Kind lebt bei Oma
 
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Kind lebt bei Oma

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe (wie immer) ein Problem bei dem ich nicht weiter weiß. Mein Sohn ist nun in der Schule und wohnt bereits seit der Einschulung bei der Oma (mütterlicherseits). Ich weiß nicht was vorgefallen ist, der Junge hat gesagt dass Oma ihn rausgeholt hat und er geht erst wieder dahin, wenn "die ihr Leben im Griff haben". Einerseits ist das Kind bei der Oma gut aufgehoben und ich kann wenigstens sicher sein, dass in der Schule alles gut läuft. Andererseits hätte ich den Jungen natürlich gern bei mir. Mit der Oma kann ich nicht sprechen, die denkt ich weiß von der Situation nichts, lässt mich den Jungen nach dem Umgang auch zur KM bringen und holt ihn dann dort ab wenn ich weg bin. Selbst an den Wochenenden an denen der Kleine nicht bei mir ist geht er nicht zu seiner Mutter.

Nun könnte ich das JA informieren oder einen Antrag auf ASR stellen, dann wäre das Kind am nächsten Tag unter Garantie wieder bei der Mutter und das geht gar nicht. Ich habe aber auch Angst wenn ich zu lange warte könnte der Richter sagen dem Kind geht es gut bei Oma er bleibt dort.
Am Donnerstag ist Umgangsverhandlung und ich weiß nicht ob ich das Thema dort ansprechen soll oder nicht.
Ich hab keine Ahnung wie ich es richtig mache. Erst mal den Umgang klären und dann noch warten wie es sich entwickelt oder gleich reagieren?

Danke! Willi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2015 14:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass die Oma schon im Bilde ist. Allerdings sitzt sie zwischen den Stühlen und wird deshalb den Schein waren.

Ich denke, dass es ein Schritt in die richtige Richtung wäre den Aufenthalt bei der Oma erst einmal "offiziell" zu machen. Wenn Du kein Problem mit der Oma hast, dann sollte der Junge doch erst einmal dort bleiben ehe wieder alles umgestürtzt wird.
Sprich: Du bist damit einverstanden, dass der Junge "vorübergehend" bei der Oma lebt. Z.B während des gesamten Schuljahres.

Ist der Aufenthalt nicht "vorübergehend" seit ihr nämlich beide unterhaltspflichtig und die Oma unterhaltsberechtigt. Das gibt garantiert Krach.
Damit gibst Du natürlich auch zu erkennen, dass es nicht für immer so gedacht ist.
Im Umgangsverfahren solltest Du meiner Meinung nach erst einmal möglichst viel Umgang fordern/durchsetzen. Aus meiner Sicht ist es bei der Umgangsverhandlung zunächst irrelevant wo sich Dein Kind "vorübergehnd" aufhält.

Das ist meine Sicht, wer es anders sieht oder es anders meint sollte seine Meinung kund tun.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 15:31
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wieviel Umgang hast du gefordert und wieviel kannst du leisten?

Evtl. wäre das eine Möglichkeit 50/50 zu bekommen, damit Oma nicht überfordert ist.

Ansprechen würde ich den Aufenthalt des Kindes schon, einfach weil ja die Problematik besteht, dass Oma von der Verhandlung und dem Ergebnis nicht unbedingt etwas wissen muss.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 15:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Könntest Du denn Betreuung als BET sicherstellen?


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 15:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, danke für die Antworten. Umgang habe ich folgenden beantragt: 14-tägig Freitag bis Montag, Zwischenumgang Do-Fr, halbe Ferien. Das Problem mit dem Ansprechen wird nicht die Oma sein, sondern KM. Wenn die mitkriegt dass ich die Situation kenne und daran schrauben will wird der Junge zurück müssen zu ihr. Da kann die Oma gar nichts machen. Es wird garantiert die Aussage kommen dass es aus welchen Gründen auch immer nur kurzfristig war und er jetzt wieder zu Hause ist. Die gleiche Situation hatte ich im letzten Jahr als KM den Kleinen vor die Tür gesetzt hatte. Ich bin zum JA und am nächsten Tag musste das Kind heim.

