Berlin ( dpa ) Der Bundestag hat die Stellung nicht verheirateter Väter bei Sorgerechts-Streitigkeiten gestärkt. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten eine Regelung, die für unverheiratete Eltern gilt, die mit ihren gemeinsamen Kind zusammengelebet und sich vor Juli 1998 getrennt haben.
Bislang konnte derjenige Elternteil der nicht das Sorgerecht hatte, dieses in keinem Fall erhalten. Jetzt entsteht ein neues familiengerichtliches Antragsverfahren, mit dem nachträglich ein gemeinsames Sorgerecht erlangt werden kann.
dieses gesetz ist doch mal wieder ein tritt ins gesicht vieler väter. wieso klammert der gesetzgeber die anderen väter aus?
die abgeordneten sind auch noch stolz, dass sie einstimmig abgestimmt und entschieden haben.
wenn diese gesetze weiterhin so schleppend gemacht werden bekommen die väter, die nicht verheiratet waren und in keiner beziehung mit mutter und kind gelebt haben ( biologische väter ) im jahre " 2050 " zu einem recht.
oder was sagt ihr dazu?!
😡 mel
Hi mel,
ich denke, dass das immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist, sehe dieses Gesetzt somit eher positiv.
Die langen Gesetztgebungsverfahren beui uns sind leider da, daran werden wir alle nichts ändern können - leider.
Ich meine, dass durchaus zu beobachten ist, dass die Stellung der Trennungspartner (verh. oder nicht) in letzter Zeit genauer beleuchtet wird. Dies gilt in Bezug auf die Unterhaltszahlungen wie auch für andere Themen und das ist ja auch unbedingt überfällig.
Nur, bis diese Denk-Prozesse greifen und Wirkung haben, bis dahin wird leider noch viel Wasser den Rhein runterfließen!
Bleibt nur die Hoffnung, dass sich einiges kurzfristig bessert, nur erzwingen können wir alle nix.
Torsten
Hallo zusammen,
ich habe eher gemischte Gefühle wenn ich das lese. Den einzigen Vorteil, den ich in dieser Sache sehe ist, daß sich die Politiker überhaupt einen (kleinen) Kopf machen.
Ich kann nicht nachvollziehen, daß nun mal wieder eine Jahreszahl bestimmt, wer eine Chance hat und wer nicht. Ich würde gerne mal die Argumente der einzelnen Politiker hören.
Jetzt muss sich ein Vater hinsetzen und nachrechnen ob er sich nun vor Juli 1998 getrennt hat oder vielleicht erst im Sept.1998. Das mag verstehen wer will......ich nicht.
Kinder wird es wohl kaum interessieren, wann die Trennung vollzogen wurde.
Ich denke auch, daß somit mal wieder viel Kleinkrieg ausgelöst werden kann.
Wenn sich nicht verheiratete Paare getrennt haben, ist es kaum zu beweisen, wer wann ausgezogen ist.
Möchte ein Vater also nachträglich das gemeinsame Sorgerecht beantragen, braucht die Ex behaupten: " die Trennung war erst z.B. im Jan.99" ?!?!?!?!
Dann werden die Gerichtskassen wieder gefüllt und es braucht nicht weniger Zeit für den nichtverheirateten Vater, als für den verheirateten, sein Recht zu erlangen.
Ich denke es wird so kommen. Alles ist für mich nur halb durchdacht und hinterlässt zu viele Lücken.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Eigentlich ist es ja wirklich schoen, dass sich die Politiker mal anfangen, einen Kopf zu machen. Im internationalem Verglch war das schon laengst faellig. Man nehme z. B. Schweden, dort bekommen die biologischen Vaeter schon seit mehr als !20! Jahren das geteilte Sorgerecht fuer nicht eheliche Kinder. Und das voll automatisch.
Wie viele Kinder und Eltern muessen noch leiden, bevor dies auch in Deutschland rechtlich festgelegt wird? 😡
Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
Hallo,
es geht ja nicht um Trennung der Partner, sondern um wann die Kinder geboren wurden (bin Leidtragender). Kinder die nach 1998 geboren wurden, bei denen wird der Vater ausgegrenzt weil da das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten ist und nach diesem hat die Mutter dann einen triftigen Grund (auch wenn es keinen gibt, es ist eben Gesetz, sie muss auch keinen nennen, der Staat geht nun mal davon aus) den Vater nicht mit einzubeziehen.
Dieser Staat ist nur noch Laecherlich
Cu
Bernd
Hi,
wenn es um das Geburtsdatum der Kids geht, ist es ja noch extremer. Wie sieht es denn dann bei Geschwistern aus? Michas 1. Tochter ist Feb.98 geboren, die 2. Tochter März 2000.
Heißt das nun, wäre er nicht verheiratet, dürfe er für die 1. Tochter das gemeinsame Sorgerecht beantragen und für die zweite Tochter nicht?
Hm....bin nun etwas verwirrt. Es soll doch Paare geben, die mehr als 1 Kind gezeugt haben und trotzdem nicht verheiratet sind *g*.
Also wäre dieser Beschluß ja mehr als fragwürdig.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Also mehr Unruhe kann man eigentlich schon nicht mehr verbreiten, aber da sieht man mal wieder das unsere Politiker immer schnell irgend etwas entscheiden ohne sich die Sache mal genau durch den kopf gehen zu lassen.
Damit wird es eher noch schwieriger für solche die es betrifft!
"Armes Deutschland" kann ich da nur sagen, aber ich glaube dieser Satz kam hier schon öfter.
lieben Gruß
Micha
Hallo Tina,
obwohl ja Betroffener biologischer aber nicht rechtlicher Vater, hatte ich ja viel Hoffnung auf dieses Gesetz gelegt, vor allem weil schon im vorfeld die Regelung mit ´98 kritisiert wurde. Aber an solch eine Situation wie beu Euch 1. Tochter Feb. 98 geboren, 2. Tochter 2000 geboren hatte ich noch gar nicht gedacht, aber ich denke das dies kein Einzelfall ist und jezt soll doch mal wirklich ein Politiker erklaeren wo er hier das Kindeswohl sieht, wenn ein Vater das beim einen Kind einklagen, aber beim andereren nicht kann????
Was sollen sich die Kinder dabei denken??
Da sieht man mal das sich die Politiker ueberhaupt keine Gedanken machen und das denen Schei.. egal ist.
Cu
Bernd
Womit Muetter einer bestimmten Gattung rechtlich eine Moeglcihkeit mehr haben den Vater unter Druck zu setzen...
Durch das Geburtsdatum sind nun einige Kinder gleicher geworden als andere, wissen die Politiker eigentlich was sie da tun?
Klingt etwas radikal, ich weiss.
[Editiert am 27/10/2003 von Arwen]
Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
