Hallo liebe Väter und (Zweit)Mamas!
Ich habe aus aktuellem Anlass das Forum hier gesucht und hoffe, etwas Unterstützung zu finden.
Unsere Situation:
Mein Mann und seine Ex (Freundin) praktizieren seit 5 Jahren das Wechselmodell, mit viel Mühe Gerichtskrach und Not, aber immerhin. Trotz Wechselmodell fließt Unterhalt. Sein Sohn ist 12,5 Jahre alt. Wir haben noch zwei gemeinsame Kinder (2Jahre und Baby), die Geschwisterbeziehung könnte herzlicher nicht sein.
Nun stehen wir vor der Notsituation auf die Schnelle aufgrund einer Eigenbedarfskündigung eine neue Wohnung zu suchen, was aufgrund der Wohnungsmarktsituation unmöglich ist. Es wird wahrscheinlich ein Wegzug in den ländlichen Bereich nötig, der Schulweg nicht mehr zumutbar und das Wechselmodell hinfällig.
Der Sohn meines Mannes hat schon häufig geäußert, dass er gerne nur noch bei uns leben will, und auch nun in der konkreten Situation steht für ihn fest, dass er mitgeht. Es gäbe für ihn nichts schlimmeres als aus dieser Familie gerissen zu werden. Er hat aber panische Angst vor seiner Mutter.
Wir haben uns jetzt noch zwei Monate gegeben, in denen wir nach einer Wohnung im zumutbaren Umkreis der Schule suchen. Danach muß hier eine Entscheidung fallen damit wir zum 1.9 endweder eine große Wohnung für alle ländlich mieten oder aber eine kleine ohne unseren Großen. Das sagen so deutlich leider die Finanzen. ;(
Habt ihr Tips? Wir haben jedenfalls PANIK, einerseits haben wir schon lange das Bedürfnis, hier Nägel mit Köpfen zu machen, andererseits............... einfach nur Angst.
Danke fürs Lesen!
Moin Libelle,
hier im Forum gibt es einen Grundsatz namens "Allen Kindern beide Eltern". Das praktiziert Dein Mann mit seiner Ex in Form des Wechselmodells ebenfalls. Ob hakelig oder nicht: Es scheint irgendwie zu funktionieren.
Aktuell gibt es nach Deinen Aussagen Gründe für einen Wohnungswechsel. Dass es in erreichbarer Nähe keine einzige brauchbare Wohnung geben soll, mit der das bestehende Modell weiterpraktiziert werden könnte, ist eigentlich nicht vorstellbar; vielleicht muss man für die Kindesübergaben eben ein paar Kilometer weiter fahren oder das Kind mit dem Schulbus zwei Stationen weiter. Vieles ist mit etwas gutem Willen machbar. Allerdings gilt oft der Satz "Wer etwas will, sucht Wege - wer etwas nicht will, sucht Gründe". Einen Wohnungswechsel zum Anlass für ein ABR-Verfahren zu nehmen halte ich jedenfalls für gewagt.
Natürlich kann Dein Mann ein solches Verfahren anleiern, in dem der Sohn mit 12 Jahren auch gehört werden würde. Das müsste er allerdings mit dem Wissen tun, dass er das ABR auch verlieren könnte: Wenn Gerichte zu diesem Thema angerufen werden, treffen sie auch eine Entscheidung - allerdings nicht zwingend die, die der Antragsteller sich wünscht. Auch wenn ihm die eigene Argumentation ihm noch so stringent und logisch erscheint, ist ein ABR-Antrag vor allem das Bekenntnis, dass Eltern über eine ganz wesentliche Frage des Kindeswohls keine eigene Entscheidung mehr treffen können. Dein Mann riskiert ganz konkret, am Ende des Verfahrens als Zahlpapa mit zweiwöchigem Umgangsrecht dazustehen. Natürlich ohne die Möglichkeit, zu sagen "ach, jetzt ist das ABR-Verfahren nicht in meinem Sinne ausgegangen; also machen wir jetzt doch das Wechselmodell weiter." Denn wenn das von ihm angerufene Gericht das ABR bei der Mutter besser aufgehoben sieht, war es das.
Ob Dein Mann (der sich am besten selbst hier anmelden und selbst schreiben sollte) diesen Geist wirklich aus der Flasche lassen will, muss er ganz allein entscheiden - mit allen denkbaren Folgen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Libelle,
und herzlich willkommen bei muttersein.de
(Sorry, nimms nicht persönlich: aber worauf stößt man bei: www.zweitmama.de , auch hierhin?)
wieso hast Du denn eigentlich diese Überschrift für das Posting gewählt, das könnte, selbst wenn der sohn Deines Mannes zu euch zieht, alles so bleiben wie bisher.
