Kind lebt bei Oma
 
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Kind lebt bei Oma

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man dir nicht das ABR vorläufig übertragen und dann können die doch immer noch rumbegutachten. Kann die Schule nicht noch irgendwas befürworten? Kind in Not oder so...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2015 20:09
(@jeanswilli)
Registriert

Okay Inselreif dann ist es ja sogar nett vom Richter hier vorher auf die Gefahr hinzuweisen. In der Schule sind jetzt Ferien und Not für das Kind sehen die nicht. Dort ist zwar bekannt dass Oma den Jungen jeden Tag bringt und holt aber dass er gar keinen bzw. kaum Kontakt zur Mutter hat weiß niemand.
Inselreif hat sicher recht wenn der Junge noch 2 Wochen nach den Ferien bei Oma ist wird er das überlebenden. Bei einem normalen Antrag kann ich glaube ich noch mehr Argumente bringen. Und wenn Klein Willi vom Tag der Zustellung des Antrages wieder bei der Mutter ist muss ja wohl auch der konservativste Richter den Zusammenhang erkennen. Dann werden wir den Antrag auf vorläufig es ABR bis zur Begutachtung der KM mit einbringen.
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen und ich werde es am Montag  mit der Anwältin besprechen.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2015 21:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Behalte ihn doch beim nächsten Umgang einfach ein. Dann hast du auch keine Eile mehr.
Nur mal so als Diskussionsball in die Runde geworfen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.10.2015 23:24
(@jeanswilli)
Registriert

Und wenn die Schule wieder los geht prügele ich mich jeden Tag mit Oma darum wer ihn mitnimmt?


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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2015 23:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum nicht?
Du hast das Sorgerecht.
Omma nicht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2015 00:41
(@Inselreif)

Behalte ihn doch beim nächsten Umgang einfach ein. Dann hast du auch keine Eile mehr.

Dann geht das mit dem Termin aber auch plötzlich mehr als schnell...

Die Frage ist doch in erster Linie, ob es den Funken einer Chance gibt, mit diesem Richter irgend eine gescheite Lösung zu finden. Dann würde ich es mir nicht verderben.

Vielleicht diskutiert ihr auch mal diese Variante:
Ihr macht das Hauptsacheverfahren anhängig, im Eilverfahren wird keine Antragsrücknahme erklärt sondern darum gebeten, den Antrag vorläufig nicht zuzustellen.
Wenn dann der Richter doch nicht schnell terminiert, vor einer Entscheidung noch fünf Gutachten will, die Gegenseite verzögert oder sonst etwas passiert, dann betreibt ihr das Eilverfahren weiter.
Der Vorteil wäre, dass ihr Euch für eine Verhandlung in vier Wochen kompromissbereit zeigt aber klar stellt, dass dann auch eine Entscheidung fallen muss und wenn nicht, dann seid ihr gewillt draufzuhauen. Ich denke, das muss die Linie sein.
Der Nachteil ist, dass es für so ein einseitiges Nichtbetreiben eines Verfahrens keine wirkliche Rechtsgrundlage gibt (§ 251 ZPO wäre einschlägig aber nicht vor Zustellung, da explizit von beiden Parteien die Rede ist) und es letztlich vom Goodwill des Richters (und ggf. zuvor der Überzeugungskunst des Anwalts - der Richter hat wohl noch gar nicht kapiert, was da los ist) abhängt, das mitzumachen.

Macht der Richter nicht mit, bliebe neben der Antragsrücknahme immer noch die Möglichkeit, Beschwerde unter voller Ausnutzung der Beschwerdefrist einzulegen und darin zwei Wochen Frist für eine Beschwerdebegründung zu beantragen. Bis die um sind, spätestens bis die Sache beim OLG liegt, habt ihr ein Ergebnis aus dem innerhalb von vier Wochen angesetzten Termin oder eben doch keines, was wiederum die Notwendigkeit einer Entscheidung im Eilverfahren begründet. Diese Beschwerde verbruzzelt zwar auch noch mal um die 800 Euro aber es dürfte so nicht ganz aussichtslos sein.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2015 02:29
(@jeanswilli)
Registriert

Okay das klingt ein wenig kompliziert aber logisch. Ich werde die Möglichkeit auf jeden Fall ansprechen, vielleicht kann man ja aus der Antwort des Richters auch schon was über seine Einstellung schließen.

Danke! Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2015 20:42
(@jeanswilli)
Registriert

Vielleicht könnte ja Klein Willi bei einer Begutachtung in der Zeit bei Papa pro bewohnen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2015 16:42
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Hier ein kurzes Update zur Situation. Der Antrag wurde nun als normaler Sorgerechtsantrag gestellt, Termin ist 16.11. Kindesanhörung, 17.11. Verhandlung. Kind lebt nach wie vor bei Oma, noch keine Einlassung vom gegnerischen Anwalt. Einzige bisherige Reaktion der KM war, dem Kind zu sagen er darf nicht mehr zu Oma und Mama wenn er bei Papa leben will. Da ich KM inzwischen kenne habe ich genau damit gerechnet und vor der Zustellung der Ladung mit meinem Sohn darüber gesprochen, er weiß dass ich ihm niemals den Kontakt verbieten würde. Stellungnahme vom JA: dem Antrag steht nichts entgegen.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2015 17:27
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