Ich weiß grad nicht was "BET" bedeutet, aber ich denke mal betreuender Elternteil. Ich könnte das sicherstellen, aber auch nur mit Hilfe der Oma (meiner Mutter), weil ich 3 Uhr Arbeitsbeginn habe. Meine Mutter fängt erst um 9Uhr an zu arbeiten, könnte und würde den Kleinen früh betreuen bis zur Schule. Wir wohnen gemeinsam in einem Haus, also kein Problem. Auch die andere Oma könnte sich natürlich weiter beteiligen, Sohni hat sie ja lieb.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2015 17:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

wenn der Umgang doch problemlos läuft, Du mit der Oma klar kommst und sich auch sonst keine Aufälligkeiten im Alltag ergeben, warum an der Situation groß etwas ändern? Natürlich solltest Du mit besonders wachen Augen die Situation beobachten, wenn aber alles vernünftig läuft ist es doch okay. So wie jeder andere Elternteil auch, kann die KM in ihrer Zeit natürlich auch fremdbetreuen lassen. Ich würde hier kein Fass aufmachen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2015 20:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann schon verstehen, dass man da ein Fass aufmachen möchte:

Mein Sohn ist nun in der Schule und wohnt bereits seit der Einschulung bei der Oma (mütterlicherseits). Ich weiß nicht was vorgefallen ist, der Junge hat gesagt dass Oma ihn rausgeholt hat und er geht erst wieder dahin, wenn "die ihr Leben im Griff haben".

Wenn ein Vater (auch) sein Kind bei sich haben möchte, dann ist das wohl der natürlichste Wunsch der Welt. Wenn eine Mutter, die dem Vater ja offensichtlich traut, denn sonst gäbe es ja auch keinen Umgang, das Kind lieber von der Oma als dem eigenen Vater betreuen lassen möchte, dann kann ich das nachvollziehen, soweit es sich um kurzfristige Lösungen handelt wie kurzfristige Verhinderung von ein paar Tagen. Selbst dabei fnde ich es schon nicht nett, erst die Oma statt des Vaters zu fragen.

Hintergrund dürfte einzig sein, dass der Vater bloß nicht erfahren soll, was eigentlich los ist, weil er dann ja auf "dumme Gedanken" kommen könnte. Und diese Gedanken scheinen ja auch gar nicht so dumm zu sein, oder warum sagt ein 6jähriger so etwas?

Ich denke, ich würde den Lauf der Verhandlung erst einmal abwarten und dann, je nach dem, was das Gericht andeutet, reagieren. Wenn das Gericht großzügigen Umgang signalisiert, würde ich das Thema ansprechen, denn in Gerichtssäälen gibt es durchaus unerwartet positive Wendungen. Die Mutter könnte zusammnklappen und allem zustimmen, wenn die Stimmung gegen sie ist. Und selbst wenn die Stimmung zunächst gegen den Vater gerichtet wäre, so könnte die Mitteilung der Tatsachen das Vorbringen der Mutter in ein ganz anderes Licht stellen. Das muss man im Termin kurzfristig einschätzen.

Ich würde eine Dauerlösung "Oma" keinesfalls akzeptieren. Absolut relevant ist vorab aber der derzeitige Sorgerechtsstatus, daher die Frage an Jeanswilli: GSR oder ASR bei der Mutter?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 12:13
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn eine Mutter, die dem Vater ja offensichtlich traut, denn sonst gäbe es ja auch keinen Umgang

Bei der Vorgeschichte kann man nicht von einem wirklichen Vertrauensverhältnis sprechen.
Willi musste seinen Umgang und jede Erweiterung gerichtlich erstreiten (ebenso wie das GSR).

Wieso KM sich nunmehr wieder einer Umgangserweiterung verweigert, bleibt ihr Geheimnis ... die Vermutung, daß sie Angst hat, sie wird Klein-Willi über kurz oder lang noch mehr verlieren, liegt nahe ...
... und irgendwann wird der Zeitpunkt da sein, daß ein kompletter Umzug aufgrund der fehlenden Erziehungseignung / Bindungstoleranz realistisch wird.
Ob das schon heute der Fall ist ? Ich würde noch warten.

