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halbes Sorgerecht beantragen?

 
(@usedom75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. macht es Sinn das halbe Sorgerecht zu beantragen. Bin unverheiratet und habe die Vaterschaft anerkannt.
Um mehr Einfluß auf seine Entwicklung zu haben und auch für den Fall, wenn der Mutter was passiert würde ich gerne das halbe Sorgerecht beantragen? Da kann doch keiner was dagegen haben? Wohin geht das Kind eigentlich wenn sie das alleinige Sorgerecht hat und eine schwere Krankheit(Krebs) bekommt und stirbt?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 15:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus usedom75!
Wenn KM Dir das geteilte Sorgerecht nicht freiwillig einräumt, macht es keinen Sinn, dieses zu beantragen; zumindest so lange, bis sich der/die Justizminister(in) nicht gravierend den betreffenden Paragraphen im BGB ändert ... oder das Kindswohl massiv durch die Mutter gefährdet wird.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bitte informiere Dich ein wenig im Forum: Die "Beantragung des halben Sorgerechts" ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Mutter des Kindes kann sie nur freiwillig einräumen. Wenn sie das nicht tut, ist das einfach so als wenn sie den Kopf schüttelt bei der Frage, ob sie Dir ihr Auto leiht: Sie will nicht und sie muss nicht.

Konzentriere Dich auf erreichbare Ziele wie eine stabile Umgangsregelung. Wenn Deine Ex da mauert, würde Dir auch ein "halbes Sorgerecht" nichts nützen.

Grüssles
Martin

*** edit: Marco war schneller


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus usedom,

das Kind würde wohl in eine Pflegefamilie kommen.
Sofern allerdings eine gefestigte Beziehung zwischen Dir und dem Kind zu so einem Zeitpunkt besteht, kannst Du schon auch berücksichtigt werden.

Hast Du schon mal mit der KM darüber gesprochen?

Beantragen kannst Du das "halbe Sorgerecht" nur bei der KM. Geben wird sie es Dir so ohne weiteres nicht. Das vermute ich auf jeden Fall aufgrund Deines anderen Threads.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:27
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich da 82Marco an. Wenn z.b. ein § 1666 BGB zum tragen käme und das JA u.U. mit aktiv wird, "dann" könnte das ganz anders aussehen.

Also konkret, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das Kind würde wohl in eine Pflegefamilie kommen.
Sofern allerdings eine gefestigte Beziehung zwischen Dir und dem Kind zu so einem Zeitpunkt besteht, kannst Du schon auch berücksichtigt werden.

Nicht kann, sondern muss. Die Verfassungswidrigkeit von §1680 BGB hat das Bundesverfassungsgericht schon 2005 bestätigt ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20051208_1bvr036405.html )

Das Spinnennetz rund um den §1626a ist schon lange entschärft. Nur der §1626a selbst als leere Hülle wird von der zurückgedrängten Mafia noch verteitigt, als hinge daran der Fortbestand des Abendlandes. Aber das wird sich auch noch von selbst erledigen.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 15:40