Und immer mit der Ruhe. Wenn ihr auch noch ein Baby habt, dann ist es m.M.n. auch bei Eigenbedarf nix mit schnell rauskündigen. Hängt davon ab, wie lange ihr dort schon wohnt, was in eurem Mietvertrag vereinbart wurde. Und wenn die Schule dazukommt, kann man sicherlich noch ein bisschen Zeit schinden, Tricks gibt's dazu bestimmt, bin aber kein Spezialist auf diesem Gebiet 🙂
Grundsätzlich wäre es gut, wen ihr die Idee des WM beibehalten könntet.
Er hat aber panische Angst vor seiner Mutter.
Was steckt denn hier dahinter?
Und wovor habt ihr Angst?
Gruß
Jo
Dass es in erreichbarer Nähe keine einzige brauchbare Wohnung geben soll, mit der das bestehende Modell weiterpraktiziert werden könnte, ist eigentlich nicht vorstellbar;
Dem muss ich leider widersprechen. Da ich im Moment selber auf der suche nach einer "brauchbaren" Wohnung bin, wenn möglich noch etwas näher als die bis jetzt vorhandenen 12km (Suche möglichst "Fahrradnähe"), kann ich nur zustimmen, dass es nicht einfach ist, zumal, wenn ins Gespräch kommt: Was!?!? Sie haben 3! Kinder?? (Stempel auf meine Stirn gedrück: "asozial", Absage.
😡
Aber wir werden schon schon noch den geeigneten VERMIETER finden 🙂
brille07 und papajo, danke ersteinmal für eure Antworten.
Irgendwie habe ich grad das Gefühl, Ablehnung bei euch rauszulesen. Wenn ich etwas falsches Geschrieben habe möchte ich mich entschuldigen.
@brille07: Der hier praktizierte Grundsatz ist prima und ich habe mir eben dieses Forum hier ausgesucht, weil ich fand, dass hier ein noch recht respektvoller Umgang mit dem Expartner unterstützt wird, auch wenn es in manchen Fällen (nicht dem unseren) sicher sehr schwer ist. Ich bin ebenfalls grundsätzlich dieser Ansicht und lebe diesen Grundsatz seit Jahren mit meiner Familie. Wir richten unser aller Leben danach aus, dem Großen den Wechsel zwischen beiden Eltern zu ermöglichen und nehmen dafür einige Nachteile in Kauf. Logisch.
Die Wohnungsnot, in der wir stecken, ist jedoch kein vorgeschobener Vorwand sondern Lebenswirklichkeit. Wenn es mich glaubwürdiger macht teile ich dir gerne per PN mit, um welche Stadt es sich handelt. Die jetzige Wohnung haben wir eineinhalb Jahre gesucht. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, die auch nur annähernd groß genug ist für 5 Personen und in einem zumutbaren Umfeld ist, ist wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Klar gibts sie, die Nadel, und wir suchen auch, aber wir haben kaum Zeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir etwas finden ist gering. Alles was 45 Minuten Schulweg erfordert kommt in Frage, hier ist aber (bislang) nichts zu finden.
Daher werden wir entweder weiter weg nach Wohnungen suchen müssen, dann mit dem Großen gemeinsam, oder alleine nach was Kleinem. Es wäre schön, wenn ihr das einfach so annehmen könntet. - Es ist einfach unsere finanzielle Situation verbunden mit dem termingerechten Auszug, der sich aus der Eigenbedarfskündigung ergibt, die das Ganze prägt. Wenn wir nichts finden muß eines von beiden passieren.
Und nun?
Mein Mann wird hier übrigens nichts schreiben, da er mit dem Internet nicht wirklich Grün ist. Es ist halt nicht jedermanns Medium. Es wäre schön, wenn auch dafür Verständnis vorhanden wäre.
@papajo: Ich steh grad auf dem Schlauch, was deine ersten Sätze mir sagen wollen.....? Meinst du, dass das Posting hier mit dem Wort googlebar ist und das nicht gewünscht ist? Hab ich nicht bedacht und werde es gleich ändern.
