Hallo, brauchen dringend Hilfe!!!!!!!
zur Vorgeschichte:
Am 4.07.09 wurden wir vom Kindergarten meines Stiefssohn abends um 18 Uhr angerufen.
Im rahmen des Sommerfestes betrank sich die KM so stark, das sie das Fest verlies und vergaß ihre Kinder abzuholen.
Wir holten die Kinder draufhin zu uns, nach langen hin und her, brachten wir auf Anraten des Jugendamtes die Tochter 7 Jahre am 20.07.09
wieder zur Mutter.
Die Kinder wurden vorab vom Jugendamt befragt wo sie leben möchten. Tochter wollte zur KM Sohn 5J wollte bei uns bleiben.
Das Jugendamt war mit dieser Regelung einverstanden.
Jetz war der Sohn bei ihr im Urlaub und sollte am 30.08.09 wieder zu uns kommen, da am Montag der Kindergarten wieder losgeht den er seit dem 7.7.09
besucht. Gestern haben wir einen Brief bekommen, sie wäre beim Jugendamt gewesen, dort hätte der Sohn gesagt er wolle wieder zu ihr und sie bringt ihn nicht zurück.
Die zuständige Dame beim Jugendamt ist im Urlaub. Wir sind von ihr nicht informiert worden, was sollen wir tun?
Was für Chancen haben wir wenn das Jugendamt jetzt tatsächlich wieder auf ihrer Seite steht?
Es besteht das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Moin,
von wem war der Brief, wer hat welches ABR für wen?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Salut,
so, KM schreibt das.
Und wenn Deinem LG die KM morgen schreibt, im übrigen hätte er ihr neben dem Kind auch noch seine EC-Karte mit PIN auszuhändigen, rennt er dann auch erst zur Bank und fragt, ob die noch auf seiner Seite stehen?
Hier wird gerade das Leben seines kleinsten Kindes willkürlich umgekrempelt. Er solltest jetzt schnell und überlegt handeln. Wartet nicht auf das Jugendamt, geht zu einem Anwalt, dort Weiteres zur Herausgabe des Kindes besprechen, ggf. Antrag auf ABR stellen. Bei wem ist das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Gruß
Till
Änderungen: in 3. Person singular (warum können manche LGs eigentlich nicht für sich selber hier schreiben?)
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
mein Mann ist beruflich stark eingespannt, da er auch noch für mich und meine vier Kinder sorgt,
natürlich glauben wir ihr nicht alles. habe jetzt mit dem Amtsleiter des Jugendamtes telefoniert, er sagt das die Dame des Jugendamtes ohne unsere Kenntnissnahme keine bindenden Aussagen gegenüber der KM treffen dürfte.
Er bespricht sich mit der Stellvertreterin und will sich dann nochmal melden, allerdings ist das jetzt auch wieder ne Stunde her.
Unser Anwalt sagt wenn wir das Jugendamt nicht hundert %ig hinter uns haben , hätten wir keine Chancen.
LG
Hauptwohnsitz ist seit dem 26.7.09 bei mir und meinem Mann
Moin,
problematisch ist in meinen Augen, dass der Vorfall in der Kita nicht dazu geführt hat, dass der KM beide Kinder weggenommen wurden. Das bescheinigt ihr, dass sie grundsätzlich in der Lage ist, für ein Kind Sorge zu tragen. Es ist auch für mich nicht verständlich, dass Dein LG dem Kuhhandel "ein Kind KM und ein Kind KV" zugestimmt hat. Eine 7jährige ist nicht in der Lage zu entscheiden, wo sie bleiben will, wenn die Begleitumstände ein mögliches Alkoholproblem der KM miteinschließen. In diesem Fall hätte klarer die krankheitsbedingte/suchtbedingte Unfähigkeit der Mutter, die Kinder bei sich adäquat zu versorgen und zu betreuuen herausgestellt werden müssen. Egal aus welchem Grund der Sohn jetzt bei KM bleiben will, hat sie m. E. dafür gute Karten: Die große Schwester ist sowieso bei ihr und der Junge noch nicht so lange bei euch, dass man in irgendeiner Form von Kontinuität sprechen könnte.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo, dies war die einzige mölichkeit wenigstens ein Kind zu uns zu holen, wir hatten die Hoffnung das sie mit einem Kind weniger überfordert
ist.
