und knapp widersprechen und mit beigefügten Beweisen entkräften, ferner darauf hinweisen, wie gut man in der VErgangenheit miteinander kommunizieren konnte (die wüsten "Monats"-Beschimpfungen der KM, auf die ich nie eingegangen bin, werde ich halt weglassen) und ansonsten darauf hinweisen, dass die weiteren Behauptungen völlig aus der Luft gegriffen sind, weder belegt, noch beweisbar seien, weil eben unwahr.

Gruß!

RV


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 13:01
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Weder KM noch ich haben (bislang) einen RA.

Das muss noch mal gesagt werden.

§ 138 ZPO ist nicht unwichtig, wenngleich in diesen Verfahren der (eingeschränkte) Amtsermittlungsgrundsatz gilt. (Juristensprache ist doch geil, oder?)

Vielleicht reicht auch ein Satz: Das Bild, das die KM von mir zu zeichnen versucht, entspringt offenbar der Reaktion auf den Antrag. Verständigungsprobleme gibt es noch nicht einmal seither. Zur Kenntnisnahme oder Beweis: Letzte Mail der KM vom soundsovielten

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 14:03
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Das ist gut!  🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 15:19




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