(PS.: Ich seh grad, dass man hier ältere Postings nicht editieren darf und bitte daher den Admin/Moderatoren, das Wort zu löschen)
Die Eigenbedarfskündigung ist rechtens, der BGH hat den Mieterschutz in den letzten Jahren geschwächt. Bei einem Mietverhältnis unter fünf Jahren sind es drei Monate Kündigungsfrist; in unserem Fall wird auch kein Härtefall anerkannt, Schulwechsel, Babies, Kindergartenwartelisten sind sch***egal. Das ist gesichertes Wissen. :thumbdown:
Wir möchten für den Großen natürlich das WM beibehalten, darum kämpfen wir seit Jahren, es sieht aber nicht gut aus im Moment. Wir müssen doch irgendwo hin! Und können es uns mit soviel Mann nicht leisten, allzulang zu pokern um dann auf der Straße zu stehen oder aus dem Druck heraus eine Wohnung beziehen zu müssen, die nicht zumutbar ist.
Daher wäre es schön wenn ihr meine Darstellung der Dinge einfach als gegeben hinnehmen könntet und vielleicht doch ein paar Worte fändet.
Vielen Dank!
Moin Libelle,
Du legst scheinbar "zwingende" Gründe auf den Tisch, warum alles nur genau so und nicht anders sein könne. Wir sind hier aber nicht das Familiengericht, das im Zweifelsfall auf Antrag Deines Mannes (und nicht etwa Deinen oder Euren) tätig werden wird; wir sind ein Internet-Forum, das Tatsachen beschreibt und Möglichkeiten aufzeigt. Für Wunschantworten sind wir nicht zuständig; sie helfen in der Realität auch niemand weiter.
Was Dir oder Euch also "wichtig" oder "zwingend" erscheinen mag, muss familienrechtlich nicht die geringste Rolle spielen. Eure Probleme bei der Wohnungssuche beispielsweise (bestimmte Grösse, Lage, Preise etc.) ist einfach ein Teil Eurer persönlichen Lebensgestaltung. Sie ist aber nicht bedeutsamer als würde die Ex Deines Mannes sagen "ich habe einen neuen Lover in der Schweiz, zu dem ich jetzt ziehen möchte. Sohnemann nehme ich mit; dafür brauche ich das ABR." Wäre das eine Begründung, die Deinen Mann kopfnickend zustimmen liesse?
Familienrechtlich wird das Kindeswohl beurteilt; auch die Unterhaltssituation kann eine Rolle spielen (Dein Mann kann ihn leisten; seine Ex nicht). Hinzu kommt die Mütterlastigkeit deutscher Familiengericht. Und nicht zuletzt der Umstand, dass Dein Mann ein bislang funktionierendes Modell kippen will und nicht die Ex. Eure Wohnungsproblematik ist juristisch dagegen ohne Belang; die kann bestenfalls eine Folge der ABR-Entscheidung sein, aber keineswegs eine Ursache hierfür.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
versucht beim Amt einen WBS mit Dringlichkeit zu bekommen. Soweit ich weiß muss das Amt bei dem Dringlichkeitsvermerk bei der Suche helfen.
Alternativ könntet ihr selbst eine Annonce schalten.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
zu LBM's Idee,
ein Beispeil hier:
http://www.stadt-belzig.de/instanz_1/belege/f15_000010.htm
Müsstet ihr euch in Eurer Stadt mal schlaumachen.
GRuß
jo
Moin,
versucht beim Amt einen WBS mit Dringlichkeit zu bekommen. Soweit ich weiß muss das Amt bei dem Dringlichkeitsvermerk bei der Suche helfen.
Alternativ könntet ihr selbst eine Annonce schalten.LBM
Danke für deinen Tip!
Wir haben sowohl den WBS als auch die Dringlichkeitsbescheinigung bekommen. Die momentan in Frage kommenden "Wohnobjekte" sind Ghettos, da ziehen wir nicht hin. Ein solches Lebens- und Wohnumfeld werden wir keinem unserer Kinder zumuten.
Auf die selbst geschaltete Annonce haben sich ausschließlich Makler gemeldet, für die haben wir kein Geld.
Momentan pflastern wir die in Frage kommenden Viertel mit Aushängen zu, da gabs leider noch keine Resonanz.
Hallo Martin!
wir sind ein Internet-Forum, das Tatsachen beschreibt und Möglichkeiten aufzeigt. Für Wunschantworten sind wir nicht zuständig; sie helfen in der Realität auch niemand weiter.
Es geht mir nicht um Wunschantworten. Suche aber nach Möglichkeiten. Ist das so abwegig?