In puncto Umgangsverhandlung sollte Willi m.E. daher Vorsicht walten lassen.
Ziel ist doch die Umgangserweiterung, darauf sollte er sich konzentrieren.

Daß Klein-Willi "häufig" bei Oma ist und Willi damit kein Problem hat, darf dabei gerne erwähnt werden.
Sehe ich als erneute Chance zu beweisen, daß Willi eben gerade nicht über die Defizite der KM verfügt, sondern weiß, wer wichtig für Klein-Willi ist ...

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 12:39
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Willi musste seinen Umgang und jede Erweiterung gerichtlich erstreiten (ebenso wie das GSR).

Das lässt ja vermuten, dass das Gericht ihm durchaus wohlgesonnen ist.

Was würde denn der kleine Wille zu einem möglichen Wechsel zum Vater sagen? Wie sähe es mit der Komtinuität von Sozialkontakten des Sohnes aus?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 12:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Problem in meinen Augen ist, dass - sobald Willi den ständigen Aufenthalt beim Oma problematisiert - KM Klein-Willi wieder zu sich holt und das - in Augen von Willi - die schlechtere Lösung ist (also lieber bei Oma als bei KM).

Und ich kann nicht erkennen, dass Willi durchsetzen wird können, das Kind von KM wegzubekommen.

Insofern bin ich bei United

Ziel ist doch die Umgangserweiterung, darauf sollte er sich konzentrieren.

Daß Klein-Willi "häufig" bei Oma ist und Willi damit kein Problem hat, darf dabei gerne erwähnt werden.
Sehe ich als erneute Chance zu beweisen, daß Willi eben gerade nicht über die Defizite der KM verfügt, sondern weiß, wer wichtig für Klein-Willi ist ...

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 13:13




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ich kann nicht erkennen, dass Willi durchsetzen wird können, das Kind von KM wegzubekommen.

Er selbst sicher nicht. Aber notfalls eben per Gutachten. Ich gehe davon aus, dass bei der KM ganz erhebliche Defizite vorhanden sein müssen, denn sonst würde Klein-Willi wohl kaum so reden.

Ich rate ja jetzt auch nicht dazu, das über's Bein zu brechen. Aber im Hinterkopf sollte man das haben, wenn die Verhandlung auch Gesprächsmöglichkeiten dahingehend eröffnet. Die KM sitzt ja dort, nicht die Oma. Und persönliche Befragungen bergen so manche Überraschung in sich. Die Situation vor Gericht ist oft so belastend, dass gedankenlos vieles auf den Tisch kommt, was in Schriftsätzen oder im Jugendamt noch weggelächelt wurde.

Aber das ist Sache der konkreten Situation und woher der Wind bläst.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 15:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich rate ja jetzt auch nicht dazu, das über's Bein zu brechen. Aber im Hinterkopf sollte man das haben, wenn die Verhandlung auch Gesprächsmöglichkeiten dahingehend eröffnet. Die KM sitzt ja dort, nicht die Oma. Und persönliche Befragungen bergen so manche Überraschung in sich. Die Situation vor Gericht ist oft so belastend, dass gedankenlos vieles auf den Tisch kommt, was in Schriftsätzen oder im Jugendamt noch weggelächelt wurde.

Ja. Sicherlich muss man - wenn man dazu in der Lage ist - ggf. auch flexibel sein und reagieren auf die Gegenseite. Nur das können wir hier nicht vorhersehen und letztlich muss Willi entscheiden, ob er sich hier Spontanität zu traut.

Allerdings halte ich Gutachten nicht für das Mittel der Wahl. Wundert mich zugegebenermaßen, dass das von Dir kommt  :puzz:

Und da ich die Situation so verstehe, dass ein Aufenthalt bei Oma besser ist als bei KM, würde ich dies nicht eintauschen gg eine kleine(?) Chance, dass Klein-Willi gang zu groß-Willi wechselt. Deshalb Umgang zunächst einmal ausbauen, vielleicht über mehrere Stufen.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 16:50
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Allerdings halte ich Gutachten nicht für das Mittel der Wahl. Wundert mich zugegebenermaßen, dass das von Dir kommt  :puzz:

