Kind lebt bei Oma
 
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Kind lebt bei Oma

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(@jeanswilli)
Registriert

Vom JA habe ich beim letzten Gespräch wegen Umgang ganz klar gesagt bekommen, dass der Gang dort hin vor Klageeinreichung nicht mehr nötig ist. Im vergangenen Jahr habe ich das JA schon einmal über den Auszug des Kindes zur Oma informiert mit dem Ergebnis, dass nach einem Gespräch mit der KM der Junge zurück musste, obwohl er das nicht wollte. In einem anderen Gespräch wurde mir auch schon gesagt, ein Antrag auf Änderung der Sorgerechtssituation stünde mir als Vater jederzeit frei. Außerdem plane ich auch einen Eilantrag, da ich ja offiziell bisher von dem Umzug des Kindes gar nichts weiß. Weder die KM noch die Oma oder sonst wer hat mich darüber informiert. Aus diesem Grund haben wir bewusst die momentane Wohnsituation im Umgangsverfahren nicht erwähnt.

Gruß Willi 


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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2015 17:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du Sohnis Daueraufenthalt bei Oma irgendwie belegen oder zumindest quantifizieren?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.09.2015 18:22
(@jeanswilli)
Registriert

Hi Beppo, zählt die eigene Aussage des Kindes? Bei meiner Ex wurde das Kind schon seit Wochen nicht gesehen, sie holt und bringt es niemals zur Schule. Ansprechpartner für mich ist ausschließlich Oma, die bringt den Ranzen, schafft den Jungen zum Kindergeburtstag, nimmt ihn sogar mit zur Arbeit.
Letztes WE (nicht mein Umgang) hab ich ihn mit Opa gesehen, heute mit Oma nachmittags. Wie soll ich das beweisen?

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2015 18:32
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde die Oma schlicht als Zeugin dafür benennen und gleichzeitig die KiTa-MA oder wer sonst was gesehen hat. Die Mutter müsste schon ziemlich abgezockt sein, wenn sie dann im Schriftsatz behaupten wollte, das sei alles nicht so und das Kind ständig bei ihr.

Dass der Sohn dazu gehört wird, halte ich für eher unwahrscheinlich. Aber bzgl. des Beweisangebotes würde ich hart bleiben und dem Gericht ganz klar verdeutlichen, dass es sich nicht nur um vielleicht häufigere Betreuungen wegen Arbeit handelt sondern im Prinzip bereits um die Abgabe der elterlichen Verantwortung an die Oma.

Sollte das Gericht eine solche Beweisaufnahme umgehen wollen und milde lächelnd lediglich von häufigerer Betreuung sprechen, dann würde ich ausdrücklich im Protokoll widersprechen und das reindiktieren lassen. Denn dann kann das Gericht darüber nicht einfach hinweggehen. Oder es ist mit SIcherheit angreifbar in der Berufung.


Gruß

Krishna

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Geschrieben : 14.09.2015 19:04
(@jeanswilli)
Registriert

Warum sollte der Sohn nicht gehört werden? Der Richter wollte das Kind selbst beim Antrag auf Durchsetzung des Urlaubsumgangs hören. Beim letzten Termin hat die KM gesagt bekommen, dass der Richter das Kind beim nächsten Termin sogar holen lässt wenn sie ihn nicht mitbringt. Aber die Oma als Zeugin benennen ist vielleicht keine schlechte Idee. Es kommt ja auch in den Antrag, dass Oma wenn sie es möchte selbst bei ASR für mich weiterhin an der Betreuung des Kindes beteiligt werden kann.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2015 19:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal Willi,

war nicht die Oma auch irgendwie für das JA tätig?

Ein anderer Aspekt wäre, dass ja einige andere Prozesse laufen. U.a. ja, dass das Kind des LG zur KM zurück soll. Es scheint ja dort einiges im Argen zu liegen (was ja der Richter auch angedeutet hat). Wenn du nun das ASR beantragst könnte die KM damit argumentieren, dass es zwar nicht schön ist, dass sie dich nicht in Kenntnis gesetzt hat, dass Junior vorübergehend bei Oma wohnt und auch, dass sie nicht dich um Hilfe gebeten hat, aber das es zum Schutz des Kindes passiert ist, damit sie erstmal alle anderen Dinge regeln kann und KleinWilli nicht darunter zu leiden hat.