Die Ex hatte übrigens kein Problem damit, ohne überhaupt eine Begründung abgegeben zu haben Umgang zu kürzen; was kümmert mich dann, was sie andersherum so denken würde? Das Stadium haben wir längst hinter uns gelassen; es ist ja nicht so, als hätte sie zum ersten mal "buh" gemacht und wir machen uns in die Hose. Wir haben Jahre Stress hinter uns.
Tatsache ist, dass der Große seit langem den Wunsch äußert ganz zu uns zu ziehen und wir eher seit ein paar Jahren den Ball flach halten, weil uns bewußt ist wie belastend für ihn die Auseinandersetzung und wie riskant für uns ein Rechtsstreit ist. Das WG wär im Falle des Verlierens futsch. Ich bin da nicht ganz berufsfern, jedoch glücklicherweise (noch) fern vom Familienrecht. Es gibt aber die Väter, die gewinnen und ihre Kinder bekommen und die Kinder, die sich durchsetzen.
Seht ihr denn gar keine Chance, das ABR zu bekommen? Auch nicht wenn das Kind unbedingt zum Vater will???
moin,
Seht ihr denn gar keine Chance, das ABR zu bekommen? Auch nicht wenn das Kind unbedingt zum Vater will???
Natürlich kann Dein Mann ein solches Verfahren anleiern, in dem der Sohn mit 12 Jahren auch gehört werden würde. Das müsste er allerdings mit dem Wissen tun, dass er das ABR auch verlieren könnte: Wenn Gerichte zu diesem Thema angerufen werden, treffen sie auch eine Entscheidung - allerdings nicht zwingend die, die der Antragsteller sich wünscht.
Lass doch das ABR einfach aus dem Spiel. Keine Kriegsschauplätze eröffnen, wo keine notwendig sind!
Gruß
Jo
Moin!
Seht ihr denn gar keine Chance, das ABR zu bekommen? Auch nicht wenn das Kind unbedingt zum Vater will???
Eine geringe Chance gibt es sicherlich. So wie beim Kniffelspielen.
Der Kurze ist 12 und daher so alt, dass er wahrscheinlich vom Gericht angehört und nach seinem Wunsch befragt wird. Ob und wie der Richter das dann bewertet und berücksichtigt, steht allerdings in den Sternen. Es gibt da für Schwarkrittel keine Richtschnur und sie können urteilen, wie sie lustig sind.
Schwierig ist dabei die Tatsache, dass Ihr umziehen werdet und es somit kein gewachsenes Umfeld mehr bei Euch für den Sohn gibt. Ausser dem Kindeswillen habt Ihr keine juristischen Argumente.
Riskant ist dabei dann, wie bereits erwähnt, dass der Richter allein die Beantragung eines ABR-Verfahrens dahingehend deuten wird, dass das ABR zwingend auf einen der beiden ETs alleinig übertragen werden muss. Ist er also nicht der Meinung, dass das ABR alleinig an Deinen Mann gehen sollte oder hat er daran auch nur Zweifel, so geht es automatisch an die KM. Dann ist es futsch für immer.
Ein ABR-Verfahren sollte ein KV nur dann anleiern, wenn er triftige Gründe dafür hat. Eine Kindeswohlgefährdung zum Beispiel. Einfach nur so, als gutgemeinten Versuch dem Kurzen zu helfen, sollte man(n) dieses Eisen besser nicht anfassen.
Erfolgversprechender ist da, wenn man mit der KM eine gute Kommunikationsebene schafft und einvernehmlich eine Lösung mit ihr findet. Mit der Brechstange hat der KV mehr zu verlieren als zu gewinnen.
Greetz,
Milan
Trotz Wechselmodell fließt Unterhalt. Sein Sohn ist 12,5 Jahre alt.
Hallo,
ich nehme an, der fließt in Richtung Kindsmutter. Also: wenn die Frau die Sicherheit hätte, dass dieses Geld trotz asymmetrischer Betreuung weiterhin bei ihr eintrudelt, und du und dein Partner als diejenigen, die für die nach dem Umzug größere Entfernung verantwortlich seid, sämtliche Kosten (Zeit und Geld) für den Umgang tragt, wäre das IMO fair und zudem sie vermutlich verhandlungsbereit, ganz ohne Juristenpack. Die Frage nach dem SR würde sich dann nämlich gar nicht stellen. I hope you got the message.
/elwu
@ Elwu: Ich denke, das wird so nicht möglich sein. Denn die TO schreibt im ersten Beitrag, dass es auch finanziell knapp ist. Also wird "Mehrbetreuung" und trotzdem KU zahlen nicht drin sein.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