Anders als mit Gutachten geht es nur, wenn die KM zustimmt. Das tut sie vielleicht unter entsprechender Bearbeitung im Gericht. Ansonsten hätte ich wegen der Aussage des Jungen, die er ja auch gegenüber dem Gutachter bestätigen könnte, nicht die größten Sorgen. In meinem Fall war es ja so, dass der Junge erst mit knapp elf begriffen hat, dass mit der Mutter kein Blumentopf zu gewinnen ist und ich mir auch erst zu diesem Zeitpunkt relativ sicher sein konnte, dass das Gutachten gutgehen wird. Wenn das Kind selber schon eine gewisse Klarheit für sich hat, dann steigen die Chancen ungemein.

Und da ich die Situation so verstehe, dass ein Aufenthalt bei Oma besser ist als bei KM, würde ich dies nicht eintauschen gg eine kleine(?) Chance, dass Klein-Willi gang zu groß-Willi wechselt. Deshalb Umgang zunächst einmal ausbauen, vielleicht über mehrere Stufen.

Die Frage ist nur, wie lange man(n) darauf warten sollte, das eigene Kind zu sich zu holen? Vater geht ganz klar vor Oma. Und wenn die Mutter am Rad dreht, dann würde ich das auch ausnutzen.  😉

Ich sage das nicht ohne Grund, denn ich habe mich vor Jahren auch zurückgehalten aus falsch verstandener Rücksichtnahme. Der Fehler schelchthin - in meinem Fall.

Wenn ich mir vorstelle, dass Sohnemann auf Dauer bei der Oma leben würde und ich als Vater da außen vor wäre, ich würde alles in Bewegeung setzen.


Gruß

Krishna

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Geschrieben : 08.09.2015 17:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke auch, dass Willi sich auf die Umgangserweiterung konzentrieren sollte. Ob das Wechselmodell dann mit Oma oder KM gelebt wird ist eigentlich egal. Wobei Oma offensichtlich die bessere Wahl ist.
Probleme macht diese Konstellation nur, wenn Oma nicht mehr in der Lage ist Klein-Willi zu betreuen.

Wenn Klein-Willi zu Willi-Junior gewachsen ist, dann hat sein Wunsch beim Vater zu leben auch einen ganz anderen Stellenwert, dann bedarf es auch nicht unbedingt irgendwelcher Gutachten von denen man sowieso nicht weiss, wie sie entstehen und was drin steht. Bis dahin würde ich versuchen die Sache freundlich zu gestalten.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 18:39
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Klein-Willi zu Willi-Junior gewachsen ist, dann hat sein Wunsch beim Vater zu leben auch einen ganz anderen Stellenwert, dann bedarf es auch nicht unbedingt irgendwelcher Gutachten von denen man sowieso nicht weiss, wie sie entstehen und was drin steht. Bis dahin würde ich versuchen die Sache freundlich zu gestalten.

Einen anderen Stellenwert hat der Wunsch dann, aber ohne Gutachten wird auch das vermutlich nicht ablaufen, wenn Mama dagegen kräht. Gerade selber erlebt.

Ich würde demzufolge nicht aus den Augen verlieren, dass die Situation es durchaus erfordern kann, evtl. sogar von dem Umgang auf das ABR zu erweitern, sofern die KM neben der Spur ist und eine Panik-Zurück-Aktion bgzl. Klein-Willi anstehen würde. Alles sachlich und freundlich vorgetragen. Das gilt natürlich nur, sofern der Wechsel ohne weitere Konflikte für den Sohn abgehen könnte, also Kontinuität im Umfeld bspw.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2015 18:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Irgendwie hat meine Benachrichtigungsfunktion nicht funktioniert, die letzten Beiträge sind mir durch die Lappen gegangen. Trotzdem nochmal danke dafür. Ich hab nun heute erst mal den Umgang geregelt, habe alles bekommen was beantragt war. Morgen wird Willi gucken wenn ich vor seinem Klassenraum stehe um ihn abzuholen und Oma wird sicher stinksauer sein weil sie von nichts weiß. Die Lage brennt zur Zeit bei meiner Ex und auch bei ihrem LG. Bei dem wird gerade ein Gutachten weil der Junge zurück zur Mutter soll. Der Richter hat heute harte Worte zur KM gesprochen, dort müssen momentan mehrere Verfahren beim Gericht laufen.