Auch auf diese Argumentation soltlest du dich gut vorbereiten

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.09.2015 20:06
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, die Oma ist nicht für das JA tätig, sie rettet nur die Situation sobald das JA sich bei ihrer Tochter einschaltet. Allerdings scheint hier die Geduld der Oma erschöpft zu sein. Die Argumentation der KM ist zwar theoretisch möglich, würde aber auch die permanente Überforderung zeigen. KM war bei den letzten 2 Terminen jeweils ohne Anwalt bei Gericht, ich habe schon irgendwie das Gefühl dass sie kein großes Interesse mehr an unserem Sohn hat. Selbst wenn die Situation mit der Regelung anderer Dinge zu tun hätte würde doch jede Mutter ihr Kind wenigstens regelmäßig bei der Oma treffen oder die Wochenenden mit ihm verbringen. Oder sehe ich das falsch?

Mit dem JA habt Ihr wahrscheinlich recht, die werde ich parallel zur Antragstellung informieren. Im Moment überlege ich ob ich eventuell das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen soll um herauszufinden ob dort vielleicht schon was an der Situation aufgefallen ist. Oder ist das 4 Wochen nach Schulbeginn noch zu früh?

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 16.09.2015 16:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Willi,

Im Moment überlege ich ob ich eventuell das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen soll um herauszufinden ob dort vielleicht schon was an der Situation aufgefallen ist. Oder ist das 4 Wochen nach Schulbeginn noch zu früh?

Dafür ist es nie zu früh. Du bist einfach ein interessierter Vater, der gerne wissen möchte, wie Willi Junior sich in der Klasse macht. Wenn du dabei so ganz nebenbei auch fragst, ob es denn irgendwelche Probleme, Auffälligkeiten usw. gibt, dann ist das völlig natürlich, das machen besorgte Eltern nun mal - und dass du der Lehrerin nicht dick und fett aufs Butterbrot schmieren wirst, dass es massive Schwierigkeiten in Muddis Haushalt gibt, das wird dir ja ohnehin klar sein.

Kurz: Melde dich für die Sprechstunde an und mach' ein ganz normales Elterngespräch. Wenn es irgendwelchen Ärger gibt, dann wird die Lehrerin das vermutlich sogar ganz von alleine ansprechen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 17.09.2015 11:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Elternsprechstunde/ Elterngespräch nach 4 Wochen erste Klasse finde ich arg früh - das wirkt ein wenig Helikoptermäßig. Bei sehr akuten Auffälligkeiten müsste die Schule/ Lehrerin aktiv werden, ansonsten ist es erstmal ein an die Schule und den neuen Lebensabschnitt gewöhnen.Frage wäre allerdings, ob der Kontakt seitens der Schule -  wenn er denn nötig ist - auch zu Dir aufgebaut werden würde, oder bei KM/ Oma versandet!?

Aber Dich als GSR-Vater ins Spiel zu bringen, dafür bietet sich der Elternabend doch an. Wann findet der statt? Bei uns in der Grundschule immer innerhalb des ersten Monats nach den Sommerferien!

Gruß, Toto


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Geschrieben : 17.09.2015 14:39
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, bei uns war der Elternabend bereits vor Schulbeginn und momentan ist kein neuer Termin bekannt. Ich werde morgen früh auf jeden Fall einen Gesprächstermin machen, zumal ich das Gefühl habe Oma will mich von der Schule fernhalten. Ich hatte bisher 2 Abholtermine und beide Male kam von Oma kurz vorher ein bereits vereinbarter Termin dazwischen. Den Kindergeburtstag 1 Tag nach dem Urteil hab ich noch verstanden, heute war angeblich bereits vereinbarter Frisörtermin. Nach einer Ansage meinerseits dass sie sich in Zukunft an das Urteil zu halten und nicht mehr kurzfristig meinen Abholtermin zu verhindern hat ist Oma jetzt eingeschnappt.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 19:23




(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, habe heute nach Rücksprache und mit zugesagter Unterstützung vom JA Eilantrag auf ASR gestellt. Bitte drückt mir die Daumen!

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 19:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich drücke alle im Haus verfügbaren Daumen und Pfoten!!
Erzähl mal, was spricht das Jugendamt? Was ist in den letzten 13 Tagen passiert? Warum nicht nur aufs ABR?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 30.09.2015 20:10
(@jeanswilli)
Registriert

Also Kind ist nach wie vor bei Oma, den Antrag hätte ich sowieso gestellt. Nachdem KM aber nun behauptet hat das JA hätte ihr das ABR entzogen und auf die Oma über tragen hab ich doch mal nachgefragt. Die wussten weder dass der Junge bei Oma lebt noch haben sie das veranlasst. In dem Gespräch habe ich von meiner Absicht erzählt und es wurde sowohl mir als auch meiner Anwältin gegenüber die Unterstützung zugesichert.
ASR habe ich damit begründet dass KM seit 2 Jahren die Kommunikation komplett verweigert, das ist dem JA auf bekannt. Der Eilantrag wurde gestellt, damit für das Kind nach den Herbstferien die Situation geklärt ist. Wenn ich nur ABR bekomme reicht mir das natürlich.