Natürlich hatten wir das Gefühl ein Kind für das andere zu verkaufen, aber das war die einzige Lösung bei der uns das Jugendamt unterstützen wollte.
Die KM hat uns am 20.07 das U-Heft und Krankenkassenkarte ausgehändigt, sowie eine Woche später die Kindergeldnummer damit wir einen Antrag stellen konnten. Das heißt doch das sie damit einverstanden war. 4 Wochen später fällt ihr ein das es doch nicht gut für ihren Sohn ist.
Ein Kind ist doch kein Gegenstand den ich hin und her schicken kann.
Hallo, der Amtsleiter des JA hat gerade angerufen, sie war tatsächlich beim JA die zuständige Sachbearbeiterin hat ihr aber abgeraten es auf diesem Wege zu tun.
Versuchen jetzt einen Familienrichter zu erreichen.
Mein Mann hat es gerade versucht, aber nur den AB erreicht, hoffe das Gerichte auch Mittwochsnachmittag aufhaben.
Wie ist eure Meinung dazu: Der kleine kommt am 4.9 zum Besuchswochenende, wenn wir ihn dann einfach behalten müsste sie tätig werden,
aber schaden wir damit nicht dem Kind zu sehr?
Weiss jemand ob es sowas wie ne einstweilige Verfügung gibt? Also das sie den Kleinen am Sonntag schon rausgeben muss?
Wir wollen doch nur so schnell wie möglich einen normalen Alltag für den kleinen.
Sieht ja gar nicht sooo schlecht aus. 🙂
Wieso erst Sonntag?
Wo sind denn unsere Eilantrag-Spezis hier. Meine Erfahrung reicht dafür nicht.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wir versuchen uns weiterhin an absprachen zu halten, wir hatten abgemacht das der kleine bis Sonntag bei ihr bleiben darf.
Ja bitte bitte Antwort von Eilexperten.
LG
Moin,
dies war die einzige mölichkeit wenigstens ein Kind zu uns zu holen, wir hatten die Hoffnung das sie mit einem Kind weniger überfordert ist.
Eijeijei, der Vater hat also ein Kind geopfert.
Ein Kind ist doch kein Gegenstand den ich hin und her schicken kann.
Es geht ums Geld, nicht ums Kind.
Versuchen jetzt einen Familienrichter zu erreichen.
Ein Unrechtsprecher darf erstens ohne Antrag gar nix sagen und zweitens mit einer (evtl.) Prozesspartei nicht alleine sprechen.
aber schaden wir damit nicht dem Kind zu sehr?
Beide Kinder sind durch das verhalten der Eltern mutmaßlich bereits ernstlich geschädigt.
Weiss jemand ob es sowas wie ne einstweilige Verfügung gibt?
Ja, so etwas gibt es
Also das sie den Kleinen am Sonntag schon rausgeben muss?
Kein Gericht dieser Welt wird eine Entscheidung treffen, dass sie an etwas zu halten hat, was sie absprachegemäß ohnehin machen könnte.
Eine EA auf Kindesherausgabe wird erst dann möglich, wenn das Kind auch tatsächlich einbehalten wird. Also erst am Montag.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay, und was müssen wir dann am Montag tun?
Denn das sie den kleinen behält ist so sicher wie das amen in der Kirche.
Das JA hat ihr heute nochmals telefonisch geraten den kleinen Mann am Sonntag zurück zu bringen, das hat sie entschieden abgelehnt
LG
das mit dem Opfern sehen wir ja selbst ein, aber was hätten wir denn tun sollen?
Lass Dir die Auskunft des JA jedenfalls schonmal schriftlich geben. Wenn es ein telefonat war, dann fordere eine telefonnotiz ein. Zu senden an Deine Anschrift, oder ihr holt die ab.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
... dann hast Du schriftlich in der Hand, dass die KM gegen den Rat des JA handelt. Euer RA hat wonach er fragte und KM kommt aus der Nummer vermutlich so schnell nicht raus. Das JA kann bei einer eventuellen Aussaage vor Gericht auch nur schlecht einen Rückzieher machen.
Wie Deep schon schrieb. Wenn KM den Kleinen bis spätestens Montag 0 Uhr nicht zurückbringt, dann am Montag zum RA wegen EA.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Ok, vielen dank für eure Antworten, melde mich wenn es etwas neues gibt oder ich wieder mal Hilfe brauche.
Danke