Ich werde die nächsten Wochen dazu nutzen, dem Kleinen zu zeigen wie sein Alltag (auch mit Schule) bei mir laufen würde. Er kann ja von dem bisherigen WE-Umgang nicht wissen, wie es bei mir während der Schulzeit läuft mit Hausaufgaben, Frühstück usw..
Den Antrag auf ABR werde ich dann in ein paar Wochen nachschieben wenn er noch bei Oma ist. Sollte er zur KM zurück müssen stelle ich den Antrag sofort wenn ich es weiß.

Ich habe GSR und auch ABR. Da KM, Oma und ich im selben Ort wohnen würde sich am Umfeld für Klein Willi nichts ändern.

Liebe Grüße

Willi


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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2015 17:27
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi!

Ich hab nun heute erst mal den Umgang geregelt, habe alles bekommen was beantragt war.

Glückwunsch... selten, dass der Richter alles absegnet.
Normalerweise wird hart gefeilscht.

Hab's leider nicht mehr genau auf dem Schirm. Was hast du denn alles beantragt?

Der Richter hat heute harte Worte zur KM gesprochen, dort müssen momentan mehrere Verfahren beim Gericht laufen.

Auch das ist sehr ungewöhnlich. Was hat er denn genau gesagt und weshalb?

LG Daniel


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2015 18:13
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich hab 14-tägig Fr.-Mo, dann Do-Fr und halbe Ferien beantragt.

1. ist sie nicht erschienen zum Termin weil sie "arbeitet" (es hat sich herausgestellt dass sie eine Maßnahme für Harzer macht), erst nachdem der Richter gedroht hat sie holen zu lassen hat sie sich auf den Weg gemacht. Alle Anwesenden mussten 1 Stunde auf sie warten.
2. war das Kind mit geladen und natürlich nicht anwesend
3. war letzte Woche ja die Anhörung wegen dem Kind ihres LG, der Junge hat wohl ein paar Sachen gucken lassen wie es dort zugeht und das JA auch

Der Richter war von der 1. Sekunde auf meiner Seite und sah keinerlei Veranlassung dem Antrag nicht stattzugeben. Es gab auch keine Einlassung, da sie wohl keinen Anwalt mehr hat. Sie hat versucht wieder an der Regelung zu schrauben und mich als unfähigen Vater hinzustellen. Darauf hat der Richter auf die Verfahren hingewiesen und ihr gesagt, ihr eigenes Leben läuft wohl momentan selbst nicht in geordneten Bahnen und dies sei bei mir nicht zu erkennen.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2015 19:41
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Das erste lange WE mit Sohni hat super geklappt, ich habe nun doch beschlossen Antrag auf ASR gleich nachzuschieben. Der Junge war seit August nicht mehr bei der Mutter, will dort auf keinen Fall mehr hin. Er hat auch ganz deutlich gesagt dass er das dem Richter erzählen will und dass er umziehen möchte zu mir. Klar kann ich die Betreuung auch nur mit Hilfe der Großeltern absichern, aber das geht ja wohl fast allen erwerbstätigen Eltern so. Ich hoffe der Richter wird auch einsehen, dass die Zerrerei um das Kind und das ständige Hin und Her aufhören muss.

Die Klage wird jetzt vorbereitet und dann so Anfang Oktober eingereicht. Wenn das Kind dann noch bei Oma wohnt kann man wohl nicht mehr von einem kurzfristigen Aufenthalt sprechen, aber auch noch nicht mit Kontinuität argumentieren.

Bitte wünscht mir Glück!

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2015 17:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

ich freue mich für Dich über den richterlichen Beschluß zum Umgang ... wieder einmal zu Deinen Gunsten.

Den von Dir angedachten nächsten Schritt solltest Du dennoch nicht ohne vorheriges Gespräch mit dem JA angehen (und sei es nur, um sie über diesen Schritt zu informieren).

Auch wenn Dir in puncto Umgang alle wohlgesonnen scheinen, so ist ein Umzug in Deinen Haushalt eine andere Hausnummer.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2015 17:28




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