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 20:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... auch meiner Daumendrücke darfst Du Dir gewiß sein.

Gruß
United


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Geschrieben : 01.10.2015 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf in den Zirkus, die Vorstellung beginnt!

:thumbup: :thumbup: :thumbup:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 11:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alle verfügbaren Daumen werden gedrückt.

Ich wünsche dir und eurem Sohn eine Entscheidung für dich, damit für ihn die Unsicherheit endlich ein Ende hat


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 01.10.2015 12:25
(@jeanswilli)
Registriert

Dankeschön! Ich hatte jetzt schon 2 Tage Zweifel an der Aussage vom JA, da der Junge genau am Tag des Gespräches wieder bei KM geschlafen hat. Die vom JA hatten mir versprochen die KM nicht über mein Vorhaben zu informieren, damit das Kind nicht wieder eine Gehirnwäsche bekommt. Heute ist er bei mir und hat gesagt, dass Oma und Opa im Urlaub sind und er dann aber gleich wieder dort wohnt. Bei seiner Mutter klappt es früh überhaupt nicht, der Tag beginnt schon mit absolutem Stress. Die Lehrerin hat mich vorhin auch darüber informiert, dass Klein Willi seit 2 Tagen sehr langsam arbeitet und nicht hört. Über mein Vorhaben spreche ich mit ihm noch nicht weil er ja morgen noch mal bis Sonntag zur Mutter muss. Dann ist eine Ferienwoche bei mir und ich hoffe mein Antrag wird supereilig bearbeitet und ich bekomme noch nächste Woche einen Termin. Sollte ich dann das Kind auf die Verhandlung vorbereiten und wie?

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 16:18
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, schon wieder ein neues Problem. Mein lieber Richter ist am OLG, jetzt hab ich wieder den "Kind gehört zu Mama" Mann. Der hat heute meine Anwältin angerufen und gebeten noch mal zu überlegen ob wir wirklich den Eilantrag beibehalten oder doch einen normalen Sorgerechtsantrag stellen wollen.
Es besteht das Risiko, dass ich bei Ablehnung des Eilantrages die Kosten selber tragen muss. Den normalen Sorgerechtsantrag würde er dann in spätestens 4 Wochen verhandeln, es war aber schon wieder die Rede von Gutachten und solchen Sachen. Dann müsste der Kleine bis zum Ende des Gutachtens bei KM bleiben und wird wieder auf links gedreht.

Ich hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Risiko der Ablehnung weil der Richter das Eilbedürfnis nicht sieht oder normales Verfahren? Bis Montag müssen wir entscheiden.

Gruß Willi

:gunman:  :gunman:  :gunman:  :gunman:  :gunman: 


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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2015 19:02
(@Inselreif)

Hi,

das ist nicht ungewöhnlich und ich erwähne es hier immer wieder. Kindschaftssachen sind sowieso als eilbedürftig zu behandeln und ein Eilantrag in Familiensachen bringt an den allermeisten Gerichten praktisch gar nichts.
Ihr solltet allerdings überlegen, ob es strategisch irgend einen Vorteil bringen könnte, den Eilantrag ablehnen zu lassen und die Sache zum OLG zu tragen, ggf. als Parallelverfahren zu einem normalen Antrag und von dort eine Marschroute zu erhalten. Das bringt natürlich nur dann etwas, wenn es stichhaltige Gründe gibt, dass das OLG sich näher mit der Beschwerde beschäftigen wird und nicht schon wegen simpler Gründe (keine Eilbedürftigkeit?) zurückweist.
Ansonsten ist es sicher sinnvoll, dem Richter, von dem Du ja noch etwas willst, keine zusätzliche Arbeit zu machen und Dir die Kosten zu sparen.

Was meint denn Deine Anwältin dazu?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2015 19:37
(@jeanswilli)
Registriert

Meine Anwältin ist genauso hin und hergerissen wie Du und ich. Auf der einen Seite haben wir über den Schritt zum OLG auch schon nachgedacht, dann müsste ich aber im schlimmsten Fall 2 abgelehnte Anträge bezahlen. Auf der anderen Seite ist die Aussicht auf ein ewig dauerndes Erziehungsfähigkeitsgutachten und der Gedanke, was so lange mit dem Kind passiert.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2015 19:44




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